Verlegung der bischöflichen Wohnung
1 Verlegung der bischöflichen Wohnung RRB vom 13. Mai 1921 Von der Unterzeichnung der Übereinkunft zwischen der Regierung des Kantons Solothurn und Herrn Dr. Jakobus Stammler, Hochw. Bischof von Basel und Lugano, in Solothurn, betreffend Verlegung der bischöflichen Residenz in das Hallersche Gebäude an der Baselstrasse, in Solothurn, wodurch der Staat Solothurn gegen die Ausrichtung einer jährlichen Wohnungsentschädigung von 5000 Franken an den Bischof von der Pflicht entbunden wird, diesem eine Wohnung zur Verfügung zu stellen, wird Vormerkung genommen.
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