Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (431.012.1)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung über die Durchführung von statistischen Erhebungen des Bundes (Statistikerhebungsverordnung 1)

(Statistikerhebungsverordnung) ¹ vom 30. Juni 1993 (Stand am 1. Januar 2022) ¹ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf die Artikel 5 Absatz 1, 6 Absatz 4, 10 Absatz 3quinquies, 14 a  Absatz 1, 16 Absatz 2 und 25 Absatz 1 des Bundesstatistikgesetzes vom 9. Oktober 1992² (BStatG), und die Artikel 14 Absatz 1 und 15 Absatz 2 des Registerharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006³ (RHG),⁴
verordnet:
² SR  431.01 ³ SR  431.02 ⁴ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).

1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen ⁵

⁵ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
Art. 1 Zweck und Geltungsbereich
¹ Diese Verordnung regelt die Durchführung von statistischen Erhebungen sowie die Bearbeitung erhobener Daten zur Erstellung von Statistiken. Sie legt in einem Anhang fest, von wem und wie welche Erhebung durchgeführt wird.⁶
² Sie gilt für die Voll‑, Teil- und Stichprobeerhebungen des Bundes mit und ohne Befragungen sowie für die Auswertungen von administrativen Daten.
⁶ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 2 ⁷ Erhebungsorgane
Erhebungsorgane sind das Bundesamt für Statistik (BFS) als zentrale Statistikstelle und die im Anhang aufgeführten Verwaltungseinheiten und Institutionen.
⁷ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 3 Durchführung
¹ Die Erhebungsorgane sind zuständig für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen; sie erarbeiten nach Anhörung der betroffenen Kreise die Erhebungs­unterlagen, werten die Ergebnisse aus und veröffentlichen sie.
² Das zuständige Departement regelt nötigenfalls die Erhebung und Lieferung der Daten in technischen Weisungen.
³ Die Ausnahmen zu Absatz 1 sind im Anhang aufgeführt.
Art. 3 a ⁸ Statistische Grundsätze und Standards
¹ Die Erhebungsorgane beachten bei ihrer statistischen Tätigkeit die anerkannten Grundsätze der Statistik, namentlich der fachlichen Unabhängigkeit, der Objektivität und der Geheimhaltung.
² Sie berücksichtigen zudem die Standards vorbildlicher Verfahren, namentlich bezüglich der Datenbearbeitung, der Datensicherheit und des Datenschutzes.
⁸ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 3 b ⁹ Zusammenarbeit mit der Europäischen Union
¹ Das BFS koordiniert die Zusammenarbeit mit der Statistikstelle der Europäischen Kommission (Eurostat).
² Es entscheidet im Einvernehmen mit der Direktion für europäische Angelegenheiten, dem Bundesamt für Justiz und der Direktion für Völkerrecht über das statistische Jahresprogramm Europäische Union/Schweiz im Hinblick auf die Beschlussfassung durch den Gemischten Ausschuss nach Artikel 5 Absatz 2 des Abkommens vom 26. Oktober 2004¹⁰ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik.
⁹ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
¹⁰ SR  0.431.026.81
Art. 4 Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden
Interessierte Amtsstellen von Kantonen und Gemeinden können mit dem Einver­ständnis und nach den Anweisungen der Erhebungsorgane die Erhebungen erweitern oder zusätzliche statistische Erhebungen durchführen.
Art. 5 Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen
¹ Die Erhebungsorgane können private Befragungsinstitute und Organisationen für die Durchführung der Erhebungen beiziehen.
² Rechte und Pflichten dieser Institute und Organisationen werden in besonderen Verträgen geregelt. Bezüglich der Verwendung von personenbezogenen Daten ver­pflichten die Erhebungsorgane die Institute und Organisationen insbesondere:
a. die Daten, die ihnen mitgeteilt oder die von ihnen im Rahmen ihres Auf­trages erhoben werden, einzig zur Ausführung des Auftrages zu verwenden;
b. die für das Erhebungsorgan durchgeführte Erhebung nicht mit anderen Erhe­bungen zu verbinden;
c. den Erhebungsorganen nach Beendigung des Auftrages alle Daten zurück­zugeben und elektronisch gespeicherte Daten zu löschen.
³ Die Erhebungsorgane vergewissern sich, dass die privaten Befragungsinstitute und Organisationen die erforderlichen technischen und organisatorischen Massnahmen zur Bearbeitung dieser Daten gemäss der Datenschutzverordnung vom 14. Juni 1993¹¹ über die Datenbearbeitung im Auftrag getroffen haben.
¹¹ SR  235.11
Art. 6 Mitwirkung der Befragten
¹ Die zur Befragung ausgewählten natürlichen und juristischen Personen des privaten und öffentlichen Rechts werden zur Teilnahme eingeladen. Die Auskunftspflicht richtet sich nach dem Anhang.
² Die ausgewählten natürlichen und juristischen Personen werden über den Charak­ter, die Ziele und den Ablauf der Erhebung, die Rechtsgrundlage, die Verwendung der Daten, gegebenenfalls den Auftraggeber der Erhebung sowie die vorgesehenen Datenschutzmassnahmen orientiert.
³ Zur Beantwortung von Fragen an eine ausgewählte Person, die aus gesundheit­lichen Gründen nicht antworten kann, können geeignete Vertreter hinzugezogen wer­den, welche die Interessen der vertretenen Person zu wahren haben. Bei Personen, die in Anstalten, Heimen und ähnlichen Kollektivhaushaltungen wohnen und nicht selber antworten können, erfolgt die Befragung der Vertreter im Einverständnis mit der Leitung.
⁴ Namen und Vornamen der nach Absatz 3 befragten Personen werden nicht er­hoben.
Art. 7 Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht
¹ Alle mit der Durchführung der Erhebungen betrauten Personen und Amtsstellen sind verpflichtet, die erhobenen Daten vertraulich zu behandeln.
² Sie sorgen dafür, dass die erhobenen Daten an einem sicheren Ort aufbewahrt wer­den.
³ Die Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht der privaten Befragungsinstitute und Organisationen wird vertraglich geregelt.
Art. 8 Verwendung der Angaben
¹ Die Angaben aus den Erhebungen dürfen nur für statistische Zwecke verwendet werden. Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
² Angaben, die nach der Verordnung vom 30. Juni 1993¹² über das Betriebs- und Unternehmensregister zur Nachführung dieses Registers notwendig sind, können Erhebungen bei Betrieben und Unternehmen entnommen werden, sofern diese vor­gängig orientiert werden.
¹² SR  431.903
Art. 8 a ¹³ Bearbeitung von Einzeldaten
¹ Das BFS kann für die Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung erhobener Einzeldaten die erforderlichen personenidentifizierenden Merkmale verwenden.
² Es bearbeitet die aufbereiteten Einzeldaten in pseudonymisierter Form. Es pseudonymisiert sie, indem es die personenidentifizierenden Angaben durch einen nichtsprechenden statistischen Identifikator ersetzt.
³ Es anonymisiert die Einzeldaten, sobald deren Bearbeitungszweck dies zulässt, spätestens jedoch 30 Jahre nach ihrer Erhebung. Es anonymisiert sie, indem es den Identifikator und die personenidentifizierenden Angaben löscht.
⁴ Sind mit einer Statistik Entwicklungen über einen Zeitraum von mehr als 30 Jahren zu untersuchen, so nimmt das BFS die Anonymisierung der Einzeldaten vor, sobald der Zweck der Statistik erreicht ist. Diese Statistiken werden im Anhang als solche gekennzeichnet.
¹³ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 9 Weitergabe von Einzeldaten
¹ Die Erhebungsorgane können die Einzeldaten aus den Erhebungen privaten oder öffentlichen Stellen und Statistikstellen internationaler Organisationen für statisti­sche Arbeiten zur Verfügung stellen, sofern:
a. die übermittelten Daten keine Personenbezeichnungen mehr enthalten;
b. der Empfänger sich verpflichtet, die erhaltenen Daten nicht an Dritte weiter­zuleiten und sie nach Beendigung der Arbeit dem Erhebungsorgan zurück­zugeben oder zu vernichten; und
c. die nötigen Sicherheitsmassnahmen ergriffen werden.
¹bis Für die Bekanntgabe von Einzeldaten im Rahmen des Abkommens vom 26. Oktober 2004¹⁴ zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über die Zusammenarbeit im Bereich der Statistik anwendbar sind:
a. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 223/2009¹⁵;
b. die Bestimmungen der Verordnung (EG) Nr. 831/2002¹⁶; und
c. die Entscheidung 2004/452/EG¹⁷.¹⁸
² Die Erhebungsorgane dürfen Erhebungsmerkmale als Einzeldaten an Statistik­stellen des Bundes, der Kantone und Gemeinden für statistische Arbeiten weiter­geben, sofern der Datenschutz gewährleistet ist und die notwendigen vertraglichen Abmachungen getroffen wurden.
¹⁴ SR  0.431.026.81
¹⁵ Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken und zur Aufhebung der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 1101/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Übermittlung von unter die Geheimhaltungspflicht fallenden Informationen an das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaften, der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken und des Beschlusses 89/382/EWG, Euratom des Rates zur Einsetzung eines Ausschusses für das Statistische Programm der Europäischen Gemeinschaften, Fassung gemäss ABl. L 87 vom 31.3.2009, S. 164.
¹⁶ Verordnung (EG) Nr. 831/2002 der Kommission vom 17. Mai 2002 zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 322/97 des Rates über die Gemeinschaftsstatistiken – Regelung des Zugangs zu vertraulichen Daten für wissenschaftliche Zwecke, ABl. L 133 vom 18.5.2002, S. 7; geändert durch:– Verordnung (EG) Nr. 1104/2006, ABl. L 197 vom 19.7.2006, S. 3;– Verordnung (EG) Nr. 606/2008, ABl. L 166 vom 27.6.2008, S. 16.
¹⁷ Entscheidung 2004/452/EG der Kommission vom 29. April 2004 zur Aufstellung einer Liste von Einrichtungen, deren Mitarbeiter für wissenschaftliche Zwecke Zugang zu vertraulichen Daten erhalten können, ABl. L 156 vom 30.4.2004, S. 1; geändert durch Entscheidung 2008/876/EG der Kommission vom 6. Nov. 2008, ABl. L 310 vom 21.11.2008, S. 28.
¹⁸ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 27. Juni 2007 ( AS  2007  3371 ). Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 10 Veröffentlichung der Ergebnisse
¹ Die Ergebnisse der Erhebungen werden in einer Form veröffentlicht oder zugäng­lich gemacht, die jede Identifizierung der befragten Personen, Haushalte, Unterneh­mungen oder Betriebe ausschliesst.
² Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
Art. 11 Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere ¹⁹
¹ Die Erhebungsorgane vernichten die Personenbezeichnungen und die Erhebungspapiere, sobald sie für die Erfassung, Vervollständigung, Kontrolle und Aufbereitung der Daten sowie zur Erstellung von langen Zeitreihen nicht mehr benötigt werden.²⁰
² Die Ausnahmen sind im Anhang aufgeführt.
¹⁹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
²⁰ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 12 Kostenteilung
¹ Der Bund und gegebenenfalls mitinteressierte Stellen tragen die Kosten für die Vorbereitung und Durchführung der Erhebungen, die Auswertung und die Ver­öffentlichung der Ergebnisse. Die Kantone und Gemeinden tragen je die aus ihrer Mitwirkung entstehenden Kosten.
² Die Kantone und Gemeinden tragen die Mehrkosten, die durch Zusatzerhebungen nach Artikel 4 entstehen. Davon abweichende Regelungen sind im Anhang aufge­führt.
Art. 13 ²¹ Posttaxen für eidgenössische Zählungen
¹ Das BFS übernimmt die Posttaxen für folgende Sendungen im Zusammenhang mit eidgenössischen Zählungen:
a. Sendungen bis 20 kg im Verkehr zwischen Behörden und Amtsstellen des Bundes, der Kantone und der Gemeinden;
b. Sendungen bis 5 kg im Verkehr zwischen den Behörden und Amtsstellen der Gemeinden und den von ihnen ernannten Zählkommissionen und Zählern.
² Die Kantone und Gemeinden können ihre Postauslagen für eidgenössische Zählungen dem BFS in Rechnung stellen.
²¹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 14. Juni 2002, in Kraft seit 1. Aug. 2002 ( AS  2002  2067 ).

