Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen
Kanton Appenzell Innerrhoden Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 21. November 2005 (Stand 1. Dezember 2014) Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 3 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:
Art. 1
1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 bei.
Art. 2
1 Der Vollzug der Vereinbarung obliegt der Standeskommission.
Art. 3
1 Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat die Standeskommission dem Grossen Rat nicht vorzulegen.
Art. 4
1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
21.11.2005 21.11.2005 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 21.11.2005 21.11.2005 Erstfassung -
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