Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an d... (664.12)
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Vertrag über die Ausleihe von Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt an die Universität und die finanzielle Beteiligung am Unterhalt und an Veränderungen der von der Universität genutzten Liegenschaften

1 Vom Landrat am 5. Februar 2004 genehmigt; Referendumsfrist unbenutzt abgelaufen am 22. April 2004.
2 GS 32.186, SGS 664.1
3 SG 440.100
73 - 1.9.2004 Liegenschaften (Immobilienvertrag) Vom 23. September 2003 1 GS 35.0195 Dieser Vertrag ergänzt den Vertrag zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Basel-Landschaft über die Beteiligung des Kantons Basel-Landschaft an der Universität Basel vom 30. März 1994 2 (Universitätsvertrag).

§ 1 Ausgangslage

1 Gemäss § 25 des Universitätsgesetzes des Kantons Basel-Stadt 3 stellt der Kanton Basel-Stadt der Universität das Universitätsgut zur Verfügung, soweit dieses für den Betrieb der Universität nötig ist. Die Zurverfügungstellung erfolgt zur Zeit unentgeltlich im Sinne einer Gebrauchsleihe. Die Liegenschaf- ten im Eigentum des Kantons Basel-Stadt sind im Grundbuch unter dem Namen "Kanton", resp. "Einwohnergemeinde" oder "Universität" (als damalige Verwaltungseinheit des Kantons) aufgeführt. Die Liegenschaften repräsentie- ren einen Wert von Fr. 1000 Millionen inkl. Land (Schätzung 2000). Der sich daraus ergebende Mietwert beträgt Fr. 51 Millionen. jährlich.
2 Die im Universitätsvertrag zwischen den Vertragsparteien vereinbarte Be- teiligung des Kantons Basel-Landschaft an den Betriebskosten der Universität wird mit diesem Vertrag ausgeweitet auf die Beteiligung an den Kosten für von der Universität genutzte Liegenschaften (gem. § 2 Abs. 1 dieses Vertrages).
3 Die Liegenschaften gemäss Abs. 2 sind im Liegenschaftsverzeichnis (An- hang) aufgelistet; es enthält
a. die Liegenschaften im Eigentum des Kantons Basel-Stadt (§ 1 Abs. 1).
b. die Liegenschaften im Eigentum der Universität.
c. die Liegenschaften, die von den beiden Vertragspartnern gemeinsam f inanziert werden und entsprechend in deren gemeinschaftlichem Eigen- tum stehen.
d. die Liegenschaften im Besitze Dritter, sofern sie von den Vertragsparteien aufgenommen werden.
1 Ausgabe vom September 1974.
1 Dieser Vertrag regelt die Beteiligung der Vertragspartner an den Kosten für Unterhalt und Veränderungen der Liegenschaften gemäss § 1 Abs. 3. Mass- gebend für die Definition von Unterhalt und Veränderungen ist SIA-Norm 469
1
.
2 Nicht unter diesen Vertrag fallen die Kosten für Neubau und Ersatz sowie Erwerb weiterer Liegenschaften sowie die dauernde Übernahme der Miete von Drittliegenschaften. Über die Finanzierung zusätzlichen Raumbedarfs einigen sich die Vertragsparteien in separaten Vereinbarungen.
3 Die Vertragsparteien können das Liegenschaftsverzeichnis nach Bedarf um neugebaute, neu erworbene oder angemietete Liegenschaften erweitern bzw. die im Liegenschaftsverzeichnis aufgeführten Liegenschaften wieder streichen und entsprechend auch die bilienfonds übernehmen bzw. wieder ausschliessen.

§ 3 Nutzung der Liegenschaften des Kantons Basel-Stadt durch

die Universität Basel
1 Der Kanton Basel-Stadt schliesst mit der Universität einen Gebrauchsleihe- vertrag über die von ihm der Universität zur Verfügung gestellten Liegen- schaften ab.
2 Die Liegenschaften werden der Universität Basel zur Nutzung im Rahmen des Leistungsauftrags überlassen.
3 Mit dem Gebrauchsleihevertrag präzisiert der Kanton Basel-Stadt die Rechte und Pflichten der Universität in Bezug auf die von ihm der Universität überlas- senen Immobilien sowie ihre Verantwortung betreffend deren Unterhalt und Veränderungen mittels des Immobilienfonds gemäss § 5.

