Grossratsbeschluss betreffend Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen (II. Etappe des ... (956.500)
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Grossratsbeschluss betreffend Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen (II. Etappe des Erstausbaus)

Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen: GRB Grossratsbeschluss betreffend Ausbau des Flughafens Basel-Mülhausen
1 ) (II. Etappe des Erstausbaus) Vom 12. April 1962 (Stand 12. April 1962) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf Art. 2 des französisch- schweizerischen Staatsvertrages vom 4. Juli 1949 über den Bau und Betrieb des Flughafens Basel-Mülhausen und die Vereinbarung zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Kanton Basel- Stadt vom 4. Mai 1950, auf den Antrag seiner Kommissi - on, beschliesst:

1. Dem Flughafen Basel-Mülhausen wird zur Erstellung des Flughofes und der technischen Bauten

gemäss Projekt 1961 ein Kredit eröffnet von Fr. 54'480'000.–, unter Abzug der zu erwartenden Sub - vention der Schweizerischen Eidgenossenschaft und verteilt auf die Jahre 1962 bis 1966 zu Lasten des Staatsvermögens.

2. Die Kreditsumme erhöht sich allfällig um die Kosten, die durch die Bauteuerung in der Zeit zwi -

schen der Aufstellung des Kostenvoranschlags (1. August 1960) und der Bauausführung entstehen.

3. Der Kredit ist, soweit er für kommerziell verwertbare Bauten Verwendung findet, vom Flugha -

fen Basel-Mülhausen in jährlichen Raten zu amortisieren und maximal mit 4% zu verzinsen. Der Re - gierungsrat setzt die Bedingungen in den Einzelheiten fest.

4. Der definitive Kostenbetrag ist durch eine jährliche Abschreibung von mindestens 2% in maxi -

mal 50 Jahren zu amortisieren. Dieser Beschluss ist zu publizieren; er unterliegt dem Referendum.
1) Weitere, hier nicht abgedruckte Kredit- und Ausbaubeschlüsse in Kantonsblatt 1953 I S. 241, 1958 II S. 211, 1961 I S. 329.
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