Verordnung zum Übertretungsstrafgesetz
Verordnung zum Übertretungsstrafgesetz (VÜStG) Vom 3. September 2013 (Stand 1. Oktober 2013) Der Regierungsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 47 Abs. 1 Bst. d der Kantonsverfassung 1 ) und § 25 des Über - tretungsstrafgesetzes 2 ) vom 23. Mai 2013, beschliesst:
§ 1 Leistungseinkauf der Gemeinden
1 Die Gemeinden können mit der Polizei Verwaltungsvereinbarungen über den Beizug von Sicherheitsassistentinnen und -assistenten für die Durchset - zung folgender Tatbestände des Bussenkatalogs 3 ) abschliessen:
a) Verunreinigung durch Kleinabfälle wie Dosen, Flaschen, Papier, Ver - packungen, Überreste von Raucherwaren, Kaugummi, Essensreste (Ziff. 1.1);
b) Verrichten der Notdurft ausserhalb sanitärer Anlagen in bewohntem Gebiet oder in dessen unmittelbarer Nähe (Ziff. 1.2);
c) Verunreinigung oder Verunstaltung öffentlich zugänglicher Bauten oder Anlagen und dadurch Beeinträchtigung ihres Aussehens oder ih - res bestimmungsgemässen Gebrauchs (Ziff. 1.3);
d) Anbringen oder Anbringenlassen von Werbe- oder Informationsmate - rial an Bauten, Anlagen, Bäumen oder anderen Stellen (Ziff. 1.4);
e) Vorsätzliches oder fahrlässiges Verursachen von aussergewöhnlichem Lärm, der über das üblicherweise zu tolerierende Mass am fraglichen Ort oder im Zusammenhang mit einer traditionellen Veranstaltung hin - ausgeht (Ziff. 1.5);
f) Vorsätzliche oder fahrlässige Störung der am fraglichen Ort massgeb - lichen oder üblichen Nachtruhe durch übermässigen Lärm (Ziff. 1.6); 1) BGS 111.1 2) 3) BGS 312.1-A1
g) Betteln (Ziff. 1.10);
h) Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Feuerverbots im Freien (Ziff. 1.11);
i) Vorsätzliches oder fahrlässiges Missachten des Verbots zum Abbren - nen von Feuerwerk (Ziff. 1.12);
j) Missachten des Rauchverbots als Gast (Ziff.5.1);
k) Missachten des Verbots, Jugendlichen unter 16 Jahren alkoholhaltige Getränke abzugeben (Ziff. 5.2);
l) Missachten des Verbots, Jugendlichen unter 18 Jahren Spirituosen oder verdünnte alkoholhaltige Getränke auf der Basis von Spirituosen abzugeben (Ziff. 5.3);
m) Missachten des Verbots, Kindern und Jugendlichen unter 18 Jahren Tabakwaren zu verkaufen (Ziff. 5.4);
n) Missachten der Öffnungszeiten bewilligungspflichtiger Betriebe (Ziff. 6.1);
o) Missachten der Meldepflicht bei Beherbergung von Gästen (Ziff. 6.2).
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 03.09.2013 01.10.2013 Erlass Erstfassung GS 2013/053
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 03.09.2013 01.10.2013 Erstfassung GS 2013/053
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