Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV)
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss für den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über Beiträge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen (HFSV) vom 31. März 2014 (Stand 31. März 2014) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über Bei - träge an die Bildungsgänge der höheren Fachschulen vom 22. März 2012 bei.
Art. 2
1 Der Vollzug dieser Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Art. 3
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
31.03.2014 31.03.2014 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 31.03.2014 31.03.2014 Erstfassung -
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