Tarife für die Nachführungsarbeiten und die Daten- und Planabgabe des Amtes für Geoi... (211.443)
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Tarife für die Nachführungsarbeiten und die Daten- und Planabgabe des Amtes für Geoinformation

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1/2014
2 Schaffhauser Rechtsbuch 1997
1.3 Anwendbar ist der Tarif des Jahres, in dem die Nachführungs- arbeiten vorgenommen werden. Erfolgt die Nachführung mehr als fünf Jahre, nachdem das Amt für Geoinformation
2) von der baulichen Veränderung Mitteilung erhalten hat, wird der Tarif angewendet, der im Jahr der Meldung Geltung hatte.
2. Tarife für die Daten- und Planabgaben
2.1 Die Entschädigung für die Daten- und Planabgabe erfolgt nach dem Tarif des Kantons Schaffhausen, der auf der Honorarord- nung 33 (HO33), Ausgabe 1992, basiert. Tarifdetails sind auf der Homepage des Amtes für Geoinformation
2) (www.sh.ch) zu finden. Der Tarif wird jährlich der Teuerung angepasst. Der entspre- chende Anwendungsfaktor wird von der V+D publiziert (www.cadastre.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird au- tomatisch wirksam.
2.2 Arbeiten, die nicht im Tarif für Daten- und Planabgaben enthal- ten sind, werden nach dem Zeitaufwand (Regietarif) entschä- digt. Auftragsbedingte Fremdkosten werden weiterverrechnet. Es gelten die Stundenansätze für die einzelnen Kategorien wie sie von der Koordination der Bau- und Liegenschaftsorgane des Bundes (KBOB) zur Anwendung empfohlen werden. Tarif- details sind auf der Homepage des Amtes für Geoinformation
2) (www.sh.ch) zu finden. Der Regietarif wird jährlich der Teuerung angepasst. Die ent- sprechenden Stundenansätze nach Kategorien werden von der KBOB publiziert (www.kbob.ch). Die Anpassung an die Teuerung wird automatisch wirksam.
3. Inkraftsetzung
1 Dieser Tarif tritt am 1. Oktober 2007 in Kraft und ersetzt den Tarif vom 1. Januar 2006.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2007, S. 1424.
2) Fassung gemäss RRB vom 3. Dezember 2013, in Kraft getreten am
1. Januar 2014 (Amtsblatt 2013, S. 1801).
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