Direktionsverordnung über den Lehrplan Fachmittelschule 2021 für den deutschsprachigen Kantonsteil
1 433.121.41 Direktionsverordnung über den Lehrplan Fachmittelschule 2021 für den deutschsprachigen Kantonsteil vom 21.06.2021 (Stand 01.08.2021) Die Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 25 des Mittelschulgesetzes vom 27. März 2007 (MiSG) 1 ) und Artikel 20 der Mittelschulverordnung vom 7. November 2007 (MiSV) 2 ) , beschliesst:
Art. 1
Geltungsbereich
1 Der im Anhang 1 veröffentlichte Lehrplan Fachmittelschule 2021 regelt die Fachmittelschulbildungsgänge für den deutschsprachigen Kantonsteil an den kantonalen Fachmittelschulen und an den privaten Fachmittelschulen mit aner kannten Abschlüssen.
Art. 2
Inkrafttreten
1 Diese Direktionsverordnung tritt am 1. August 2021 in Kraft, unter Vorbehalt von Absatz 2.
2 Der Lehrplan Fachmittelschule 2021 ist wie folgt anwendbar: a für das erste Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2021, b für das zweite Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2022, c für das dritte Ausbildungsjahr: ab dem 1. August 2023. A1 Anhang 1
Art. A1-1
Erstfassung
1 Dieser Erlass wird in Anwendung von Artikel 5 des Publikationsgesetzes vom
18. Januar 1993 (PuG) 3 ) in der Bernischen Amtlichen Gesetzessammlung nur in der Form eines Verweises veröffentlicht.
2 Er ist auf Internet verfügbar unter:
1) BSG 433.12
2) BSG 433.121
3) BSG 103.1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
21-052
433.121.41 2 www.bkd.be.ch → Mittelschulen → Fachmittelschulen → Lehrplan Fachmittel schulen Bern, 21. Juni 2021 Die Bildungs- und Kulturdirektorin: Häsler
3 433.121.41 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 21.06.2021 01.08.2021 Erlass Erstfassung 21-052
433.121.41 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 21.06.2021 01.08.2021 Erstfassung 21-052
Feedback