Monitoring Gesetzessammlung

Novizenaufnahme für Frauenklöster (423.751)

CH - SO

Novizenaufnahme für Frauenklöster (423.751)

Novizenaufnahme für Frauenklöster

Novizenaufnahme für Frauenklöster Vom 29. Oktober 1803 (Stand 8. September 1970) Der Grosse Rath des Kantons Solothurn auf den Vortrag des kleinen Rathes, dass die 3 Frauenklöster des Kantons angesucht haben, Novizen annehmen zu dürfen, beschliesst :

§ 1

1 Die sämtlichen Frauenklöster des Kantons stehen unter dem unmittelba - ren Schutz der Regierung.

§ 2

1 Ihnen wird ihre Existenz feierlich zugesichert.

§ 3

1 Das von der helvetischen Regierung ergangene Verbot, Novizen anzuneh - men, ist, insoweit es diese 3 Frauenklöster betrifft, hiemit zurückgenom - men.

§ 4 * ...

§ 5 * ...

GS 1, 557
1
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle

08.09.1970 keine Angabe § 4 aufgehoben -

08.09.1970 keine Angabe § 5 aufgehoben -

2
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle

§ 4 08.09.1970 keine Angabe aufgehoben -

§ 5 08.09.1970 keine Angabe aufgehoben -

3
Verwendung von Cookies.

Durch die Nutzung dieser Website akzeptieren Sie automatisch, dass wir Cookies verwenden. Cookie-Richtlinie

Akzeptieren
Markierungen
Leseansicht