Verordnung über den Teuerungsausgleich auf BVK-Renten (834.24)
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Verordnung über den Teuerungsausgleich auf BVK-Renten

Verordnung über den Teuerungsausgleich auf BVK-Renten * Vom 13. August 1979 (Stand 1. Januar 2008) Der Regierungsrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst:
§ 1
1 Die Teuerungszulagen auf den Renten gemäss § 14 Absatz 4 der Statuten der Beamtenversicherungskasse vom 20. Oktober 1994 sind vom letzten Arbeitgeber der Rentner zu entrichten, nämlich: *
a. für die Pfarrer der Kirchgemeinden durch die Kirchgemeinden,
b. für die Primar- und Sekundarlehrer, Hauswirtschafts- und Arbeitslehrerin - nen durch die Einwohnergemeinden,
c. für die Lehrer der Kaufmännischen Berufsschule Baselland durch diese,
d. für die Mitarbeiter der privaten, staatlich anerkannten Kinder- und Erzie - hungsheime durch diese,
e. für die Mitarbeiter der übrigen der Kasse angeschlossenen Arbeitgeber durch diese.
2 Die Teuerungszulagen auf den Renten für Realschullehrkräfte, die vor dem
1. August 2003 pensioniert worden sind, sind vom Kanton zu entrichten. *
§ 2
1 Sofern bei Primar- und Sekundarlehrern sowie Hauswirtschafts- und Arbeits - lehrerinnen ein mehrfaches Arbeitgeberverhältnis be stand, ist die Teuerungs - zulage auf den Renten durch jene Einwoh nergemeinde zu entrichten, in der die Lehrkraft bei ihrem Über tritt in den Ruhestand das grösste Arbeitspensum er - füllte.
2 Über die Weiterverrechnung verständigen sich die Einwohnerge meinden.
§ 3
1 Bei Lehrkräften der Einwohnergemeinden, die bei ihrem Übertritt in den Ru - he stand auch an kantonalen Schulen Unterricht erteilten, ist die Teuerungszu - lage auf den Renten durch die Einwohnergemeinde zu entrichten unter an - teilmässi ger Verrechnung gegenüber dem Kanton. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.142
§ 4
1 Die Beamtenversicherungskasse hat den öffentlich-rechtlichen Körperschaf - ten für die Teuerungszulagen auf den Renten direkt Rechnung zu stellen.
2
... *
§ 5
1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Juli 1979 in Kraft. * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.142
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
13.08.1979 01.07.1979 Erlass Erstfassung GS 27.142
26.11.1996 01.01.1997 Erlasstitel geändert GS 32.682
26.11.1996 01.01.1997 § 1 Abs. 1 geändert GS 32.682
26.11.1996 01.01.1997 § 4 Abs. 2 aufgehoben GS 32.682
11.12.2007 01.01.2008 § 1 Abs. 2 eingefügt GS 36.424 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.142
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkraft seit Wirkung Publiziert mit Erlass 13.08.1979 01.07.1979 Erstfassung GS 27.142 Erlasstitel 26.11.1996 01.01.1997 geändert GS 32.682

§ 1 Abs. 1 26.11.1996 01.01.1997 geändert GS 32.682

§ 1 Abs. 2 11.12.2007 01.01.2008 eingefügt GS 36.424

§ 4 Abs. 2 26.11.1996 01.01.1997 aufgehoben GS 32.682

* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.142
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