§ 4 Unterhalt und Veränderungen

1 Die Vertragsparteien beteiligen sich mit den in diesem Vertrag festgelegten Beiträgen am Unterhalt und an Veränderungen der Liegenschaften gemäss Liegenschaftsverzeichnis.
2 Diese Beiträge werden zusätzlich zu den Universitätsbeiträgen gemäss Universitätsvertrag ausgerichtet.

§ 5 Immobilienfonds

1 Die Beiträge der Vertragsparteien an Unterhalt und Veränderungen der Lie- genschaften fliessen in einen von der Universität zu errichtenden, zweck- gebundenen Immobilienfonds.
73 - 1.9.2004 Liegenschaften.
4 Über den Immobilienfonds wird von der Universität separat Rechnung geführt. Die Rechnung des Immobilienfonds wird im Jahresbericht der Universität ausgewiesen.
5 Die in § 1 Abs. 4 des Universitätsvertrages geregelte Aufsicht der kantonalen Finanzkontrollen erstreckt sich auch auf den Immobilienfonds.

§ 6 Beiträge der Kantone und des Bundes

1 Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Landschaft an den Immobilienfonds beträgt Fr. 7 Millionen.
2 Der jährliche nicht indexierte Beitrag des Kantons Basel-Stadt an den Immo- bilienfonds beträgt Fr. 7 Millionen zusätzlich zur unentgeltlichen Zurverfü- gungstellung der Liegenschaften.
3 Die Beiträge der Kantone werden jeweils per Valuta 30. Juni des Beitrags- jahres ausgerichtet.
4 Subventionen des Bundes für Bauvorhaben der Universität fliessen in den Immobilienfonds, soweit die Vorhaben aus den Mitteln des Immobilienfonds finanziert wurden.

§ 7 Rechte und Pflichten der Universität

1 Der Universitätsrat entscheidet im Rahmen der strategischen Ausrichtung der Universität und der Zweckbestimmung des Immobilienfonds über die Verwen- dung des Fonds.
2 Für die Planung und Ausführung der über den Fonds finanzierten Bauvorha- ben, muss die Universität die Dienste von kantonalen Stellen oder externen Experten in Anspruch nehmen. Die Inanspruchnahme dieser Dienstleistung wird marktkonform vergütet.

§ 8 Fachkommission Immobilien

1 Der Universitätsrat setzt eine Fachkommission ein, die ihn im Immobilien- bereich berät.
2 Die Kommission setzt sich aus sechs bis acht Fachleuten zusammen, wobei auf eine angemessene Vertretung der Vertragsparteien zu achten ist.
3 Die Kommission achtet besonders auf die zweckmässige, haushälterische Verwendung der Mittel im Sinne der Vertragsparteien und auf die Werterhal- tung der Liegenschaften und die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften. Sie kann dem Universitätsrat Änderungen des Liegenschaftsverzeichnisses vorschlagen. Über Änderungen des Liegenschaftsverzeichnisses entscheiden Pflichtenheft fest

