Vertrag zwischen der Chrischonaklinik, Bettingen, vertreten durch das Bürgerspital Basel, und dem Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen, Liestal, für die ihm angeschlossenen Krankenkassen, für die Übernahme von Kosten für stationäre Aufenthalte in der Klinik
1 Vom Regierungsrat am 3. November 1992 genehmigt.
49 - 1.1.1993 von Kosten für stationäre Aufenthalte in der Klinik Vom 10. September 1992
1 GS – In Kraft getreten am 1. Oktober 1992. Der Vertrag wird in der Gesetzessammlung nicht publiziert. Der Text ist erhältlich beim Verband Basellandschaftlicher Krankenkassen.
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