Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Zug zum Verein Metropolitanraum Zürich
Kantonsratsbeschluss betreffend Beitritt des Kantons Zug zum Verein Metropolitanraum Zürich Vom 28. Mai 2009 (Stand 3. Juli 2009) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug tritt mit Wirkung ab 3. Juli 2009 dem Verein Metropolit - anraum Zürich als Mitglied bei.
§ 2
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, den Beitritt formell zu erklären.
2 Er bezeichnet die allfällige Vertretung des Kantons Zug in den politischen Vereinsorganen.
3 Die Volkswirtschaftsdirektion bezeichnet eine allfällige Vertretung des Kantons in den weiteren organisatorischen Einheiten des Vereins.
§ 3
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, für die Mitwirkung des Kantons Zug bei Zusammenarbeitsprojekten und/oder -massnahmen im Rahmen des Ak - tionsprogramms des Vereins, welche nicht mit ordentlichen Vereinsmitteln finanziert werden, im Rahmen eines Maximums von 250’000 Franken pro Jahr, höchstens 150’000 Franken pro Projekt oder Massnahme abschlies - send zu sprechen.
§ 4
1 Dieser Beschluss tritt unter Vorbehalt des Referendums gemäss § 34 der Kantonsverfassung am 3. Juli 2009 in Kraft. 1) BGS 111.1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 28.05.2009 03.07.2009 Erlass Erstfassung GS 30, 245
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 28.05.2009 03.07.2009 Erstfassung GS 30, 245
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