2. Abschnitt: ²² Stichprobenregister

²² Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
Art. 13 a ²³ Stichprobenregister
¹ Für die Durchführung von Stichprobenerhebungen führt das BFS ein Stichprobenregister.
² Das Stichprobenregister enthält:
a. die Daten nach Artikel 16 Absatz 1 RHG ohne Personenbezeichnungen und Adressen sowie die Daten aus dem Gebäude- und Wohnungsregister;
b. die Daten des Adressverzeichnisses nach Artikel 16 Absatz 3 RHG;
c. die Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz.
²³ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 13 b ²⁴ Bearbeitungsreglement
Das BFS erlässt ein Reglement über die interne Bearbeitung von Daten des Stichprobenregisters.
²⁴ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 13 c ²⁵ Weitergabe von Stichproben
¹ Der Inhalt des Stichprobenregisters darf nicht gesamthaft Dritten weitergegeben werden.
² Aus dem Stichprobenregister dürfen die für die Befragung notwendigen Daten von Personen oder Haushalten nur weitergegeben werden für:
a. Erhebungen, die Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind;
b. Erhebungen, die der Bundesrat im Einzelfall anordnet;
c. Forschungsvorhaben, die von Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung nach dem Anhang der Regierungs- und Verwaltungsorga­nisationsverordnung vom 25. November 1998²⁶ sowie von eidgenössischen Forschungsstellen durchgeführt werden und die von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG sind;
d. regelmässige Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds finanziert und als Forschungsvorhaben von nationaler Bedeutung nach Artikel 3 Absatz 2 Buchstabe c BStatG beurteilt werden;
e. internationale Forschungsvorhaben, die vom Schweizerischen Nationalfonds mitfinanziert werden.
³ Telefonnummern von Personen, die nicht in einem öffentlichen Telefonverzeichnis eingetragen sind, dürfen nur den Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung weitergegeben werden für Erhebungen, die in enger Zusammenarbeit mit dem BFS durchgeführt werden und:
a. Teil des statistischen Mehrjahresprogramms des Bundes sind; oder
b. im Einzelfall vom Bundesrat angeordnet werden.
²⁵ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
²⁶ SR  172.010.1
Art. 13 d ²⁷ Kundendaten der Festnetztelefonie
Kundendaten der Festnetztelefonie in der Schweiz (Kundendaten) sind:
a. Name und Vorname oder Firma;
b. Adresse;
c. Rufnummer;
d. gegebenenfalls Korrespondenzsprache.
²⁷ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 13 e ²⁸ Lieferung der Kundendaten
¹ Die Grundversorgungskonzessionärin liefert dem BFS die Kundendaten des Dienstes zur Standortidentifikation bei Notrufen in unveränderter Form.
² Das BFS kann mit den Anbieterinnen von öffentlichen Telefondiensten (Anbieterinnen) vereinbaren, dass sie ihm die Korrespondenzsprache direkt liefern.
³ Es prüft, ob die gelieferten Daten vollständig und aktuell sind.
⁴ Es meldet festgestellte Mängel der betreffenden Anbieterin. Diese liefert ihm direkt die korrekten Daten innert fünf Werktagen.
²⁸ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 13 f ²⁹ Termine und Form der Lieferungen
¹ Die Kundendaten sind dem BFS vierteljährlich innert fünf Werktagen nach dem letzten Samstag der Monate März, Juni, September und Dezember zu liefern.
² Sie sind über ein elektronisches Netzwerk in verschlüsselter und gesicherter Form zu übermitteln.
³ Ändern die Datenformate der Lieferungen an die Grundversorgungskonzessionärin, so informieren die Anbieterinnen unverzüglich das BFS.
²⁹ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).
Art. 13 g ³⁰ Entschädigung für Datenlieferungen
¹ Das BFS entschädigt die Grundversorgungskonzessionärin für die tatsächlichen Kosten der Datenlieferungen, höchstens jedoch mit 8000 Franken pro Jahr.
² Es entschädigt eine Anbieterin für die tatsächlichen Kosten der Lieferungen der Korrespondenzsprache, höchstens jedoch mit 2000 Franken pro Jahr.
³⁰ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Aug. 2010, in Kraft seit 1. Okt. 2010 ( AS  2010  3875 ).

2 a . Abschnitt: ³¹ Datenverknüpfungen

³¹ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 13 h Begriff
Als Datenverknüpfung gilt die Verbindung von Daten aus verschiedenen Daten­quellen wie Erhebungen, Registern, Verwaltungsdaten und Messdaten.
Art. 13 i Grundsätze
¹ Datenverknüpfungen dienen der Beschaffung statistischer Informationen unter Vermeidung von Erhebungen.
² Sie werden nur durchgeführt, soweit sie für statistische Arbeiten geeignet und notwendig sind.
Art. 13 j Voraussetzungen
¹ Daten werden nur verknüpft, wenn sie die für statistische Arbeiten erforderliche Eignung und Qualität aufweisen.
² Zur Erfüllung seiner statistischen Aufgaben kann das BFS sowohl eigene Daten als auch Daten, über die es keine Datenherrschaft hat (Drittdaten), verknüpfen.
³ Wer dem BFS Drittdaten zur Verknüpfung im Auftrag liefert (Art. 13 k ), muss nachweisen, dass:
a. ihre Erhebung und Übermittlung an das BFS sowie ihre Verknüpfung recht­mässig sind; und
b. sie die statistisch erforderliche Qualität aufweisen.
⁴ Die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden dürfen zur Erfüllung ihrer statistischen Aufgaben Daten des BFS untereinander sowie mit ihren eigenen Daten verknüpfen, wenn sie sich in einem Datenschutzvertrag dazu verpflichten:
a. den Datenschutz in gleichem Masse zu gewährleisten wie das BFS;
b. die Daten des BFS nicht ohne dessen schriftliche Zustimmung weiterzugeben;
c. ihre fachliche Unabhängigkeit von Vollzugsorganen zu gewährleisten;
d. ein Datenbearbeitungsreglement zu erlassen und umzusetzen;
e. hinreichende Massnahmen für die Datensicherheit und den Datenschutz zu treffen;
f. die Standards vorbildlicher Verfahren der Statistik einzuhalten.
Art. 13 k Verknüpfungen im Auftrag Dritter
¹ Verknüpfungen im Auftrag Dritter für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik führt das BFS im Rahmen eines Datenschutzvertrags nach Massgabe seiner technischen, organisatorischen und personellen Möglichkeiten durch. Es unterstützt insbesondere Verknüpfungsprojekte von Bund und Kantonen.
² Die Entschädigung richtet sich nach der Verordnung vom 25. Juni 2003³² über die Gebühren und Entschädigungen für statistische Dienstleistungen von Verwaltungseinheiten des Bundes.
³ Im Interesse der Kosten- und Arbeitseffizienz kann das BFS den Auftraggeber für bestimmte Aufgaben in den Verknüpfungsprozess einbeziehen. Diese Aufgaben werden im Datenschutzvertrag klar umschrieben.
³² SR  431.09
Art. 13 l Weitergabe verknüpfter Daten
Soweit das Gesetz für nicht personenbezogene Zwecke wie Forschung, Planung und Statistik die Weitergabe von Daten an Forschungs- und Statistikstellen des Bundes sowie an Dritte vorsieht, kann das BFS verknüpfte Daten unter den Voraussetzungen nach Artikel 9 weitergeben.
Art. 13 m Vernichtung verknüpfter Daten
¹ Verknüpfte Daten sind nach Abschluss der statistischen Auswertungsarbeiten zu vernichten, wenn sie besonders schützenswerte Daten oder Persönlichkeitsprofile enthalten.
² Die übrigen verknüpften Daten dürfen für statistische Arbeiten weiterverwendet werden.
Art. 13 n Kennzeichnung von Datenverknüpfungen
Statistiken, für die systematisch Datenverknüpfungen durchgeführt werden, sind im Anhang als solche gekennzeichnet.

3. Abschnitt: Schlussbestimmungen ³³

³³ Eingefügt durch Ziff. I der V vom 16. Jan. 2008, in Kraft seit 10. Febr. 2008 ( AS  2008  315 ).
Art. 14 ³⁴ Vollzug
Das Eidgenössische Departement des Innern regelt die Einzelheiten der Datenverknüpfungen, insbesondere die Datensicherheit, den Datenschutz, die Anforderungen an die Statistikstellen der Kantone und Gemeinden, die Organisation und den Ablauf der Verknüpfungen sowie die Voraussetzungen und die Organisation des Einbezugs Dritter in den Verknüpfungsprozess.
³⁴ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 18. Dez. 2013, in Kraft seit 15. Jan. 2014 ( AS  2013  5399 ).
Art. 15 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. August 1993 in Kraft.

Anhang ³⁵

³⁵ Fassung gemäss Ziff. I der V vom 19. Aug. 2009 ( AS 2009 3967 ). Bereinigt gemäss Ziff. I der V vom 14. April 2010 ( AS 2010 1647 ), Ziff. II der V vom 18. Aug. 2010 ( AS 2010 3875 ), Ziff. I der V vom 24. Aug. 2011 ( AS 2011 4035 ), vom 12. Okt. 2011 ( AS 2011 4921 ), Ziff. II der V vom 23. Mai 2012 ( AS 2012 3133 ), Ziff. I der V vom 29. Aug. 2012 ( AS 2012 4651 ), Ziff. II der V vom 18. Dez. 2013 ( AS 2013 5399 ), Ziff. I der V vom 29. Okt. 2014 ( AS 2014 3629 ), vom 28. Okt. 2015 ( AS 2015 4311 ), vom 16. Nov. 2016 ( AS 2016 3957 ), Anhang 2 Ziff. II 1 der V vom 9. Juni 2017 über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister ( AS 2017 3459 ), Ziff. I der V vom 31. Jan. 2018 ( AS 2018 775 ), Anhang 2 Ziff. 1 der Krebsregistrierungsverordnung vom 11. April 2018 ( AS 2018 2019 ), Ziff. I der V vom 7. Nov. 2019 ( AS 2019 4095 ) und 13. Dez. 2019, in Kraft seit 1. Febr. 2020 ( AS 2020 19 ).
(Art. 1 Abs. 1, 2, 3 Abs. 3, 6 Abs. 1, 8 Abs. 1, 8 a  Abs. 4, 10 Abs. 2, 11 Abs. 2, 12 Abs. 2 und 13 n )

Liste der statistischen Erhebungen

1. Aufgeh o ben

2. Statistik der Geburten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Hebammen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

1. Die Meldung der Ursachen einer Totgeburt erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/der Ärztin oder von der Hebamme direkt an das BFS.

2. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungsstellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten. Für medizinische Forschungen dürfen die Erhebungspapiere der Totgeborenen in Abweichung von Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
3. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schwangerschaftsdauer, Anzahl vorausgegangener Schwanger­schaften, Verlegung der Mutter oder des Kindes vor oder nach der Geburt, kongenitale Missbildungen, Ort der Geburt

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; gemeinsame Erhebung mit der Statistik der Geburten; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Todesfälle und Todesursachen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Befragte:

Ärzte/Ärztinnen und Hebammen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Rückfragen von Statistik- oder Forschungsstellen kann das BFS an den zuständigen Arzt weiterleiten

4. Statistik der Anerkennungen, der Anerkennungen vor Gericht und der gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

5. Statistik der Adoptionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

6. Statistik der Heiraten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen, kantonale Aufsichts-behörden im Zivilstandswesen, Gerichte,

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zivilstandsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen, kantonale Aufsichts­behörden im Zivilstandswesen, Gerichte

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben in elektronischer Form via die zentrale Datenbank «Infostar» gemäss Dokument des BFS: Schweizerische Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung (Liste der Merkmale der Statistikmeldungen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen, Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Befragte:

Zivilstandsämter, Ärzte/Ärztinnen, Kantonale Krebsregister, Politische Direktion des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössisches Amt für das Zivil­standswesen und andere Bundesstellen, kantonale Aufsichtsbehörden im Zivilstandswesen

Besondere Bestimmungen:

1. Die Meldung der Todesursachen erfolgt elektronisch oder auf dem Papierweg vom Arzt/von der Ärztin direkt an das BFS.
2. Stehen Todesfälle im Zusammenhang mit einer übertragbaren Krankheit, die gemäss Verordnung vom 29. April 2015 (EpV; SR 818.101.1) über die Bekämpfung übertragbarer Krankheiten des Menschen der Meldepflicht unterstellt ist, so gibt das BFS in Abweichung von Artikel 8 dem Bundesamt für Gesundheit (BAG) die zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendigen Angaben weiter. Das BAG darf die Personendaten nicht an Dritte weitergeben. Es vernichtet sie nach Abschluss der Abklärungen.
2bis. Stehen Todesfälle im Zusam-menhang mit einer Krebser-krankung, so gibt das BFS in Abweichung zu Artikel 8 dem zuständigen kantonalen Krebs-register oder dem Kinderkrebs-register die notwendigen Daten zur Erfüllung der Aufgaben nach Artikel 9 Absatz 3 und 11 des Krebsregistrierungsgesetzes vom 18. März 2016³⁶ weiter.
3. Für die medizinische Forschung dürfen die Erhebungspapiere in Abweichung von Artikel 11 auch nach Abschluss der Verarbeitung aufbewahrt werden.
4. Rückfragen von Statistikstellen, Forschenden oder Forschungs­stellen kann das Bundesamt auf deren Begehren an den zuständigen Arzt/die zuständige Ärztin weiterleiten.
5. Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.
³⁶ SR 818.33

11. Aufgeh o ben

12. Statistik der soziodemografischen Biografien

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Zusammenführen pseudonymisierter Personen- und Haushaltsdaten der registerbasierten Volkszählung und der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der Zivilstandsereignisse gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich und alle 10 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Name der politischen Gemeinde (mit Gemeinde-Nr.), Gliederung nach Kantonen und Bezirken. Neu entstandene politische Gemeinden, aufgehobene politische Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössische Vermessungsdirektion

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Name der Staaten und Gebiete (mit BFS-Nr.), Gliederung nach Regionen und Kontinenten, unselbstständige Gebiete nach Kontinenten, alle Gebiete nach Kontinenten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration, Altersvorsorge und wei­tere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestim­mung der Lebenslage der Zielper­son und der Haushaltsmitglieder; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe bestehend aus natürlichen Personen, ein­schliess­lich einer Zusatzstichprobe aus Personen ausländischer Nationalität, CAWI (Online-Fragebogen) oder CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS] und Staatssekretariat für Wirtschaft [SECO]), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT)

Befragte:

Personen in Privathaushalten, ZAS und SECO

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, ZAS und SECO

Besondere Bestimmungen:

Die Personen werden in vier auf­ein­anderfolgenden Interviews befragt; die Wiederverwendung von Personenbezeichnungen und Antworten aus den vorausgehenden Interviews ist erlaubt.

16. Aufgehoben

17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktstatus, Indikatoren zur Erwerbssituation, Arbeitssuche, Weiterbildung, unbezahlte Arbeit, Migration und weitere soziodemografische und ökonomische Merkmale zur Bestimmung der Lebenslage der Zielperson und Haushaltsmitglieder, AHV/IV‑pflichtige Einkommen, AHV/IV‑Renten und andere Leistungen der Sozialversicherungen; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Register der Sozialversicherungen

Befragte:

Personen in Privathaushalten (Befragung), Zentrale Ausgleich­stelle (ZAS), Staatssekretariat für Wirtschaft (Registererhebungen)

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, ZAS, Staatssekretariat für Wirtschaft

Besondere Bestimmungen:

18. Beschäftigungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Beschäftigte nach Geschlecht und Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ) nach Geschlecht, Anzahl Grenzgänger/innen nach Geschlecht, Anzahl offene Stellen, Rekrutierungsschwierigkeiten in Abhängigkeit vom geforderten Ausbildungsniveau, voraussichtliche Beschäftigungsentwicklung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmens­register (BUR), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE), Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Befragte:

Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und öffentlichen Sektors

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Wirtschaft, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Bei einer finanziellen Beteiligung der Kantone wird die Stichprobe für die Ermittlung von kantonalen Ergebnissen aufgestockt.

19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

GAV, Ergebnisse der Lohnverhandlungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung und Stichprobener­hebung über die Lohnverhandlungen

Befragte:

Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle zwei Jahre (Ergebnisse der Lohnverhandlungen jährlich)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Normalarbeitsverträge (NAV), Empfehlungen und weitere GAV-ähnliche Dokumente sowie Hausverträge bilden ebenfalls Bestandteil der Erhebung.

20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen

Erhebungsorgan:

Sammelstelle für die Statistik der Unfallversicherung

Erhebungsgegenstand:

Löhne nach allen Komponenten, die in der Schadenmeldung UVG definiert sind (inklusive Löhne, die höher als der maximal versicherte Verdienst sind), Arbeitszeit (betriebsübliche Arbeitszeit, vertragliche Arbeitszeit und Beschäftigungsgrad des Ver­sicherten), Informationen über die Arbeitnehmer (Geschlecht, Geburtsdatum, Zivilstand, Staatsangehörigkeit, Wohnort, Unfalldatum, Versicherungszweig) und ihren Arbeitsplatz (Arbeitsort, nötige Arbeitgeberinformationen zum Identifizieren der Wirtschaftszweige, ausgeübter Beruf, Anstellungsdatum, berufliche Stellung, Art des Arbeitsvertrages)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherer der Branche Unfall­versicherung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS (verantwortlich für die Erstellung der Statistik)

Besondere Bestimmungen:

21. Lohnstrukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Löhne, Arbeitszeit, personen- und arbeitsplatzbezogene Merkmale, AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und
Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmens­register (BUR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Zentrales Migrations­informationssystem (ZEMIS) und kantonale Lehrlingsregister

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Unternehmen, Betriebe, öffentliche Verwaltungen, Betriebe des öffent­lichen Rechts und andere öffentlich-rechtliche Körperschaften

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Beschäftigte nach Arbeitsort, Beschäftigungsgrad, Vollzeitäquivalente (VZÄ), Geschlecht und Nationalität; Anzahl Lernende; Anzahl Grenzgänger/innen; Wirtschaftszweig; Auslandverflechtung, Aussenhandel; Rechtsform, Betriebszeit; Verbindung mit anderen Unternehmen, Umsatz, Jahr der Tätigkeitsaufnahme, andere Merkmale zur Beschreibung der Struktur, des Status, der Art der Unternehmensgründung sowie weiterer demografischer Ereignisse im Zusammenhang mit den Unternehmen oder Arbeitsstätten; auf Anfrage Individualdaten mit AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Unternehmen und Arbeitsstätten des privaten und des öffentlichen Sektors aller Wirtschaftszweige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich: neu entstandene Unternehmen, Aktualisierung der Art der wirtschaftlichen Aktivität, Unternehmen mit mehr als zehn Betrieben und über 100 Beschäftigten;

jährlich: andere Mehrbetriebs­unternehmen;

bei Bedarf: weitere Erhebungen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesstellen, kantonale Amts­stellen, Gemeinden, Verbände

Besondere Bestimmungen:

In Abweichung von Artikel 9 der Verordnung dürfen die den Unternehmen und Betrieben im BUR zugeteilte Identifikationsnummer, die vom BFS zugeordneten Wirtschaftszweige (NOGA-Code) und der Hinweis, ob es sich um den Hauptsitz eines Unternehmens oder einen Nebenbetrieb handelt, bekannt gegeben werden, sofern die Unternehmen diese Weitergabe nicht ausdrücklich untersagen. Nach Gemeinden, Raumgliederungen, Wirtschaftsarten, Betriebsgrössenklassen und Rechtsformen unterteilte Daten zu Unternehmen, zu Arbeitsstätten, zum Total der Beschäftigten und zu den Vollzeitäquivalenten dürfen gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung veröffentlicht werden.

23. Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Strukturmerkmale von Unternehmen und Arbeitsstätten (Beschäftigte, Art der wirtschaftlichen Aktivität, Standort, Auslandverflechtung, Rechtsform, Import / Export), demografische Merkmale der Unternehmen (Unternehmensgründungen, Überlebensraten neugegründeter Unternehmen, Bestand aktiver Unternehmen, wachstumsstarke Unternehmen, Aufgabe der Wirtschaftstätigkeit, Indikatoren für das Wirtschaftswachstum)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen:

Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, administrativen Daten (AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit³⁷)

Aktualisierungserhebungen des BUR, landwirtschaftliche Strukturerhebung, Beschäftigungsstatistik,

Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

Befragte:

Betriebs- und Unternehmensregister, Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister, AHV-Ausgleichskassen, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit.

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

AHV-Ausgleichskassen, Zentrale Ausgleichstelle (ZAS), Bundesamt für Sozialversicherungen, regionale Statistikämter, Eidgenössische Steuerverwaltung, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Landwirtschaft, Bundesamt für Umwelt, kantonale Ämter für Landwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

Veröffentlicht werden können die Daten gemäss Artikel 10 Absatz 2 der Verordnung gegliedert nach Gemeinden, geografischen Regionen, Wirtschaftsbranchen, Grössenklassen und Rechtsformen, die die Unternehmen und Institutionen betreffen, sowie nach der Gesamtzahl der Beschäftigten und der Beschäftigung in Vollzeitäqui­valenten.

³⁷ Die Bezeichnung der Verwaltungseinheit wurde in Anwendung von Art. 20 Abs. 2 der Publikationsverordnung vom 7. Okt. 2015 ( SR 170.512.1 ) auf den 1. Jan. 2022 angepasst ( AS 2021 589 ). Diese Anpassung wurde im ganzen Text vorgenommen.

24. Betreibungs- und Konkursstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Konkurseröffnungen und ‑erledigungen; Konkursverluste in Franken; Unterscheidung zwischen Konkursen von Unternehmen (mit Bezug zu einer wirtschaftlichen Tätigkeit, inklusive Selbstständige) und Konkursen von Einzelpersonen; Anzahl Zahlungsbefehle, Anzahl Pfändungsvollzüge und Verwer­tungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Betreibungs- und Konkursämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Betreibungs- und
Konkursämter, Kantonsgerichte, Aufsichtsbehörden, Staatssekretariat für Wirtschaft (Daten dem Schweizerischen Handelsblatt entnommen)

Besondere Bestimmungen:

Die gerichtlichen Auflösungen gemäss Artikel 731b OR (SR 220) sind in der Anzahl der Konkurse nicht inbegriffen.

