Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkanto... (914.1)
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Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV)

Kantonsratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zusammenarbeit mit Lastenausgleich (IRV) Vom 25. Januar 2007 (Stand 14. April 2007) Der Kantonsrat des Kantons Zug, gestützt auf § 41 Bst. b und i der Kantonsverfassung 1 ) , beschliesst:
§ 1
1 Der Kanton Zug tritt der Rahmenvereinbarung für die interkantonale Zu - sammenarbeit mit Lastenausgleich vom 24. Juni 2005 bei.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt nach unbenützter Referendumsfrist (§ 34 der Kantonsverfassung) oder nach der Annahme durch das Volk am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft 2 ) . 1) 2) Inkrafttreten am 14. April 2007
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 25.01.2007 14.04.2007 Erlass Erstfassung GS 29, 169
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 25.01.2007 14.04.2007 Erstfassung GS 29, 169
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