Informations- und Beratungsstelle über bauliche Vorkehren für Behinderte
1 Informations- und Beratungsstelle über bauliche Vorkehren für Behinderte RRB vom 9. Oktober 1973
1. Das Kantonale Hochbauamt wird als offizielle Informations- und Bera-
tungsstelle für alle Fragen des richtigen Bauens für Behinderte bezeichnet.
2. Alle Auskünfte werden durch diese Amtsstelle gratis erteilt.
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