25. Produzenten- und Importpreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Produzentenpreise von Waren und Dienstleistungen für den Binnenmarkt und für den Export; Importpreise; Rabatte, Strukturdaten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisation

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen, private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Konsumentenpreise, Rabatte, Strukturdaten und bezeichnende Merk­male von Waren und Dienstleistungen, die für die privaten Haushalte von Bedeutung sind

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Verwaltungsstellen, Branchenorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

Liegen Verkaufsdaten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

27. Mietpreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Mietpreise, Vertragsangaben und Strukturdaten von Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; Verknüpfung mit Daten des eidgenössischen Gebäude- und Wohnungsregisters (GWR)

Befragte:

Hauseigentümer/innen, Vermieter/innen, Mieter/innen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für Vermieter/innen

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Erhebung im Rahmen des Landes­indexes der Konsumentenpreise

28. Aufgeh o ben

29. Preiserhebungen für das internationale Vergleichsprogramm

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Preise von Konsum- und Investi­tionsgütern, die für die privaten Haushalte, den öffentlichen Sektor und die Unternehmen von Bedeutung sind

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private und öffentliche Unternehmen und Betriebe, Organisationen der Wirtschaft, Verwaltungsstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

Die Erhebung erfolgt in Zusammen­arbeit mit der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), der Europäischen Union (EU) und den beteiligten Ländern

30. Schweizerischer Baupreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Produzentenpreise der wesentlichen Bauleistungen der wichtigsten Bau­werkstypen im Hoch- und Tiefbau, gesamtschweizerische und regionale Resultate

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Unternehmungen, Banken, Versiche­rungen, Architekten und Ingenieure

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Halbjährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Organisationen der Bauwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

31. Aufgehoben

32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Buchhaltungsdaten, Beschäftigte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung ab 50 Beschäftigten und repräsentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmens­registers (BUR)

Befragte:

Unternehmen / ESTV

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wertmässige Umsätze in Detail­handel und verwandten Wirtschaftszweigen nach Produktegruppen, Verkaufsfläche, Zahl der Beschäftigten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Voll­erhebung bei grösseren Unternehmen

Befragte:

Unternehmen und Betriebe des Detailhandels

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

In mehrjährigen Abständen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

34. Haushaltsbudgeterhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Einkommen und Ausgaben von Privathaushalten, Mengenverbrauch von ausgewählten Gütern, Strukturdaten von Haushalten und Personen, Konsum- und Sparverhalten, Sonderthemen; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, schriftliche und telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungsstatistik (GWS) und Register der Sozial­versicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

Befragte:

Privathaushalte und ZAS

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute und ZAS

Besondere Bestimmungen:

35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Einkommen und Vermögen von Privathaushalten und ihren Mitgliedern, Indikatoren zu den Lebensbe­dingungen, zur Armut und zur sozialen Ausgrenzung, andere soziodemo­grafische und sozioökonomische Merkmale zur Bewertung der Situation der Haushalte und ihrer Mitglieder, Sonderthemen; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Privathaushalten, telefonische Befragung, persönliche Befragung und schriftliche Ergänzungsbefragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungs­statistik (GWS), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), kantonale Steuerregis­ter und Statistik der Sozialhilfe­empfänger/innen

Befragte:

Personen in Privathaushalten (Befragung), kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS (Registererhebungen)

Auskunftspflicht:

Freiwillig für Personen in Privathaushalten (Befragung)

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, kantonale und kommunale Steuerbehörden und ZAS

Besondere Bestimmungen:

Bei Personen und Haushalten, die während mehrerer Jahre an der Erhebung teilnehmen, dürfen Personenbezeichnungen und Antworten aus früheren Befragungen wiederverwendet werden.

36. Versicherungsprämienindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Prämien und Strukturdaten von Privat- und Sozialversicherungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Versicherer, Branchen­organisationen, Verwaltungsstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

37. Landwirtschaftliche Betriebszählung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betriebsfläche, Tierbestand, Beschäftigte und weitere Daten über die Ausbildung, ausserbetriebliche Tätigkeiten, Betriebsverhältnisse, die innerbetriebliche Diversifikation, die Mechanisierung, die Ausrüstung, die Bewässerung und die Boden­bearbeitung.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Die Landwirtschaftliche Betriebs­zählung setzt sich zusammen aus:

a. Strukturerhebung:
Vollerhebung bei den Landwirt­schaftsbetrieben, die von der Umsetzung agrarpolitischer und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind, gestützt auf die Verordnung vom 23. Oktober 2013 über Informationssysteme im Bereich der Landwirtschaft (SR 919.117.71);
b. Ergänzungserhebung:
bei allen Landwirtschaftsbetrieben, die nicht von der Umsetzung von agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen betroffen sind;
c. Zusatzerhebung:
Stichprobe zur Erhebung der aus a) und b) nicht verfügbaren Merkmale.

Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Agrarpolitisches Informationssystem (AGIS), Tierverkehrsdatenbank (TVD), Zentrale Auswertungen der landwirtschaftlichen Buchhaltungsergebnisse, landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen

Befragte:

Landwirtschaftsbetriebe gemäss Normen des BFS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Struktur- und Ergänzungserhebung im Frühjahr, Zusatzerhebung im Herbst

Periodizität:

Strukturerhebung: jährlich

Ergänzungserhebung: alle 3 Jahre (2013, 2016, 2019, 2022)

Zusatzerhebung: 2013, 2016, 2020

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone (obligatorisch), Bundesamt für Landwirtschaft

Besondere Bestimmungen:

Strukturerhebung:

Die Daten werden im Rahmen der Umsetzung der agrarpolitischen und Tierseuchen-Massnahmen durch die Kantone erhoben. Die Kantone liefern diese Daten bis spätestens am 31. Dezember jedes Kalenderjahres.

Ergänzungs- und Zusatzerhebung:

Die Daten werden direkt durch das BFS erhoben.

Rindvieh-, Wasserbüffel-, Bisons- und Equidenbestände:

Die Daten werden direkt aus der Tierverkehrsdatenbank übernommen.

38. Statistik der Schlachtungen

Erhebungsorgan:

Schweizerischer Bauernverband (Agristat)

Erhebungsgegenstand:

Tierart, Herkunft, Genusstauglichkeit/-untauglichkeit, Anzahl Schlachtungen, Lebend-/Schlacht­gewicht des Tieres

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Geflügel- und Kaninchenschlacht­betriebe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich für Geflügel
Jährlich für Kaninchen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Waldflächen, Holzernte, Pflanzungen und Anzahl Beschäftigte für Forstbetriebe und Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald. Forstbetriebe liefern zusätzlich Informationen zu Einnahmen, Ausgaben und Investitionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; bei Betrieben mit einer forstlichen Betriebsabrechnung (standardisierte Kosten-/Leistungs­rechnung für die Forstbranche) werden die notwendigen Informationen direkt aus der entsprechenden Applikation entnommen. Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

Befragte:

Forstbetriebe, Eigentümer/innen von öffentlichem und privatem Kleinwald sowie Forstdienst

Als Forstbetrieb gilt, wer eine minimale produktive Waldfläche in Hektaren ausweist:

Jura ≥ 200 ha, Mittelland ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥ 500 ha

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember–April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Umwelt, Forstdienste (Kantonsforstämter, Kreis- und Revierförster/innen), Forstbetriebs­leiter/innen

Besondere Bestimmungen:

40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rundholzeinschnitt nach Nadel- und Laubholz, Restholzverwertung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung über das Jahr 2017, Stichproben in den Jahren 2018–2021

Befragte:

Sägereibetriebe der Schweiz

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar–Februar

Periodizität:

Alle fünf Jahre eine Vollerhebung, dazwischen jährlich Stichproben­erhebungen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Umwelt, Verband Holzindustrie Schweiz (HIS), Verein Senke Schweizer Holz

Besondere Bestimmungen:

41. Bau- und Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl, Kosten und Merkmale der geplanten, der im Bau befindlichen sowie der getätigten Bauten;
zusätzliche Merkmale für Bauten ausserhalb der Bauzonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Befragte:

Bauherren, Architekten, Amtsstellen und Unternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 2017³⁸ über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungs­register; jährlich für ausgewählte Erhebungsstellen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)

Besondere Bestimmungen:

Enthält auch Auskünfte gemäss Artikel 45 Absatz 2 der Raum­planungsverordnung vom
28. Juni 2000 (SR 700.1).

³⁸ SR 431.841

42. Wohnbaustatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl, Kosten und Merkmale der baubewilligten, sich im Bau befind­lichen und fertig erstellten Wohn­gebäude und Wohnungen in Wohngebäuden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Bauverwaltungen; eidgenössisches Gebäude und Wohnungsregister (GWR)

Befragte:

Bauherren, Architekten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich in Übereinstimmung mit Artikel 10 Absatz 1 der Verordnung vom 9. Juni 2017³⁹ über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungs­register

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Bauverwaltungen und registerführende Stellen von Bund, Kantonen und Gemeinden (im Rahmen der Nachführung des GWR)

Besondere Bestimmungen:

³⁹ SR 431.841

43. Zählung der leerstehenden Wohnungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl und Merkmale leerstehender Wohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eigentümer/innen, Liegenschafts­verwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden (obligatorisch)

Besondere Bestimmungen:

44. Beherbergungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ankünfte und Logiernächte der Gäste nach Herkunftsländern, Beherbergungskapazität und durchschnittliche Einnahmen pro Nacht

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung bei Besitzern / Besitzerinnen und Leitern / Leiterinnen der Betriebe; Verknüpfung mit den Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Befragte:

Besitzer/innen und Leiter/innen von Hotels, Kurbetrieben, Zelt- und Wohnwagenplätzen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Ab Januar 2005

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, touristische Verbände

Besondere Bestimmungen:

45. Fremdenverkehrsbilanz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ermittlung der Einnahmen und
Ausgaben der Schweiz im grenz­überschreitenden Fremdenverkehr

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebungen

Befragte:

Tourismusunternehmen und ‑organisationen, Organisationen der Wirtschaft und Anbieter touristischer Güter und Dienst­leistungen, Einzelpersonen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Nationalbank

Besondere Bestimmungen:

46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Neue Fahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Fahrzeughalter­register des Bundesamts für Strassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich und jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

47. Strassenfahrzeugbestand

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Am 30. September immatrikulierte Strassenfahrzeuge nach verschiedenen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Eidgenössisches Fahrzeughalter­register des Bundesamts für Strassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

48. Gütertransporte auf der Strasse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schwere Sachentransportfahrzeuge mit Immatrikulation in der Schweiz, Leistungen (Kilometer), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte, Leerfahrten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) des Bundesamts für Strassen, Daten zur Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit

Befragte:

Halter/innen von schweren Sachentransportfahrzeugen mit Immatrikulation in der Schweiz

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenzperioden über das Jahr verteilt

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

49. Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Sachentransportfahrzeuge mit ausländischer Immatrikulation beim Grenzübertritt; Leistungen (Kilo­meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Frachtart, Art des Verkehrs, Auf- und Abladeorte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung mittels Interviews; Verknüpfung mit den LSVA-Daten des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit

Befragte:

Führer/innen von Sachentransportfahrzeugen mit ausländischer Immatrikulation

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenztage über das Jahr verteilt

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Verkehr, private Auftragnehmer/innen

Besondere Bestimmungen:

50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Strassen

Erhebungsgegenstand:

Unfälle nach Kanton und Merkmalen der involvierten Objekte und
Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser durch BFS

Befragte:

Kantonale und kommunale Polizeistellen, Schadenzentrum des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Militärpolizei, BFS

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Verordnung vom 14. April 2010 über das Strassenverkehrsunfall-Register (SURV; SR 741.57), insbesondere Artikel 17 und 18

51. Strassenrechnung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgaben und Einnahmen des Bundes, der Kantone, der Gemeinden und der Strassenkörperschaften für den Bau, den Unterhalt und Betrieb des Strassenwesens

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Bund und Kantone: Vollerhebung; Gemeinden: Stichprobenerhebung

Befragte:

Bundesamt für Strassen, kantonale und kommunale Verwaltungen, Korporationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Bundesgesetz vom 22. März 1985 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVG; SR 725.116.2), Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer (MinVV; SR 725.116.21)

52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Grenzüberquerende Motorfahrzeuge nach Herkunft

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zählung

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit

Besondere Bestimmungen:

53. Statistik des öffentlichen Verkehrs

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Energieverbrauch, Infrastruktur, Arbeitskräfte, Finanzen, Beför­derungsmittel, Fahrleistungen, Ver­kehrsaufkommen und Verkehrsleistungen; spezifisch für den kom­binierten Güterverkehr: Infrastruk­tur, Investitionsbeiträge und Abgel­tungen, Fahrleistungen, Verkehrs­aufkommen, Verkehrsleistungen.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung;

Kombinierter Güterverkehr: Teilerhebung, Kombination modaler Daten und Statistiken

Befragte:

1. Inhaber von eidgenössischen Personenbeförderungskonzessionen und -bewilligungen, Eisenbahninfrastrukturkonzessionen und Netzzugangsbewilligungen für:
– die Personenbeförderung,
– den Gütertransport,
– den Bau und Betrieb von Eisenbahninfrastrukturen
2. aufgrund eines Staatsvertrages oder im Grenzverkehr in der Schweiz operierende Eisenbahn-, Strassentransport- und Schifffahrtsunternehmen
3. Betreiber von Umschlagsanlagen (nur für den Teil des kombinierten Güterverkehrs)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Eisenbahnen: quartalsweise, jährlich, 5-jährlich,

andere Verkehrsmittel: jährlich, 5‑jährlich

Umschlagsanlagen des kombinierten Güterverkehrs: jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Verkehr

