Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerk... (400.951)
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Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen --> 418.911

Grossratsbeschluss über den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung über die Anerkennung von Ausbildungsabschlüssen vom 21. November 2005 Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I.Rh., gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat 1872, beschliesst: Art. 1 Der Kanton Appenzell I.Rh. tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die Aner- kennung von Ausbildungsabschlüssen vom 18. Februar 1993 bei. Art. 2 Der Vollzug der Vereinbarung obliegt der Standeskommission. Art. 3 Geringfügige Änderungen der Vereinbarung hat die Standeskommission dem Gros- sen Rat nicht vorzulegen. Art. 4 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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