Gegenrechtserklärung mit Graubünden
1 Gegenrechtserklärung mit Graubünden RRB vom 6. Dezember 1955
1. Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Graubünden für den unent-
geltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen.
2. Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern
wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, bündnerische An- wälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.
Feedback