Besondere Bestimmungen:

54. Aufgehoben

55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Personenverkehr auf Schiene und Strasse an den Alpen- und Grenz­übergängen der Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung

Befragte:

Führer/innen von Personenwagen, Cars und Motorrädern, Zugreisende

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Raumentwicklung, Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit, Eisenbahnunternehmen, private Auftragnehmer

Besondere Bestimmungen:

56. Pensionskassenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Charakteristik,
Reglement (Finanzierung und Rechtsansprüche) und Versicherte (Aktive und Leistungsbezüger) der Vorsorgeeinrichtungen sowie buchhaltungs- und geschlechtsspezifische versicherungstechnische Angaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung/Vollerhebung

Befragte:

Berufliche Vorsorgeeinrichtungen privaten und öffentlichen Rechts sowie Einrichtungen, die im
Rahmen der gesamten beruflichen Vorsorge lediglich einzelne Teilaufgaben übernehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich / alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Besondere Bestimmungen:

57. Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Meldungen über Renten- und Kapitalbezüge der 2. und der 3. Säule, über Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung, über Rentenbezüge der 1. Säule; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]), Meldungen von neuen Leistungen der 2. und der 3. Säule (ESTV) und Vorbezüge oder Rückzahlungen im Rahmen der Wohneigentums­förderung, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP); Längsschnittanalyse des Übergangs in den Ruhestand

Befragte:

Eidgenössische Steuerverwaltung (ESTV) und ZAS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

ESTV, ZAS, Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV)

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betriebe nach Rechtsformen, ver­fügbare Plätze; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/
Klientinnen als Gesamtheit; Angaben zu den einzelnen Angestellten und Klienten/Klientinnen

Für die Betriebe, die Leistungen nach dem Bundesgesetz vom 18. März 1994 über die Krankenversicherung (KVG; SR 832.10) in Rechnung stellen: Kostenträgerrechnung, Erträge (KVG und nicht KVG), Betriebsergebnis, Defizitdeckung und Anlagebuchhaltung, Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden.

Für die Betriebe, die keine KVG-Leistungen in Rechnung stellen: Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Betriebsergebnis, Defizit­deckung und Anlagebuchhaltung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Alters- und Pflegeheime

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistun­gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 der Verordnung vom 27. Juni 1995 über die Krankenver­sicherung [KVV, SR 832.102]). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

59. Krankenhausstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungs­möglichkeiten, Betten, Pflegetage und Austritte; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und externen Medizinalpersonen, zu Struktur und Honoraren des externen Personals für medizinische Leistungen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis, Defizit­deckung und Anlagebuchhaltung, Kostenträgerrechnung und Erlös­trägerrechnung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenhäuser, Geburtshäuser

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistun­gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Ver­fügung gestellt

60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Angebot und Tätigkeitsgebiet; Anzahl und Struktur der Angestellten und der Klienten/Klientinnen; Betriebsbuchhaltung; Daten, die zur Berechnung von medizinischen Qualitätsindikatoren benötigt werden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Unternehmen und selbstständigerwerbende Pflegefachfrauen und ‑männer, die Hilfe und Pflege zuhause anbieten (SPITEX)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Muta­tionen von Leistungserbringern.

Für die Leistungserbringer, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

61. Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Strukturdaten: Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungsmöglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag); Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis; Patientendaten: soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der erbrachten Leistungen für ambulant behandelte Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Leistungserbringer der ambulanten Gesundheitsversorgung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistun­gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Aufenthalte und die entsprechenden Kosten, Diagnose- und Operationscodes stationär behandelter Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenhäuser, Geburtshäuser

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet. Sie melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben. Die Diagnosen und verwandte Gesundheitsprobleme sind mit dem Code der Internationalen Klassifikation der Krankheiten (ICD), 10. Revision, die operativen Eingriffe nach dem Code der Schweizerische Operationsklassifikation (CHOP), der adaptierten schweizerischen Ausgabe der amerikanischen Operationsklassifikation ICD-9-CM-Vol. 3, zu schlüsseln.

Die Kodierung wird gemäss dem vom BFS veröffentlichten Kodierungshandbuch vorgenommen.

Für die Betriebe, die KVG-Leistungen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

63. Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökono­mische Merkmale, Gesundheits­zustand, Lebensgewohnheiten und Gesundheitsverhalten, Prävention, Behinderungen und gesundheitliche Belastungen, Angebot und Inanspruchnahme von Dienstleistungen des Gesundheits- und Sozialwesens, Versicherungsverhältnisse und soziale Sicherheit; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer­gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung der Erhebungsdaten mit der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Seit 1992 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten

Erhebungsorgan

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale, Angaben über Aufenthalte, Diagnose- und Operationscodes, stationär behandelte Personen, Kostenart und Betrag nach Kostenträgerrechnung Betrag von stationär behandelten Personen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Indirekte Teilerhebung der Krankenhäuser und Verknüpfung mit Daten der Medizinischen Statistik der Krankenhäuser

Die Kosten- und Leistungsdaten der Krankenhäuser werden von der Organisation der Tarifpartner und Kantone für die Vergütung der stationären Behandlung (Case-Mix-Office) auf elektronischem Weg übermittelt

Befragte:

Organisation der Tarifpartner und Kantone (Case-Mix-Office)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Durchgeführte straflose Schwangerschaftsabbrüche mit den Merkmalen Wohnkanton (zivilrechtlicher Wohn­sitz) und Alter der Frau, Dauer der Schwangerschaft bis zum Abbruch, Datum und Methode des Abbruchs, weitere Merkmale nach kantonalen Vorgaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung. Für die Meldung kann ein elektronisches Formular oder ein Papierfragebogen verwendet werden.

Befragte:

Ärztinnen und Ärzte der eingriffs­berechtigten Praxen und Spitäler

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Erhebung:

Laufend

Periodizität der Berichterstattung:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonsärztliche Dienste

Besondere Bestimmungen:

Artikel 119 des Strafgesetzbuches (SR 311.0)

66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben über die Behandlungen und deren Ergebnisse nach Artikel 11 Absatz 2 des Fortpflanzungsmedizingesetzes vom 18. Dezember 1998, FMedG (SR 810.11) und soziodemografische Merkmale der Behandelten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung auf der Grundlage des klinischen Patientendossiers

Befragte:

Zentren für Fortpflanzungsmedizin, Bewilligungsinhaber gemäss Artikel 8 FMedG

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Erhebung:

Periodizität der Berichterstattung:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Gesellschaft für Reproduktionsmedizin (SGRM), Kantonsärztliche Dienste (Bewilli­gungsbehörde)

Besondere Bestimmungen:

67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Empfänger/innen kantonaler und kommunaler bedarfsabhängiger Leistungen; AHV-Versicherten­nummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung auf Jahresbasis; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI)

Befragte:

Zuständige Dienststellen in den Kantonen und Gemeinden, betroffene Personen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Zentrale Ausgleichsstelle der AHV/IV, Bundesamt für Sozialversicherungen, Staatssekretariat für Wirtschaft, Staatssekretariat für Migration

Besondere Bestimmungen:

68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Personen des Flüchtlings- und des Asylbereichs, die Sozialhilfe beziehen; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung und Stichprobe; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO), Zentrales Versichertenregister (Unique Person Iden­tification, UPI)

Befragte:

Von den Kantonen mit der Aus­richtung der Sozialhilfe beauftragte Organe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Ein- bis zweimal jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Staatssekretariat für Migration, Kantone, Gemeinden, Hilfswerke und weitere dossierführende Stellen

Besondere Bestimmungen:

69. Personen in Ausbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schüler/innen, Studierende, Klassen, Lehrverträge (nur Berufe nach dem Berufsbildungsgesetz vom 13. Dez. 2002, SR 412.10), schulische, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen)

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Gemeinden, Bildungs­institutionen, Verbände

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

70. Bildungsabschlüsse

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Abschlüsse auf der Sekundarstufe II (gymnasiale Maturitäten, Berufs­maturitäten, Fachmaturitäten, Abschlüsse der beruflichen Grundbildung, Abschlüsse an Handels- und Fachmittelschulen) sowie Abschlüsse der höheren Berufsbildung (Abschlüsse an höheren Fachschulen, höhere Fach- und Berufsprüfungen, vergleichbare Abschlüsse ohne eidgenössische Anerkennung), sozio­demografische Merkmale der Kandidierenden und Diplomierten sowie Angaben zu den Bundesbeiträgen an Kurse zur Vorbereitung auf die eidgenössischen Prüfungen; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bil­dungsinstitutionen sowie des Bundes; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungs­bereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS)

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Verbände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) für die Schweizerische Maturitätskommission (SMK), für die Eidgenössische Berufsmaturitäts­kommission (EBMK), für die eidgenössischen Prüfungen (Berufs- und höhere Fachprüfungen) und für das Informationssystem für Beiträge an Absolventinnen und Absolventen sowie für Anbieter von vorbereitenden Kursen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Bildungsinstitutionen, Ver­bände, Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Besondere Bestimmungen:

71. Schulpersonal

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Lehrkräfte, einschliesslich Schul­leitung und sonderpädagogisches Personal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung), und ihre Unterrichtsleistung (ohne Hochschulen); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone und Bildungsinstitutionen: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und schweizerische Hochschulpersonaldatei)

Befragte:

Kantone, Bildungsinstitutionen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Bildungsinstitutionen

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studienverlauf und ‑richtung sowie Prüfungen (ca. 20 Variablen) aller an schweizerischen Hochschulen immatrikulierten Personen und Prüfungen im Anschluss an Hochschulstudien vor einer extrauniversitären Instanz; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen sowie der Prüfungsinstanzen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungs­abschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS)

Befragte:

Schweizerische Hochschulen, universitäre und extrauniversitäre Prüfungsorgane, Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Semesterweise für die Studierenden, jährlich für die Prüfungen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Besondere Bestimmungen:

Mit Zustimmung der Betroffenen können gewisse Informationen zu bestimmten administrativen Zwecken verwendet werden.

Gestützt auf Artikel 10 Absatz 3ter BStatG können die Kantone und die Hochschulen der schweizerischen Studierendendatei für jede immatrikulierte Person und das betreffende Semester folgende Informationen entnehmen: Matrikelnummer; AHV-Versichertennummer; Hochschule; Studiensemester; Studienkategorie, Studienstufe und Studiengang; Datum und Stufe der letzten bestandenen Prüfung sowie Studiengang, in dem sie abgelegt wurde; Angabe, ob es sich um den ersten oder den zweiten Bildungsweg handelt; Gesamt­zahl in der Schweiz im gewählten Studiengang absolvierter Semester; Wohnort zum Zeitpunkt des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Art, Ausstellungsort und Jahr des Erwerbs des Studienberechtigungsausweises; Geburtsjahr und Geschlecht der studierenden Person.

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studium, Erwerbssuche nach Studienabschluss, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Panel, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS

Befragte:

Absolventinnen und Absolventen der schweizerischen Hochschulen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstbefragung: im Jahr nach dem Studienabschluss

Zweitbefragung: fünf Jahre nach dem Studienabschluss

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Universitäten, Eidgenössische Technische Hochschulen, Fachhochschulen, Pädagogische Hochschulen, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (Post- und E-Mail-Adressen der Absolventinnen und Absolventen des ausgewählten Abschlussjahrgangs).

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Studium, Angaben zum Werdegang, Erwerbstätigkeit, finanzielle Situation, Wohnsituation, Mobilität, soziodemografische Merkmale; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Studierenden, Verknüpfung mit Daten der Schweizerischen Studierendendatei SHIS

Befragte:

Studierende der Hochschulen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Hochschulen, Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Die Universitäten, Eidgenössischen Technischen Hochschulen, Fachhochschulen und Pädagogischen Hochschulen liefern dem BFS die zur Befragung notwendigen Kontakt­informationen (Post- und E-Mail-Adressen der ausgewählten Studierenden).

