Grossratsbeschluss betreffend die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen
Ärztliche Versorgung: GRB Grossratsbeschluss betreffend die ärztliche Versorgung der Bevölkerung in den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen Vom 14. Juni 1973 (Stand 23. September 1973) Der Grosse Rat des Kantons Basel-Stadt, gestützt auf das vom Volke in der Volksabstimmung vom
22./24. September 1972 gutgeheissene Initiativbegehren, beschliesst:
1. Der Regierungsrat sorgt für die Einrichtung und den Betrieb von medizinischen Ambulatorien in
den Aussenquartieren der Stadt und in Riehen.
2. Er ist ermächtigt, Räumlichkeiten für den Betrieb von Gemeinschaftspraxen zur Verfügung zu
stellen und entsprechende Vorhaben auf andere Weise zu fördern.
3. Zur Koordination und laufenden Überwachung der für die ärztliche Versorgung der Bevölkerung
erforderlichen Massnahmen setzt der Regierungsrat eine Kommission ein. Dieser Beschluss ist zu publizieren und der Gesamtheit der Stimmberechtigten zur Annahme oder Verwerfung vorzulegen. Er tritt auf den Zeitpunkt seiner Annahme in Kraft. )
1) Angenommen in der Volksabstimmung vom 23. 9. 1973.
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