Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Appenzell I. Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kanton Appenzell Innerrhoden Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Basel-Stadt und Appenzell I.Rh. über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 17. April 2007 (Stand 17. April 2007)
Art. 1
1 Die Regierungen der Kantone Appenzell I.Rh. und Basel-Stadt vereinba - ren, Vermögensanfälle und Zuwendungen zu Gunsten: a) des andern Kantons, seiner Bezirke und Gemeinden sowie ihrer öf - fentlich-rechtlichen Anstalten und Körperschaften; b) von juristischen Personen mit Sitz im andern Kanton, soweit sie aus - schliesslich und unwiderruflich öffentlichen, gemeinnützigen oder kirchlichen Zwecken im Sinne von Art. 23 Abs. 1 Bst. f und g des Bundesgesetzes über die Harmonisierung der direkten Steuern der Kantone und Gemeinden gewidmet sind, von der Erbschafts- und Schenkungssteuer zu befeien.
Art. 2
1 Diese Vereinbarung tritt in Kraft, nachdem ihr die Regierungen beider Kantone zugestimmt haben. Sie ist anwendbar auf die nach diesem Zeit - punkt eröffneten Erbgänge und vollzogenen Schenkungen.
Art. 3
1 Die beiden Regierungen sind berechtigt, jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von einem Jahr von der vorliegenden Vereinbarung zurück - zutreten.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
17.04.2007 17.04.2007 Erlass Erstfassung -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 17.04.2007 17.04.2007 Erstfassung -
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