Erklärung zwischen der Schweiz und Italien
betreffend Verlängerung der Dauer der zwischen beiden Ländern am 22. Juli 1868 abgeschlossenen Literarkonvention ³ und des Niederlassungs- und Konsularvertrags Abgegeben am 28. Januar 1879 ¹ BS 11 682 ² Der Originaltext findet sich unter der gleichen Nummer in der französischen Ausgabe dieser Sammlung. ³ Diese Übereinkunft [AS IX 680] wurde von der Schweiz auf den 17. Nov. 1899 gekündigt (BRB vom 17. Nov.1899 – AS 17 463 ).
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