Standeskommissionsbeschluss betreffend die Aufteilung des Gewinnanteiles aus Zahlenl... (935.511)
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Standeskommissionsbeschluss betreffend die Aufteilung des Gewinnanteiles aus Zahlenlotto und Sport-Toto

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss betreffend die Aufteilung des Gewinnanteiles aus Zahlenlotto und Sport-Toto vom 16. August 2004 (Stand 16. August 2004) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 30 Abs. 5 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872, beschliesst:

Art. 1 Zweck

1 Dieser Beschluss regelt die Aufteilung des Gewinnanteiles des Kantons am Gesamtgewinn aus den von Swisslos durchgeführten Lotterien und Sport - wetten.

Art. 2 Gewinnaufteilung

1 Vom jährlichen Anteil des Kantons am Gesamtgewinn aus den unter dem gemeinsamen Logo «Swisslos» von der Interkantonalen Landeslotterie und der Sport-Toto-Gesellschaft durchgeführten Wetten gelten a) 80% als Anteil am Ertrag der Interkantonalen Landeslotterie im Sinne von Art. 3 des Gesetzes über die Errichtung einer Stiftung «Pro Inn - errhoden» vom 25. April 1971, bzw. Art. 3 des Landsgemeindebe - schlusses betreffend Errichtung einer Innerrhoder Kunststiftung vom

25. April 1999; und

b) 20% als «Sport-Toto-Gewinnanteil» im Sinne von Art. 1 des Standes - kommissionsbeschlusses betreffend Verwendung und Verteilung der Sport-Toto-Gewinnanteile vom 26. November 1985.
2 Aufgrund der in Abs. 1 lit. a dieses Artikels erfolgten Festlegung gehen a) ein Anteil von 48% an die Stiftung Pro Innerrhoden; b) ein Anteil von 8% an die Innerrhoder Kunststiftung; sowie c) ein Anteil von 24% in den Lotteriefonds, welcher der Standeskommis - sion im Rahmen der Zwecksetzung der Interkantonalen Landeslotte - rie insbesondere zur Finanzierung gemeinnütziger Institutionen und Veranstaltungen zur Verfügung steht.

Art. 3 Inkrafttreten

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

16.08.2004 16.08.2004 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 16.08.2004 16.08.2004 Erstfassung -
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