Verordnung über die Durchführung des GATT-Übereinkommens über den Handel mit Zivillu... (632.231)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung über die Durchführung des GATT-Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen

vom 3. Dezember 1984 (Stand am 1. Januar 2022)
Der Schweizerische Bundesrat,
in Ausführung des Übereinkommens vom 12. April 1979¹ über den Handel mit Zivilluftfahrzeugen,
verordnet:
¹ SR 0.632.231.8
Art. 1 ²
Die im Anhang aufgeführten Waren oder Warengruppen sind gegen Nachweis der Verwendung in der zivilen Luftfahrt zollfrei.
² Fassung gemäss Ziff. I der V vom 30. Nov. 1987, in Kraft seit 1. Jan. 1988 ( AS 1987 2367 ).
Art. 2
¹ Die Verordnung vom 10. Dezember 1979³ über die Durchführung des im Rah­men der Multilateralen Handelsverhandlungen unter der Ägide des GATT (Tokio-Runde) abgeschlossenen Übereinkommens über den Handel mit Zivilluftfahrzeu­gen wird aufgehoben.
² Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1985 in Kraft.
³ [ AS 1979 2646 ]

Anhang ⁴

⁴ Fassung gemäss Anhang 4 Ziff. II 6 der V vom 28. Juni 2006 ( AS 2006 2995 ). Bereinigt gemäss Anhang 3 Ziff. 8 der V vom 22. Juni 2011 ( AS 2011 3331 ), Anhang 2 Ziff. 3 der V vom 29. Juni 2016 über die Änderung des Zolltarifs ( AS 2016 2647 ) und Anhang 3 Ziff. 8 der V vom 30. Juni 2021 über die Änderung des Zolltarifs, in Kraft seit 1. Jan. 2022 ( AS 2021 445 ).
(Art. 1)

Ex Tarif
Nr.⁵

Bezeichnung der Ware

Luftfahrzeuge und deren Teile, zur Verwendung in der Zivilluftfahrt

3917.
    2100/
    3100
    3300/
    4000

Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet (z. B. Nippel, Bogen,
Verbindungsstücke), steife oder biegsame, aus Kunststoffen; Zubehör davon,
aus Kunststoffen

3926.
    9000

Andere Waren aus Kunststoffen

4008.
    2910/
    2990

Profile aus kompaktem, vulkanisiertem Weichkautschuk, auf bestimmte Längen zugeschnitten

4009.
    1200
    2200
    3200
    4200

Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus vulkanisiertem Weich­kautschuk, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten

4011.
    3000

Neue Luftreifen, aus Kautschuk

4012.
    1300
    2000

Runderneuerte oder gebrauchte Luftreifen, aus Kautschuk

4016.
    1000
    9300
    9900

Andere Waren aus vulkanisiertem Weichkautschuk

4017.
    0020/
    0090

Rohre und Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus Hartkautschuk, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten

4504.
    9000

Dichtungen aus Presskork

4823.
    9090

Dichtungen aus Papier oder Pappe

6812.
    9900

Andere Waren aus Asbest

6813.
    2000/
    8900

Reibungsbeläge, nicht montiert, für Bremsen, Kupplungen oder dergleichen, auf der Grundlage von Asbest oder anderen mineralischen Stoffen

7007.
    2100

Windschutzscheiben aus mehrschichtigem Sicherheitsglas

Ex Tarif
Nr.

Bezeichnung der Ware

7304.
    3111/
    9020

Rohre mit Zubehör ausgerüstet, nahtlos, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten

7306.
    3011/
    6920

Rohre mit Zubehör ausgerüstet, geschweisst, aus Eisen oder Stahl, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten

7312.
    1011/
    9020

Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör
ausgerüstet, aus Eisen oder Stahl, nicht für die Elektrotechnik isoliert

7322.
    9010/
    9030

Heisslufterzeuger und -verteiler, nicht elektrisch beheizt, mit motorbetriebenem Ventilator oder Gebläse ausgerüstet, aus Eisen oder Stahl; ausgenommen Teile davon

7324.
    1010
    1020
    9021/
    9039

Hygiene- oder Toilettenartikel, aus Eisen oder Stahl

7326.
    2011/
    2034

Waren aus Eisen oder Stahldraht

7413.
    0000

Litzen, Kabel, Seile, Seilschlingen und ähnliche Waren, mit Zubehör
ausgerüstet, aus Kupfer, nicht für die Elektrotechnik isoliert

