Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgeme... (160.411)
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Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgemeinde

Kanton Appenzell Innerrhoden Standeskommissionsbeschluss über die Sicherung des ungestörten Ablaufs der Landsgemeinde vom 14. August 2006 (Stand 14. August 2006) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 19 des Übertretungsstrafgesetzes vom 30. April 2006 (UeStG), beschliesst:

Art. 1

1 Der regierende Landammann sorgt für den ungestörten Gang der Verhand - lungen. Er kann Dritte und im Fall grober oder wiederholter Ordnungsstörun - gen auch Beteiligte oder ihre Vertreter 1 ) von der Landsgemeinde wegweisen.
2 Erscheint die Sicherheit von Personen oder Sachen gefährdet, so veran - lasst er polizeilichen Schutz und wenn nötig die Durchsuchung von Perso - nen und Sachen.

Art. 2

1 Für den Landsgemeindesonntag gilt für den gesamten innern Landesteil ein Demonstrationsverbot. Das Verteilen von Flugblättern, die Verwendung von Transparenten sowie der Gebrauch von Megaphonen und Tonwiederga - begeräten jeglicher Art im Umfeld der Landsgemeinde ist verboten.

Art. 3

1 Die Kantonspolizei ist ermächtigt: a) Allfällige Flugblätter, Transparente, Tonwiedergabegeräte, Megapho - ne etc. einzuziehen und vorläufig zu beschlagnahmen; b) Allfällige Störer im Bedarfsfall bis zum Abschluss der Landsgemeinde in Gewahrsam zu nehmen;
1) Der Verwendung der männlichen Bezeichnungen gilt sinngemäss für beide Ge - schlechter.
c) Demonstrationen vor, während und nach der Landsgemeinde auf dem Gebiet des innern Landesteils aufzulösen.
2 Die Kantonspolizei ist befugt, die entsprechenden personellen und materi - ellen Mittel im Bedarfsfall ohne Verzug bei benachbarten Polizeikorps anzu - fordern.
3 Der regierende Landammann kann die Feuerwehr der Kantonspolizei un - terstellen, welcher in diesem Falle die vollen polizeilichen Befugnisse zu - kommen.

Art. 4

1 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission in Kraft.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on

14.08.2006 14.08.2006 Erlass Erstfassung -

Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 14.08.2006 14.08.2006 Erstfassung -
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