Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I. Rh. und Uri über die Befr... (648.925)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I. Rh. und Uri über die Befr... (648.925)
Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I. Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kanton Appenzell Innerrhoden Gegenrechtsvereinbarung zwischen den Kantonen Appenzell I.Rh. und Uri über die Befreiung von Zuwendungen von der Erbschafts- und Schenkungssteuer vom 31. Mai 1994 (Stand 1. Januar 1997) Die Standeskommission des Kantons Appenzell I.Rh. und der Regierungsrat des Kantons Uri vereinbaren:
Art. 1
1 Vermögenszuwendungen durch Verfügungen von Todes wegen oder Schenkungen zugunsten nachstehender Empfänger im andern Kanton wer - den gegenseitig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit: a) zugunsten der Kantone, Bezirke und Gemeinden sowie ihrer Anstal - ten; b) zugunsten der staatlich anerkannten Landeskirchen und ihrer Kirch - gemeinden und deren Anstalten; c) zugunsten der übrigen juristischen Personen, die öffentliche, kirchli - che oder ausschliesslich gemeinnützige Zwecke verfolgen, in dem Masse, wie sie subjektiv steuerbefreit sind.
Art. 2
1 Die vorliegende Vereinbarung ist anwendbar: a) * im Kanton Appenzell I.Rh. auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schenkungssteuer; b) im Kanton Uri auf die vom Kanton erhobene Erbschafts- und Schen - kungssteuer.
Art. 3
1 Die Behörden der beiden Kantone verpflichten sich zu gegenseitiger Be - nachrichtigung, sofern eine Gesetzesänderung ihres Kantons neues Recht schafft oder aus anderen Gründen die materiellen oder formellen Vorausset - zungen, auf welchen diese Gegenrechtsvereinbarung aufbaut, eine wesentli - che Veränderung erfahren.
Art. 4
1 Diese Vereinbarung tritt am Tage der beidseitigen Unterzeichnung in Kraft.
Art. 5
1 Die beiden Kantone sind jederzeit unter Beobachtung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten berechtigt, von dieser Vereinbarung zurückzutreten.
Änderungstabelle – Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung cGS Publikati - on
31.05.1994 31.05.1994 Erlass Erstfassung -
11.08.1997 01.01.1997 Art. 2 Abs. 1, a) geändert -
Änderungstabelle – Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung cGS Publikati - on Erlass 31.05.1994 31.05.1994 Erstfassung - Art. 2 Abs. 1, a) 11.08.1997 01.01.1997 geändert -