Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell --> 412.013
Weisung des Erziehungsdepartements betreffend die Aufnahme von Schülern an das Gymnasium Appenzell vom 3. November 2009 Das Erziehungsdepartement des Kantons Appenzell I.Rh., in Ausführung von Art. 5 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998, erlässt folgende Weisung: Art. 1 In das Gymnasium können nur Schüler* aufgenommen werden a) aus dem Kanton Appenzell I.Rh.; b) aus den Gemeinden Urnäsch und Gais; c) für das Internat. Art. 2 Mit Ausnahme der Schüler aus Oberegg und Reute können nur Schüler in das Internat eintreten, die ihren Wohnsitz ausserhalb der Kantone Appenzell I.Rh. und Appenzell A.Rh. haben. Art. 3 Die Dreifachführung einer Klasse erfolgt ab 50 Schülern. Art. 4 Schüler, die beim Inkrafttreten dieser Weisung bereits das Gymnasium Appenzell besuchen, werden von dieser Weisung nicht berührt. Art. 5 Diese Weisung tritt per 1. Januar 2010 in Kraft. * Die Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Geschlechter.
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