Grossratsbeschluss zur Revision des Konkordates über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen
Grossratsbeschluss zur Revision des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 18. Juni 2012 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872 , beschliesst: I. Die Änderungen vom 2. Februar 2012 des Konkordats über Massnahmen gegen Gewalt anlässlich von Sportveranstaltungen vom 15. November 2007 werden g e- nehmigt. II. Dieser Beschluss tritt mit Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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