Vertrag über die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaften Angehörigen der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten
                            Kanton Appenzell Innerrhoden  Vertrag über die staatskirchenrechtliche  Stellung von in Oberegg wohnhaften  Angehörigen der Evangelischen  Kirchgemeinde Altstätten  vom 5. Dezember 2016 (Stand 1. Januar 2017)  Im Bestreben, die staatskirchenrechtliche Stellung von in Oberegg wohnhaf  -  ten Angehörigen   der Evangelischen  Kirchgemeinde  Altstätten  zu  regeln,  schliessen der Grosse Rat des Kantons Appenzell  I.Rh. und der Kirchenrat  der Evangelisch-reformierten Kirche des Kantons St.Gallen folgenden Ver  -  trag ab:
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 1
                            1  Die Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf gemäss Karte im Anhang  sind vollberechtigte und in allen Rechten und Pflichten stehende Mitglieder  der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 2
                            1  Von den Evangelischen mit Wohnsitz im Gebiet Kapf erhebt der Kanton  Appenzell I.Rh. nach innerrhodischem Recht die Kirchensteuer und über  -  weist den Betrag der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Die Höhe der Steuer orientiert sich nach dem, was von einem st.gallischen  Kirchenmitglied der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten bei gleichen  Einkommens- und Vermögensverhältnissen bezahlt werden müsste.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            3  Der Steuerfuss wird auf der Grundlage der Innerrhoder Steuerverhältnisse  und des Steuerfusses für die st.gallischen Kirchenmitglieder durch die Vor  -  steherschaft der Evangelischen Kirchgemeinde Altstätten festgelegt. Er be  -  darf der Genehmigung durch die Steuerverwaltung des Kantons Appen  -  zell  I.Rh.
                        
                        
                    
                    
                    
                Art. 3
                            1  Der Vertrag tritt am 1.  Januar 2017 in Kraft.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle – Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  cGS Publikati  -  on
                        
                        
                    
                    
                    
                05.12.2016 01.01.2017 Erlass Erstfassung -
                            Änderungstabelle – Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  cGS Publikati  -  on  Erlass  05.12.2016  01.01.2017  Erstfassung  -
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Altstätten  §  z  z  z  z  z  z  z  z