Beschluss über den Beitritt des Kantons Schaffhausen zur Interkantonalen Vereinbarung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angeboten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003
1. Der Kanton Schaffhausen tritt der interkantonalen Verein- barung für Schulen mit spezifisch-strukturierten Angebo- ten für Hochbegabte vom 20. Februar 2003 bei.
2. Die Zahlungsbereitschaft des Kantons für Angebote der Sekundarstufe I ist abh ängig von der Bedingung, dass die jeweilige Wohnsitzgemeinde des Schülers bzw. der Schü- lerin oder bei deren Ablehnung die Erziehungsberechtig- ten die Hälfte des zu entri chtenden Schulgeldes über- nehmen.
3. Das Erziehungsdepartement wird ermächtigt festzulegen, von welchen angebotenen Ausbildungsgängen der Kanton Schaffhausen Gebrauch machen will sowie von welchen weiteren Bedingungen er die Zahlungsbereitschaft abhän- gig macht.
4. Dieser Beschluss ist zusammen mit der Vereinbarung im Amtsblatt zu veröffentlichen und in die kantonale Geset- zessammlung aufzunehmen.
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