7608.
    1000/
    2000

Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Aluminium, zum Leiten von Gasen oder Flüssigkeiten

8108.
    9000

Rohre mit Zubehör ausgerüstet, aus Titan, zum Leiten von Gasen oder
Flüssigkeiten

8302.
    1010/
    2090
    4210/
    4990
    6010/
    6090

Beschläge und ähnliche Waren sowie automatische Türschliesser, aus unedlen Metallen

8307.
    1000/
    9000

Schläuche mit Zubehör ausgerüstet, aus unedlen Metallen

8407.
    1000

Hubkolben- oder Kreiskolbenmotoren mit Funkenzündung (Verbrennungs­motoren)

8408.
    9010

Kolbenmotoren mit Kompressionszündung (Diesel- oder Halbdieselmotoren)

8409.
    1000

Teile, erkennbar als ausschliesslich oder hauptsächlich für Motoren für Luftfahrzeuge der Nrn. 8407.1000 und 8408.9010 bestimmt

8411.
    1100/
    2200
    8191/
    9900

Turbostrahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke und andere Gasturbinen, Teile davon

8412.
    1000/
    9090

Andere Motoren und Kraftmaschinen, Teile davon

8413.
    1900/
    3000
    5010/
    8130
    9110/
    9130

Pumpen für Flüssigkeiten, auch mit Flüssigkeitsmesser; Teile davon

8414.
    1090/
    3020
    5100/
    5992
    8010/
    9020

Luft- oder Vakuumpumpen, Luft- oder andere Gaskompressoren und
Ventilatoren; Teile davon

8415.
    8110/
    9000

Klimageräte, bestehend aus einem motorbetriebenen Ventilator und
Vorrichtungen zum Ändern der Temperatur und des Feuchtigkeitsgehaltes der Luft, einschliesslich solcher, bei denen der Feuchtigkeitsgrad nicht separat
regulierbar ist; Teile davon

8418.
    1000
    3000/
    4000
    6910/
    6930

Gefrierschränke und andere Einrichtungen, Maschinen, Apparate und
Geräte zur Kälteerzeugung,
mit elektrischer oder anderer Ausrüstung

8419.
    5010/
    5094
    8100
    9081/
    9089

Wärmeaustauscher sowie Teile davon; Apparate zum Zubereiten heisser
Getränke oder zum Kochen oder Aufwärmen von Speisen

8421.
    1941/
    2130
    2300/
    3933

Zentrifugen und Apparate zum Filtrieren oder Reinigen von Flüssigkeiten oder Gasen

8424.
    1000

Feuerlöscher, auch mit Füllung

8479.
    8991/
    8992
    9091/
    9092

Maschinen und Apparate mit eigenständiger Funktion, in diesem Kapitel
anderweitig weder genannt noch inbegriffen, sowie Teile davon, gemäss nach­­folgender Aufzählung:

– nichtelektrische Anlasser
– nichtelektrische Propellerverstellvorrichtungen
– nichtelektrische Servomechanismen
– nichtelektrische Scheibenwischer
– hydropneumatische Energiespeicher
– pneumatische Anlasser für Strahltriebwerke, Turbopropellertriebwerke oder
andere Gasturbinen
– speziell für Luftfahrzeuge hergerichtete Toilettenblöcke
– mechanische Schubumkehrvorrichtungen
– Luftbefeuchter und -entfeuchter

8483.
    1010/
    1020
    3000/
    9020

Transmissionswellen (einschliesslich Nockenwellen und Kurbelwellen) und Kurbeln; Lagergehäuse und Lagerschalen; Zahnradgetriebe und Friktions­räder; Kugelrollspindeln; Untersetzungs-, Übersetzungs- und Wechsel­getriebe, einschliesslich Drehmomentwandler; Schwungräder, Riemen- und Seilscheiben, einschliesslich Rollenblöcke für Flaschenzüge; Schaltkupplungen und andere Wellenkupplungen, einschliesslich Gelenkverbindungen;
Teile davon

8484.
    1000/
    9000

Metalloplastische Dichtungen; Sätze oder Zusammenstellungen von
Dichtungen
verschiedenartiger Zusammensetzung in Beuteln, Umschlägen oder ähnlichen Umschliessungen