§ 9 Inkrafttreten und Kündigungsfristen

1 Der Vertrag tritt am 1. Januar 2004 in Kraft.
2 Er ist mit einer sechsmonatigen Kündigungsfrist jeweils kündbar auf den 31. Dezember, erstmals auf den 31. Dezember 2005.
3 Einigen sich die Vertragskantone vor dem 31. Dezember 2005 auf eine neue Regelung für die Finanzierung der Universität, so ist er auf den Zeitpunkt der diesbezüglichen Änderung des Universitätsvertrags kündbar.
73 - 1.9.2004 Gebäudeadresse Gebäudebelegung HNF m 2 Nutzungsart Eigentümer: Basel-Sadt Bernoullistrasse 30/32 ganzes Gebäude 4'199 Büro Brüglingerstrasse 21 Geschosse 365 Büro Holbeinstrasse 12 ganzes Gebäude 1'174 Büro Klingelbergstrasse 50 ganzes Gebäude 8'150 Labor Klingelbergstrasse 70 ganzes Gebäude 11'772 Labor Klingelbergstrasse 80 ganzes Gebäude 2'290 Labor Klingelbergstrasse 82/84 ganzes Gebäude 6'728 Labor Maiengasse 51/53 ganzes Gebäude 2'131 Büro Mattenstrasse 26 ganzes Gebäude 2'700 Labor Pestalozzistrasse 20 ganzes Gebäude 3'786 Labor Petersgraben 9 Geschosse 554 Büro Petersplatz 1 ganzes Gebäude 5'147 Unterricht Rheinsprung 9/11 ganzes Gebäude 1'866 Labor Rheinsprung 21 ganzes Gebäude 842 Büro Schönbeinstrasse 6 ganzes Gebäude 1'724 Labor Schönbeinstrasse 18/20 ganzes Gebäude 20'821 Bibliothek Spalengraben 8 ganzes Gebäude 493 Lager Spalenvorstadt 2 Geschosse 661 Bibliothek Spitalstrasse 51 ganzes Gebäude 2'627 Labor St. Alban-Graben 8 Geschoss 315 Büro St. Johanns-Ring 19 ganzes Gebäude 4'055 Labor St. Johanns-Vorstadt 10/12 ganzes Gebäude 829 Büro Stapfelberg 7/9 ganzes Gebäude 964 Büro Vesalgasse 1 ganzes Gebäude 2'933 Labor Vesalgasse 3 Geschoss 72 Wohnung Bernoullistrasse 14/16 ganzes Gebäude 3'164 Mensa Subtotal 90'358 Eigentümer: Einwohnergemeinde Basel-Stadt Elisabethenstrasse 53 ganzes Gebäude 503 Büro Hebelstrasse 1 ganzes Gebäude 874 Labor Leonardsgraben 3 Geschosse 122 Büro Münsterplatz 19 ganzes Gebäude 635 Büro Nadelberg 8 ganzes Gebäude 604 Bibliothek Petersgraben 27 ganzes Gebäude 861 Büro Petersgraben 51 Geschosse 4'168 Büro Petersplatz 10 ganzes Gebäude 1'232 Labor Petersplatz 14 ganzes Gebäude 4'126 Büro Totengässlein 3 ganzes Gebäude 2'101 Bibliothek Venusstrasse 7 (Binningen) ganzes Gebäude 858 Büro Subtotal 19'331 Total Liegenschaften im Eigentum Basel-Stadt 109'689 Eigentümer: Dritte (gratis) Gellertstrasse 27 ganzes Gebäude 643 Büro Vorbau Frauensp. Klingelbergstr. ganzes Gebäude 281 Labor Klingelbergstrasse 23 Geschoss 303 Büro Nadelberg 10 ganzes Gebäude 947 Büro Subtotal 2'173 Eigentümer: Dritte (Miete) Benkenstrasse 254 (Witterswil) Geschosse 865 Labor Bernoullistrasse 28 ganzes Gebäude 1'118 Büro Brüglingen 33 Geschosse 770 Unterricht Brüglingerstrasse 21 Geschosse 365 Büro Claramattweg 8 Geschoss 77 Büro Heuberg 12 Geschosse 235 Büro Heuberg 33 Geschosse 216 Büro Hirschgässlein 19 Geschosse 127 Büro Hirschgässlein 21 Geschosse 1'080 Büro Kanonengasse 27 ganzes Gebäude 398 Büro Kleinhünigeranlage 3 Geschoss 154 Lager Klingelbergstrasse 27 ganzes Gebäude 1'979 Büro Kornhausgasse 2 Geschosse 967 Büro Leimenstrasse 48 ganzes Gebäude 310 Büro Missionsstrasse 17a Geschosse 153 Büro Missionsstrasse 21 Geschoss 172 Büro
73 - 1.9.2004 Missionsstrasse 62A ganzes Gebäude 1'377 Büro Missionsstrasse 64 Geschosse 338 Büro Missionsstrasse 64A ganzes Gebäude 1'135 Unterricht Mülhauserstrasse 51 Geschosse 364 Labor Neuhausstrasse 31 Geschosse 337 Labor Petersgraben 35 Geschosse 1'496 Büro Rheinsprung 24 Geschosse 124 Büro Schanzenstrasse 46 Geschoss 69 Unterricht Schützengraben 38 Geschoss 44 Büro Socinstrasse 59 Geschoss 250 Büro Spalenring 145/147 ganzes Gebäude 1'319 Büro St. Johanns-Hafen 18 Geschosse 886 Unterricht Steinengraben 49 ganzes Gebäude 332 Büro Steinenvorstadt 33 Geschoss 38 Büro Theaterstrasse 22 Geschoss 115 Büro Wiesendamm 60a Geschoss 104 Lager Subtotal 19'084 Total Liegenschaften im Eigentum Dritter 21'257 Eigentümer: Universität Basel Petersgraben 29 ganzes Gebäude 442 Büro Gesamttotal Liegenschaften 131'389
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