Verfügung über die Regelung der Zuständigkeit betreffend individuelle Personalgeschäfte bei der Baudirektion
                            Verfügung über die Regelung der Zuständigkeit betreffend  individuelle Personalgeschäfte bei der Baudirektion  Vom 17. Dezember 2014 (Stand 1. Januar 2015)  Die Baudirektion des Kantons Zug,  gestützt auf §  1  Abs.  4 des Gesetzes über das Arbeitsverhältnis des Staats  -  personals vom 1.  September 1994  1  )   und §  2 der Delegationsverordnung vom  23.  November 1999  2  )  ,  verfügt:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die   Amtsleiterinnen   und   Amtsleiter   entscheiden   unter   Vorbehalt   von  §  2  Abs.  2  und  3   der   Delegationsverordnung   über   individuelle   Personalge  -  schäfte der ihnen unterstellten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gestützt auf  das   Personalgesetz   und  die  Vollziehungsverordnung  zum  Gesetz   über   das  Arbeitsverhältnis des Staatspersonals  3  )  .
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Ausgenommen sind folgende Personalgeschäfte:
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            a)  Auflösung des Arbeitsverhältnisses mit Kostenfolge;
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            b)  Gehaltskürzung (§  50 PG).
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Ziff.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Verfügung betreffend Delegation von Zuständigkeiten der Baudirekti  -  on in personalrechtlichen Angelegenheiten an die Amtsleiter vom 15.  Juni  2000 wird aufgehoben.  1)  BGS  154.21  2)  3)  BGS  154.211
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  GS Fundstelle  17.12.2014  01.01.2015  Erlass  Erstfassung  GS 2014/073
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  GS Fundstelle  Erlass  17.12.2014  01.01.2015  Erstfassung  GS 2014/073