Beschluss des Kantonsrates betreffend die Überführung der Trägerschaft der öffentlic... (411.220)
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Beschluss des Kantonsrates betreffend die Überführung der Trägerschaft der öffentlich-rechtlichen Sonderschulen in eine selbstständige, öffentlich-rechtliche Anstalt des Kantons Schaffhausen

GB Nr. 1237 werden vom Ver-
000 H) zum Restbuchwert
2'735'793.45 in s Finanzvermö-
00 S) übertragen. werden für Fr. 3'456'043.-- ypothek über 5 Jahre der uchgebühren wird verzichtet. ermächtigt, das heute schon be- von Fr. 3'000'000.-- in ein ver-
tens Fr. 100'000.-- ab dem 4. Jahr. Der Zinssatz richtet sich nach demjenigen der 10-jährigen Bundesanleihen und ist jähr- lich variabel.
7. Die Aktiven und Passiven in der Buchhaltung der Sonderschu- len per 31. Dezember 2004 werden auf 1. Januar 2005 auf die Rechnung der neuen Träger schaft „Schaffhauser Sonderschu- len" übertragen.
8. a) Das Vermögen des in de r Staatsrechnung aufg eführten Son- derschulfonds Pos. 7601 (Sondersc hulfonds) wird mit Vermö- gensstand per 31. Dezember 2004 unter gleichzeitiger Aufhe- bung dieses Fonds und der Regleme nte auf den 1. Januar 2005 an die Anstalt "Schaffhauser Sonderschulen" überwiesen. b) Der Pestalozziheimfonds Pos. 7600 wird an die "Schaffhau- ser Sonderschulen" zur Verwaltung übertragen. Dabe i sind die gültigen Fondsbestimmungen beizubehalten. II.
1 Dieser Beschluss tritt zusammen mit der Änderung vom 19. Ja- nuar 2004 des Schulgesetzes in Kraft.
2 Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen
1) und in die kantonale Ge- setzessammlung aufzunehmen. Fussnoten:
1) Amtsblatt 2004, S. 1333.
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