Die Resultate werden pro Hochschule veröffentlicht.

75. Stipendien und Darlehen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Stipendien und Darlehen (Betrag und Art des Beitrages), Bezügerinnen und Bezüger der Stipendien und Darlehen (soziodemografische Merkmale sowie Merkmale der Ausbildung, die zum Bezug von Stipendien oder Darlehen berechtigt); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Kantone: Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Personen in Ausbildung und Stipendien und Darlehen

Befragte:

Kantonale Stipendienstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Interkantonale Stipendienkonferenz (IKSK ), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone sorgen für die Durchführung der Erhebung in ihrem Gebiet.

76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Hochschulpersonal (demografische Merkmale, Status, Ausbildung) und seine Leistungen (Lehre, Forschung usw.); AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Erhebung von Administrativdaten der Hochschulen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP) und Erhebungen im Bildungsbereich (Schulpersonal, Schweizerische Studierendendatei SHIS und Schwei­zerische Hochschulpersonaldatei)

Befragte:

Schweizerische Hochschulen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Besondere Bestimmungen:

Die Resultate werden pro Hoch­schule veröffentlicht.

77. Statistik der Hochschulfinanzen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Aufwand und Finanzierung des Aufwands sowie Kostenrechnung der schweizerischen Hochschulen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Schweizerische Hochschulen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen (swissuniversities), Schweizerische Hochschul­konferenz (SHK), Schweizerische Konferenz der kantonalen Erziehungsdirektoren (EDK), Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI)

Besondere Bestimmungen:

Die Resultate werden pro Hoch­schule veröffentlicht.

78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel in der Bundesverwaltung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung (via ARAMIS)

Befragte:

Bundesämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Von den Privatunternehmen für Forschung und Entwicklung eingesetzte finanzielle und personelle Mittel

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Befragte:

Privatunternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Economiesuisse, Verband der Schweizer Unternehmen

Besondere Bestimmungen:

80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angebot, Nutzung und ökonomische Kennzahlen zu den Massenmedien sowie den Informations- und Kommunika­tionstechnologien

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zusammenstellung von Statistiken aus verschieden Datenquellen.

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kommunikation (BAKOM), Institutionen, die Statistiken im Bereich Medien und Informations- und Kommunikationstechnologien erstellen

Besondere Bestimmungen:

81. Aufgeh o ben

82. Schweizerische Bibliothekenstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Informationen über die Struktur, die Funktionsweise und die Entwicklung der Bibliotheken

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung sowie Teilerhebung bei Partnerkantonen (Gemeinden unter 10 000 Einw.), Online‑Befragung

Befragte:

Bibliotheken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Anfang März bis Mitte April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Nationaler Fachverband im Bereich Bibliotheks- und Informationswesen (BIS – Bibliothek Information Schweiz)

Besondere Bestimmungen:

83. Film- und Kinostatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Verleih, Vorführung und Konsum von Filmen (Kino, elektronische Abruf- oder Abonnentendienste [VoD] und Tonbildträger), Ausstattung der Kinobetriebe, Vielfalt des Filmangebots und Produktion von Schweizer Filmen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

ProCinema (Schweizerischer Verband für Kino und Filmverleih), Filmfachverbände; meldepflichtige Unternehmen im Kino-, VoD- und Tonbildträger-Bereich

Auskunftspflicht:

Obligatorisch (Filmgesetz vom 14. Dezember 2001, SR 443.1; Filmverordnung vom 3. Juli 2002, SR 443.11)

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatliche Erhebungen, jährliche Publikationen

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kultur, ProCinema

Besondere Bestimmungen:

84. Nationalratswahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden inkl. Panaschierstatistik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Wahljahre

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundeskanzlei; Staatskanzleien

Besondere Bestimmungen:

85. Kantonale Wahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Wahlergebnisse der Gemeinden nach Listen und Kandidierenden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

sechs- bis achtmal pro Jahr (Wahljahre der Kantone)

Periodizität:

Alle 4–5 Jahre pro Kanton

Mitwirkende bei der Durchführung:

Staatskanzleien

Besondere Bestimmungen:

86. Eidgenössische Volksabstimmungen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Abstimmungsergebnisse der Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Gemäss Bundesratsbeschluss

Periodizität:

Viermal pro Jahr

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundeskanzlei; Staatskanzleien

Besondere Bestimmungen:

87. Polizeiliche Kriminalstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Widerhandlungen gegen Straf­bestimmungen des Bundesrechts und des kantonalen Rechts sowie Tatmerkmale; nicht strafbare, polizeilich relevante Ereignisse mit Zusatzinformation; Beschuldigte und Opfer mit soziodemografischen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Polizeistellen der Kantone und des Bundes

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, Polizeistellen der Kantone und des Bundes

Besondere Bestimmungen:

88. Strafurteilsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Im Strafregister eingetragene rechtskräftige Verurteilungen von Personen über 18 Jahren, Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Alle im elektronisch geführten Strafregister-Informationssystem (VOSTRA) eingetragenen Verur­teilungen und nachträglichen Ent­scheide; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), ausschliess­lich zur Bestimmung der Nationa­lität.

Befragte:

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Justiz

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form auf­bewahrt werden.

Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung).

89. Jugendstrafurteilsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtskräftige Verurteilungen von Jugendlichen; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Richter/innen, kantonale Jugendgerichtsbehörden und weitere zustän­dige kantonale Behörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege

Besondere Bestimmungen:

Erreichen die verurteilten Jugendlichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachverfolgung der Entwicklung).

90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Bestand der Personen in Freiheits­entzug und Untersuchungshaft

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse, Untersuchungsgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen zur Durchführung der Untersuchungshaft und des Freiheitsentzugs

Besondere Bestimmungen:

91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle in eine Institution des Straf- und Massnahmenvollzugs eingewiesenen Personen ab 18 Jahren; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Ein- und Austrittsdatum

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Straf- und Massnahmenanstalten, Regional- und Bezirksgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen des Straf- und Massnahmenvollzugs

Besondere Bestimmungen:

Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anlage und Kapazität, Aufgaben und Konzepte, Personal sowie Angebot
in den Bereichen Arbeit, Freizeit, Betreuung und Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Regional-, Amts-, Bezirks-, Untersuchungsgefängnisse

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institutionen des Freiheitsentzugs

Besondere Bestimmungen:

93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle Personen, die gemeinnützige Arbeit nach Artikel 37 des Straf­gesetzbuches (SR 311.0) leisten müssen; Identifikationscode, sozio­demographische Merkmale, Straf­taten und Strafdauer, Angaben über Anfang, Ende, Abbruch und Art des Einsatzes und die Beschäftigungs­sektoren

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Stellen für gemeinnützige Arbeit bzw. kantonale Vollzugs­behörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Justiz, kantonale Vollzugsbehörden

Besondere Bestimmungen:

Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle zu einer unbedingten Freiheitsstrafe verurteilten Personen, die diese Strafe oder einen Teil davon ersatzweise im elektronisch überwachten Strafvollzug verbüssen; Identifi­kationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Strafdauer, Angaben über Beginn, Ende bzw. Abbruch des elektronisch über­wachten Strafvollzugs

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Bewährungshilfestellen bzw. Schutzaufsichtsämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Vollzugsbehörden, Bundesamt für Justiz

Besondere Bestimmungen:

Diese Statistik wird mit den erforderlichen Informationen aus der Strafurteilsstatistik vervollständigt.

95. Opferhilfestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Alle Kontakte mit einer Opferhilfeberatungsstelle pro Jahr; alle Personen, die bei einer Behörde um eine Entschädigungs- oder Genugtuungsleistung ersucht haben; sozio­demografische Merkmale von Opfer und Täter, Täter-Opfer-Beziehung, Straftatenarten, Art der Hilfe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Opferhilfeberatungsstellen, kantonale Behörden bzw. Entschädigungs- und Genugtuungsbehörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Ende des Jahres

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

96. und 97. Aufgehoben

98. Strukturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe a des Volkszählungs­gesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1); AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von 200 000 Personen: schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Mitgliederliste der Christkatholischen Kirche.

Aufstockungsmöglichkeit:

Nach den Artikeln 21 und 30 der Volkszählungsverordnung

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember bis März

Periodizität:

Jährlich mit Stichtag 31. Dezember

Mitwirkende bei der Durchführung:

Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 6 des Regis­terharmonisierungsgesetzes vom 23. Juni 2006 (RHG; SR 431.02) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1) sowie ausgewählte Angaben aus Personenregistern über Bestand und Bewegungen (Geburten, Todesfälle, Zivilstandswechsel, Wanderungsbewegungen, Erwerb des Schweizer Bürgerrechts, Wechsel des Aufenthaltsstatus usw.) der ständigen schweizerischen und aus­ländischen Wohnbevölkerung, der nichtständigen ausländischen Wohnbevölkerung und der Wohnbevölkerung am Nebenwohnsitz, Gebäudekoordinaten; AHV‑Versicherten­nummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: kantonale und kommunale Einwohnerregister, Informatisiertes Standesregister (Infostar), zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Informationssystem Ordipro, Zentrales Versichertenregister (Unique Person Identification, UPI), eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR).

Aufstockungsmöglichkeit:

Befragte:

Register bei Bund, Kantonen und Gemeinden; Kollektivhaushalte

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Quartalsweise

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstaben a und b des Volkszäh­lungsgesetzes vom 22. Juni 2007 (SR 431.112) und des Erhebungsprogramms nach Artikel 9 der Volks­zählungsverordnung vom 19. Dezem­ber 2008 (SR 431.112.1), Gebäude­koordinaten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; Registererhebung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Registerinformation des Bundes­amtes für Wohnungswesen (BWO) zum gemeinnützigen Wohnungsbau, Grundbücher

Aufstockungsmöglichkeit:

Befragte:

Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR) sowie die Personenregister bei Bund, Kantonen und Gemeinden, gemeinnützige Bauträger, Grundbuchämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Quartalsweise

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Bauämter (im Rahmen der Nachführung des GWR) und registerführende Stellen bei Bund, Kantonen und Gemeinden, Bundesamt für Wohnungswesen (BWO) für die Erhebung bei den gemeinnützigen Bauträgern

Besondere Bestimmungen:

101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, Bildungslaufbahnen, höchste abgeschlossene Ausbildung, Bildungsaktivitäten, Determinanten der Bildung, Wirkung von Aus- und Weiterbildung; AHV-Versicherten­nummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2011 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökono­mische Merkmale, Elternschaft,
Erwerbs- und Familienleben,
familiäres Netz und Leistungen
der Familien; AHV-Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computergestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2013 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökono­mische Merkmale, Sprachen und Sprachkompetenzen, religiöse Zugehörigkeit, Kultur- und Freizeitverhalten, politische und gesellschaftliche Partizipation; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, kann ergänzt werden durch computer-gestützte persönliche Befragung und schriftliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal möglich

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2014 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute; Bundesamt für Kultur

Besondere Bestimmungen:

104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökono­mische Merkmale, Verfügbarkeit sowie Nutzung von Fahrzeugen und Abonnementen des öffentlichen Verkehrs, zurückgelegte Distanzen und Zeitaufwand, Fahrtzwecke, Wahl des Verkehrsmittels; AHV‑Versichertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 40 000 Personen; telefonische computergestützte Befragung, ergänzende schriftliche Befragung möglich; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Gebäude- und Wohnungs­register (GWR), räumliche Daten (z. B. Distanzen).