8501.
    2010/
    3300

    4010/
    5320

    7200

Allstrom-, Gleichstrom- und Wechselmotoren, mit einer Leistung von mehr als 735 W, jedoch nicht mehr als 150 kW

    3110/
    3420

    7110/
    7200

Gleichstromgeneratoren

    6110/
    6300

    8000

Wechselstromgeneratoren

8502.
    1100/
    4040

Stromerzeugungsaggregate und elektrisch rotierende Umformer

8504.
    1000
    3100/
    3320

Elektrische Transformatoren, elektrische statische Umformer
(z. B. Gleichrichter), Reaktanz- und Drosselspulen

8507.
    1000/
    9000

Elektrische Akkumulatoren, einschliesslich Separatoren dafür,
auch in quadratischer oder rechteckiger Form; Teile davon

8511.
    1000/
    8090

Elektrische Zündapparate, Zündvorrichtungen und Anlasser für Motoren mit Funken- oder Kompressionszündung (z. B. Magnetzünder, Lichtmagnetzünder, Zündspulen, Zünd- oder Glühkerzen); mit diesen Motoren verwendete
Generatoren
(z. B. Gleich- oder Wechselstromerzeuger) und Lade- oder Rückstromschalter

8516.
    8010/
    8093

Elektrische Heizwiderstände, auf einem einfachen Träger aus Isolierstoffen
angebracht und an einen Stromkreis angeschlossen, gegen Frostbildung oder zum Entfrosten

8529.
    9040

Baugruppen und Untergruppen für Geräte der Nr. 8526, bestehend aus zwei oder mehr als zwei zusammengesetzten Teilen, ihrer Beschaffenheit nach zum Einbau in zivile Luftfahrzeuge bestimmt

8531.
    1000/
    8030

Elektrische Signalgeräte zum Geben von akustischen oder sichtbaren
Signalen

8539.
    1091/
    1099

Innenverspiegelte Scheinwerferlampen

8544.
    3000

Zündkabelsätze und andere Kabelsätze der für Luftfahrzeuge verwendeten Art

8801.
    0010/
    0090

Ballone und Luftschiffe; Segelflugzeuge, Hängegleiter und andere Luftfahrzeuge, nicht zum Motorantrieb gebaut

8802.
    1100/
    4000

Andere Luftfahrzeuge (z. B. Hubschrauber, Flugzeuge), ausgenommen Luftfahrzeuge ohne Besatzung der Nr. 8806

8806.

    1000/
    9900   

Luftfahrzeuge ohne Besatzung

8807.

    1000/
    3000

    9090   

Teile von Waren der Nr. 8801, 8802 oder 8806

9020.
    0000

Atmungsapparate und -geräte und Gasmasken, ausgenommen Schutzmasken ohne mechanische Teile und ohne auswechselbares Filterelement; ausgenommen Teile davon

9025.
    1190/
    8000

Thermometer; Barometer; andere elektrische oder elektronische Instrumente; Teile und Zubehör davon

9029.
    1090
    2090
    9090

Elektrische oder elektronische Tourenzähler, Tachometer und andere
Geschwindigkeitsmesser; Teile und Zubehör davon

9030.
    3310

Oszilloskope, Geräte für die Spektralanalyse und andere Instrumente,
Apparate und Geräte zum Messen oder Kontrollieren elektrischer Grö
ssen; Instrumente, Apparate und Geräte zum Messen oder zum Nachweis von
Alpha
‑, Beta‑, Gamma‑, Röntgen‑, kosmischen oder anderen ionisierenden Strahlen; Teile davon

9032.
    1000
    8900/
    9090

Instrumente, Apparate und Geräte zum selbsttätigen Regeln oder
Kontrollieren; Teile und Zubehör davon

9104.
    0000

Armaturenbrettuhren und ähnliche Uhren, für Luftfahrzeuge

9109.
    1000/
    9000

Uhrwerke, mit einer Breite oder einem Durchmesser von nicht mehr als 50 mm, vollständig und zusammengesetzt

9405.

    1100/
    1900

    6100/
    6900
    9200
    9919
    9990

Leuchter und andere elektrische Decken- oder Wandlampen, Reklameleuchten, Leuchtschilder oder ähnliche Waren, aus unedlen Metallen oder Kunststoffen; Teile davon, aus unedlen Metallen oder Kunststoffen

⁵ SR 632.10 Anhang
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