Gegenrechtserklärung mit Bern
1 Gegenrechtserklärung mit Bern RRB vom 30. November 1965 Ab 1. Januar 1966 können patentierte Fürsprecher, die im Kanton Bern praktizieren, auch im Kanton Solothurn einer zur unentgeltlichen Prozess- führung berechtigten Partei beigeordnet werden.
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