Gegenrechtserklärung mit Graubünden (225.53)
CH - SO

Gegenrechtserklärung mit Graubünden

1 Gegenrechtserklärung mit Graubünden RRB vom 6. Dezember 1955

1. Von der Gegenrechtserklärung des Kantons Graubünden für den unent-

geltlichen Rechtsbeistand wird Kenntnis genommen.

2. Dem Obergericht, dem Versicherungsgericht und den Zivilrichterämtern

wird hiervon Kenntnis gegeben mit der Ermächtigung, bündnerische An- wälte als armenrechtliche Vertreter zuzulassen.
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