Aufstockungsmöglichkeit:

Kantonal oder regional möglich

Befragte:

Personen ab 6 Jahren in Privathaushalten; Gemeinden, Kantone und Bundesstellen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Januar bis Dezember

Periodizität:

Ab 2010 alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Raumentwicklung (Ko-Federführung), Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Verkehr, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Kantone und Regionen, private Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

105. Omnibus-Erhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische und ökonomische Merkmale, jährlich wechselnde Themenbereiche; AHV-Versicher­tennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen; Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung) oder CAWI (Online-Fragebogen); Verknüpfung von Da­ten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Befragte:

Personen ab 15 Jahren in Privat­haushalten

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

April bis Juni

Periodizität:

nach Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

106. Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausgaben für Sozialhilfe im weiteren Sinn

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Zuständige Dienststellen in den Kantonen und beim Bund

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle 1 bis 2 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, Staatssekretariat für Migration, Bundesamt für Sozial­versicherungen, Eidgenössische Finanzverwaltung

Besondere Bestimmungen:

107. Erhebung der Umweltschutzausgaben

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Laufende Ausgaben, Investitionen, Beschäftigte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung für grosse und reprä­sentative Stichprobe für mittlere und kleine Unternehmen; Verknüpfung mit Daten des Betriebs- und Unternehmensregisters (BUR)

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

108. Statistik der Auslandschweizer

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angaben über Bestand und Bewegungen: Aufenthaltsland, Geschlecht, Zivilstand, Alter, Mehrfachbürgerschaft sowie weitere soziodemo­gra­­fische Angaben von im Auslandschweizerregister geführten Ausland­schweizern/Auslandschwei­zerinnen via das Informationssystem E‑VERA; AHV‑Versicherte­nummer.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Registererhebung; Verknüpfung mit Daten der Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)

Befragte:

Auslandschweizerregister via das Informationssystem E-VERA des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Quartalsweise

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Konsularische Direktion des EDA als registerführende Stelle des Auslandschweizerregisters

Besondere Bestimmungen:

109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer

Erhebungsorgan:

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

Erhebungsgegenstand:

Leistungen öffentlicher Entwicklungshilfe (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) der Kantone und Gemeinden an Entwicklungsländer, direkt in diesen Ländern oder durch Vermittlung schweizerischer Organisationen erbracht

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung bei den Kantonen und bei gezielt ausgewählten Gemeinden

Befragte:

Kantone und Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung

Periodizität:

Vollerhebung alle fünf Jahre bei den Kantonen und sämtlichen Gemeinden der Schweiz; dazwischen jährliche Erhebungen bei den Kantonen und Gemeinden, die Beiträge leisten

Mitwirkende bei der Durchführung:

Externe Unterstützung für die Datenauswertung

Besondere Bestimmungen:

110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer

Erhebungsorgan:

Direktion für Entwicklung und Zusammenarbeit

Erhebungsgegenstand:

Leistungen (Entwicklungszusammenarbeit und humanitäre Hilfe) von privaten Hilfsorganisationen an Entwicklungsländer (Erhebung privater Spenden ohne öffentliche Beiträge)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

gezielte Befragung

Befragte:

Private Entwicklungshilfeorganisationen (NRO, Vereine, Stiftungen)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Externe Unterstützung für die Datenauswertung

Besondere Bestimmungen:

Die Ergebnisse dieser Erhebung werden mit der Zustimmung der Befragten publiziert.

111. Industrieholzerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bezug, Verbrauch und Lager von Industrieholz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Papier-, Zellstoff-, Spanplatten- und Faserplattenfabriken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Februar–März

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

112. Eidgenössische Jagdstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bestand und Abschuss von wildlebenden Tieren, Fallwild

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zählungen/Schätzungen

Befragte:

Kantonale Jagdverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

113. Fischereistatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Bestand, Fang und Besatz von Fischen und Krebsen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung (Fang, Besatz), Teilerhebung (Bestand)

Befragte:

Kantonale Fischereiverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Detaillierte Betriebsangaben über: Waldflächen, Holznutzung, Kosten, Erlöse, Erfolg, Investitionen und Tätigkeiten in Form eines betriebswirtschaftlichen Kennzahlenkatalogs

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe, elektronische Datenübernahme aus analytischer Buchhaltung

Befragte:

Öffentliche und private Forstbetriebe ab einer minimalen produktiven Waldfläche (Jura ≥ 200 ha, Mittelland ≥ 150 ha, Voralpen ≥ 250 ha, Alpen und Alpensüdseite ≥ 500 ha)

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Dezember–April

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, Verband WaldSchweiz

Besondere Bestimmungen

Im Auftrag des BAFU sammelt der Verband WaldSchweiz die Daten und stellt diese dem BFS zu.

115. Abfallstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Siedlungsabfälle und ihre Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Verbrennungsanlagen, Deponien

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Umweltschutzfachstellen

Besondere Bestimmungen:

116. Sonderabfallstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Sonderabfälle und ihre Behandlung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Auswertung der gemäss Verordnung vom 22. Juni 2005 über den Verkehr mit Abfällen (SR 814.610) zu meldenden Begleitscheine, die bei jedem Sonderabfalltransport mitzuführen sind.

Befragte:

Entsorgungsunternehmen von
Sonderabfällen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Umweltschutzfachstellen

Besondere Bestimmungen:

117. Treibhausgasinventar

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Emissionen von Kohlendioxid (CO2), Methan (CH4), Lachgas (N2O), teilhalogenierte Fluor-Kohlen­wasserstoffe (HFC), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (PFC) und Schwefelhexafluorid (SF6).

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Abgeleitete Statistik aus Gesamt­energie-, Landwirtschafts-, Abfall-, Mobilitäts-, Luftverkehrs-, Forst­statistiken. Vollerhebungen für HFC, PFC, SF6

Befragte:

Importeure, Fachverbände (für HFC, PFC, SF6)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Energie, Bundesamt für Zivilluftfahrt, Bundesamt für Statistik, Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft, Forschungsanstalt Agroscope Reckenholz-Tänikon ART, Bundesamt für Landwirtschaft, Eidgenössisches Departement für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport, private Auftragnehmer, Fachverbände

Besondere Bestimmungen:

Die Erhebungen basieren auf den Richtlinien des Intergovernmental Panel on Climate Change (IPCC) und der United Nations Framework Convention on Climate Change (UNFCCC)

118. Infektionskrankheiten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Meldungen von klinischen Befunden (ärztliche Diagnosen), von laboranalytischen Befunden (Testresultate, Typisierung, Resistenzprofile) und von epidemiologischen Befunden (therapieassoziierte Infektionen) zu bestimmten Krankheitserregern mit Angaben zur Person, zur Klinik, zur Diagnostik, zu Erregercharakteristika und zur Epidemiologie

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Ärzte/Ärztinnen, Laboratorien und Spitäler

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonsärztinnen/-ärzte, Nationale Referenzzentren und Bestätigungs­laboratorien

Besondere Bestimmungen:

119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Strahlendosen durch äussere Bestrahlung und Inkorporation

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vierzehn Personendosimetriestellen (ca. 94 000 Personen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Überwachung der Suchtproblematik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonsregierungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Nach Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Artikel 29e des Betäubungsmittel­gesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

121. Sentinella

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Konsultationen bei praktizierenden Ärzten/Ärztinnen über verschiedene, insbesondere infektiöse Krankheiten (z. B. Grippe, Keuchhusten)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe, Sentinel-Erhebung (anonym)

Befragte:

Arztpraxen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Wöchentlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Institute für Hausarztmedizin der Universitäten Basel, Bern, Genf, Lausanne und Luzern

Besondere Bestimmungen:

Jährliches, teilweise wechselndes Erfassungsprogramm

122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Erfassung seltener pädiatrischer Krankheitsbilder und seltener Komplikationen häufiger Erkrankungen bei in Spitälern behandelten Kindern (kongenitale Röteln, akute schlaffe Lähmung usw.)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Pädiatrische Ausbildungskliniken

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerische Gesellschaft für Pädiatrie

Besondere Bestimmungen:

123. Statistik der Prämienverbilligung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Anzahl Bezüger/innen, Anzahl subventionierte Haushalte, Volumen der Prämienverbilligung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Artikel 5 Absatz 2 der Verordnung vom 7. November 2007 über den Bundesbeitrag zur Prämienverbilligung in der Krankenversicherung (SR 832.112.4)

124. und 125. Aufgeh o ben

126. Krankenversicherungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Versicherte in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (soziodemografische Angaben, Versicherungsmodelle, Prämien, Gesundheitsleistungen)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenkassen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Artikel 35 Absatz 2 Kranken­versicherungsaufsichtsgesetz vom (SR 832.12) und die Artikel 28 und 28b KVV (SR 832.102)

127. Aufgeh o ben

128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Gesundheitsverhalten und Konsum­gewohnheiten von schulpflichtigen Kindern

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe (auf Basis von Schulklassen), schriftliche Befragung

Befragte:

Schweizerische Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5–9

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 1986

Periodizität:

Alle vier Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Sucht Schweiz und WHO/ Europa (Kopenhagen)

Besondere Bestimmungen:

Artikel 29c des Betäubungsmittel­gesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

129. Statistik der beruflichen Vorsorge

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Aktuelle Kennzahlen der beruflichen Vorsorge, die nicht mit der Pensionskassenstatistik ermittelbar sind, im Zusammenhang mit Gesetzes- und Verordnungs­änderungen sowie mit Revisions­vorhaben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Einrichtungen, die Aufgaben der beruflichen Vorsorge übernehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Bei Bedarf

Periodizität:

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Auswertung der Prüfung der Stellungspflichtigen nach Disziplinen und Regionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Stellungspflichtige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Aushebungsorgane

Besondere Bestimmungen:

131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, Auswirkungen der bundesrätlichen Sportpolitik

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Statistische Analyse

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

2004–2022

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Lamprecht & Stamm Sozialforschung und Beratung AG

Besondere Bestimmungen:

132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»

Erhebungsorgan:

Kommission für die «ch-x»

Erhebungsgegenstand:

Sozialwissenschaftliche Frage­stellungen, insbesondere aus der
Bil­dungsforschung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Rekruten: schriftliche Befragung;
repräsentative Zufallsstichprobe von Nichtrekruten: gleiche Befragung wie bei Rekruten

Befragte:

Rekruten sowie rund 2000 20‑jährige Erwachsene beiderlei Geschlechts mit Wohnsitz in der Schweiz

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Zweijährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Rund 200 nebenamtlich tätige Expertinnen und Experten

Besondere Bestimmungen:

133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Justiz

Erhebungsgegenstand:

Ferienwohnungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone, Grundbuchämter

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Bewilligungsbehörden

Besondere Bestimmungen:

134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz

Erhebungsorgan:

Eidgenössisches Amt für das Zivilstandswesen

Erhebungsgegenstand:

Name des Zivilstandskreises der Heimatgemeinden und der politischen Gemeinden je Zivilstandskreis sowie Postadresse des Zivilstandskreises

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Aufsichtsbehörden im Zivilstands­wesen, Zivilstandsämter, BFS

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

135. Aufgeh o ben

136. Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Finanzmarkt­aufsicht

Erhebungsgegenstand:

a. Finanzielle Indikatoren für «Other Financial Corporations» gemäss dem Special Data Dissemination Standard Plus (SDDS+) des Internationalen Währungsfonds
b. Jahresrechnung der Versicherungsunternehmen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

In der Schweiz beaufsichtigte Versicherungsunternehmen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

a. Vierteljährlich
b. Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Finanzverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Rechnungen, Budgets und Planung der Finanzströme der öffentlichen Haushalte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebungen

Befragte:

Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffent­lichen Sozialversicherungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Zentrale und dezentrale Verwaltungseinheiten sowie Anstalten und weitere Organisationseinheiten des Bundes, der Kantone (inkl. Konkordate), der Gemeinden (inkl. Gemeindezweckverbände) und der öffent­lichen Sozialversicherungen, Gemeindeaufsichtsstellen und kantonale Statistikämter

Besondere Bestimmungen:

138. Statistik der direkten Bundessteuer

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Steuerpflichtige natürliche und juristische Personen, nach Kantonen und Gemeinden, sowie Einkommensstufen, Gewinnstufen und Steuererträge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

Lieferung der Daten durch die Kantone auf EDV-Datenträgern

139. Aufgehoben

140. Steuerbelastung in der Schweiz

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Geltendes Steuerrecht von Bund, Kantonen und Gemeinden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung aufgrund der kantona­len und kommunalen Steuergesetze

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Steuerverwaltung

Erhebungsgegenstand:

Vermögen der natürlichen Personen nach Kantonen und Stufen des Reinvermögens

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Steuerverwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Steuerverwaltungen

Besondere Bestimmungen:

142. Aussenhandelsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit

Erhebungsgegenstand:

Importe und Exporte von Waren­mengen und -werten nach Zolltarif­positionen, Ursprungs- und Bestimmungsländern, Daten zum Stromaussenhandel

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Importeure/Importeurinnen und Exporteure/Exporteurinnen inklusive in- und ausländische Unternehmen, die im Stromaussenhandel tätig sind; die nationale Netzgesellschaft als Betreiberin des schweizerischen Übertragungsnetzes sowie Spediteure/Spediteurinnen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Ein- und Ausfuhren werden in Abweichung von Artikel 10 nach den Nummern des schweizerischen Gebrauchszolltarifs (Zolltarifgesetz vom 9. Oktober 1986; SR 632.10 Anhang) veröffentlicht. Im Einzelfall können gewisse Zahlen zusammengefasst werden.

143. Transitstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit

Erhebungsgegenstand:

Transit der Waren nach Menge, aufgeschlüsselt nach Produkte­gruppen, Land, Verkehrszweigen und Übertrittszonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Auswertung von Transport- oder Transitdokumenten

Befragte:

Bahntransit: Bahnunternehmen; Strassentransit: Zollmeldepflichtige

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

144. Mineralölsteuerstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit

Erhebungsgegenstand:

Verkehr mit Waren, die dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 1996 (SR 641.61) unterliegen, nach Art und Menge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Steuerpflichtige Personen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Streiks und Aussperrungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Sozialpartner, Unternehmungen und öffentliche Verwaltungen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Vermittlung von Arbeitsverträgen, Vermittlung von Personen für künstlerische oder ähnliche Darbietungen und Personalverleiheinsätze im In- und Ausland gemäss Arbeitsver­mittlungsgesetz vom 6. Oktober 1989 (SR 823.11)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Private Vermittler/Personalverleiher

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone, private Vermittler und Personalverleiher

Besondere Bestimmungen:

147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Finanzen und Leistungsbezüge der Arbeitslosenversicherung: Beiträge, Leistungen, Darlehen, Fondsmittel, Verwaltungsausgaben; Merkmale der Bezüger

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherte

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Arbeitslosenkassen

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 6 der Verordnung vom 28. November 1983 über die Informations- und Auszahlungs­systeme der Arbeitslosen­versicherung (SR 837.063.1)

148. Offenen Stellen

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Bei den Arbeitsämtern gemeldete offene Stellen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Arbeitgeber

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Arbeits­ämter

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Stellensuchende nach sozio­ökonomischen Merkmalen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Stellensuchende

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für Arbeitslose, die Anspruch auf eine Arbeitslosenent­schädigung haben

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale und kommunale Arbeits­ämter

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Arbeitsmarktliche Massnahmen gemäss Arbeitslosenversicherungsgesetz vom 25. Juni 1982 (SR 837.0)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Versicherte, bei denen die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind, öffentliche und private Institutionen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 3 Buchstabe f der Verordnung vom 1. November 2006 über das Informationssystem für die Arbeitsvermittlung und Arbeitsmarktstatistik (SR 823.114)

151. Konsumentenstimmungsindex

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Wirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Einschätzung der konjunkturellen Lage und Entwicklung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; telefo­nisch oder Online-Befragung

Befragte:

Privathaushalte

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

152. Aufgeh o ben

153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich

Erhebungsorgan:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation

Erhebungsgegenstand:

Nettokosten der öffentlichen Hand für die Angebote nach den Artikeln 53–55 des Berufsbildungs­gesetzes vom 13. Dezember 2002 (BBG, SR 412.10)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft
(Agroscope, Institut für Nach­haltigkeitswissenschaften INH)

Erhebungsgegenstand:

Buchhaltungsergebnisse, Daten für die Berechnung von agroökologischen Indikatoren und
Zusatzinformationen von Landwirtschaftsbetrieben

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zufallsstichprobe (Stichprobe Einkommenssituation), Teilerhebung (Stichproben Betriebsführung und agroökologische Indikatoren nach Artikel 9 Absatz 1 der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

Befragte:

Landwirtschaftsbetriebe

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Landwirtschaftliche Treuhandstellen, Treuhandverband Landwirtschaft Schweiz treuland, Rekrutierungsstelle

Besondere Bestimmungen:

Gemäss Artikel 185 Absatz 1bis des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und der Verordnung vom 7. Dezember 1998 über die Beurteilung der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft (SR 919.118)

Vertrag zur Übermittlung ökonomischer und ökologischer Daten von Landwirtschaftsbetrieben an die Zentrale Auswertung (ZA).

Zustimmungserklärung zur Erhebung und Verknüpfung von Daten für die zentrale Auswertung von Buch­haltungen bzw. agroökologischen Indikatoren (Voraussetzung für Datenlieferung)

155. Obstanlagen der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Bewirtschafter/innen, Standort, Arten, teilweise Sorten, erstes Standjahr, Flächen, Anzahl Pflanzen und Pflanzabstände, Witterungs- und Schädlingsschutz, Bewässerungseinrichtungen, Verwendungszweck, Produktionsmethode

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Nachführen der Pflanz- und Rodungstätigkeit bei Obstbäumen

Befragte:

Kantone und Obstanlagenbewirtschafter/innen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Anfang Januar bis Ende September

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone werden für ihre Arbeit entschädigt.

Art. 185 des Landwirtschaftsgesetzes vom 29. April 1998 (SR 910.1) und Art. 9 der Obstverordnung vom 23. Oktober 2013 (SR 916.131.11).

156. Rebbau-Statistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Landwirtschaft

Erhebungsgegenstand:

Rebflächen nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen, Volumen (in Kilogramm) und Qualität (in Brix oder Öchslegraden) der Trauben- oder der Traubenmosternte nach Rebsorten, Weinklassen und Kantonen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Rebbaukataster, Einkellerungs­meldungen

Befragte:

Kantone, Rebbewirtschafter/innen, Einkellerer/Einkellerinnen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

September bis November

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantone

Besondere Bestimmungen:

Die Daten der Rebbaustatistik stammen aus den im Rahmen der Weinverordnung vom 14. November 2007 (SR 916.140) erhobenen Daten der Kantone.

157. Aufgehoben

158. Tiergesundheitsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Auftreten von Seuchenfällen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Seuchenpolizeiliche Organe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Wöchentlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

159. Fleischkontrollstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Anzahl der durch die Fleisch­kontrolle erfassten Schlachttiere und Entscheide der Fleischkontrolleure über die Genusstauglichkeit

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Fleischkontrolleure und ‑kontrolleurinnen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Gemeinden, kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

160. Tierversuchsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Lebensmittel-sicherheit und Veterinärwesen

Erhebungsgegenstand:

Anzahl der Tiere, die in Tier­versuchen in der Schweiz verwendet werden nach Kantonen, Tierarten und vier Versuchszwecken

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Inhaber/innen der Tierversuchs­bewilligung

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Veterinärämter

Besondere Bestimmungen:

161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Wohnungswesen

Erhebungsgegenstand:

Anrufungen von Schlichtungs­behörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Schlichtungsbehörden in Miet- und Pachtsachen, für Wohn- oder Geschäftsräume

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Halbjährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Justizdirektionen / kantonale Obergerichte

Besondere Bestimmungen:

162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Verkehr

Erhebungsgegenstand:

Anzahl schwere Strassengüterfahr­zeuge und technische Merkmale; Herkunftsort, Bestimmungsort, Gewicht und Kategorie der Güter; Schienengüterverkehr nach Produktionsform (Wagenladungsverkehr, unbegleiteter kombinierter Verkehr, Rollende Landstrasse)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Jährliche Erhebung: Vollerhebung auf Basis der automatischen Zähl­stationen des Bundesamtes für Strassen sowie der LSVA-Kontrollstationen des Bundesamts für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) und Auswertung der Achslast-Mess­stationen (Weight In Motion, WIM) des Bundesamtes für Strassen und des BAZG; auf der Schiene transportierte Gütermengen gemäss Aus­wertung von Daten von SBB Infrastruktur;

Haupterhebung: Kombination der Zählungen im Rahmen der jährlichen Erhebung und der Daten einer repräsentativen Stichprobe von schweren Strassen­güterfahrzeugen (inklusive Rollende Landstrasse) während etwa 120 Tagen zu Herkunfts- / Bestimmungsort, Binnen- / Import- / Export- und Transitverkehr, technischen Fahrzeugmerkmalen und Angaben zu den transportierten Waren; auf der Schiene transpor­tierte Waren gemäss Auswertung von Daten der Eisenbahnverkehrs­unternehmen (EVU) und von SBB Infrastruktur sowie der Rollenden Landstrasse

Befragte:

Fahrzeugführer/innen, Spediteure/Spediteurinnen, Eisenbahn-Operateure/-Operateurinnen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 1979

Periodizität:

Jährlich (Vollerhebung auf Basis der LSVA-Kontrollanlagen des BAZG sowie der automatischen Zählstationen des Bundesamtes für Strassen, Auswertung der EVU-Daten); alle fünf Jahre (Haupterhebung)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Strassen, Bundesamt für Raumentwicklung, BFS, schweizerische EVU, Kantone, private Auftragnehmer/innen

Besondere Bestimmungen:

163. Bauzonenstatistik Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Raumentwicklung

Erhebungsgegenstand:

Digitale Datensätze (Geodaten) der Bauzonen. Erhobene Merkmale: Perimeter, Zonentyp, Stand der Erschliessung, Nutzungsziffer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Kantonale Raumplanungsämter/ kantonale GIS-Fachstellen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 2007

Periodizität:

Alle fünf Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

164. Luftverkehrsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Zivilluftfahrt

Erhebungsgegenstand:

Bewegungen aller Luftfahrzeuge, Passagiere und Passagierinnen, Fracht und Post nach Herkunft und Bestimmung, Flugunternehmen, Infrastruktur und Flugzeuge

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Behörden der Flughäfen und Flugplätze, Flugplatzbetreiber und Unternehmen, Flugsicherungsdienste

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Zentralen mit einer Leistung ab
Generator oder mit einer Leistungsaufnahme der Pumpenmotoren von mindestens 300 kW

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung/schriftlich, Telefon­interview

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die erhobenen Daten dienen der Oberaufsicht über die Wasserkraft­nutzung in der Schweiz im weiten Sinn und werden dementsprechend aufbewahrt. Die Namen der Unter­nehmen werden in Abweichung zu Artikel 10 veröffentlicht

166. Elektrizitätsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Produktion, Verbrauch, Verkehr mit dem Ausland, Belastungsverlauf, Bedarfsdeckung, finanzwirtschaft­liche Daten

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebung

Befragte:

Elektrizitätsunternehmen

Auskunftspflicht:

obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Wöchentlich, monatlich, jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

167. Gesamtenergiestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Energie

Erhebungsgegenstand:

Produktion, Verbrauch, Ein- und Ausfuhr von Erdöl, Elektrizität, Erdgas, Kohle, Fernwärme und industriellen Abfällen. Produktion von Elektrizität und Wärme aus neuen erneuerbaren Energien mittels statistischen Erhebungen in den Bereichen Energieholz, Sonne, Biogas, Klärgas, Deponiegas, Wind, Wärmepumpen, Kehrichtverbrennung, Spezialfeuerungen. Anzahl, Verkäufe und installierte Leistung der Energieanlagen erneuerbarer Energien. Aus­gaben der End­verbraucher, andere energierelevante Wirtschaftsdaten.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Voll- und Teilerhebungen

Befragte:

Fernheizwerke, Unternehmen des 2. und 3. Sektors, Haushalte, Betreiber/innen von Anlagen in den Bereichen Energieholz, Sonnen­energie, Biogas, Kehricht­verbrennung und Wärmepumpen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich, jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, Fachverbände

Besondere Bestimmungen:

168. und 169. Aufgehoben

170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen

Erhebungsorgan:

Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich

Erhebungsgegenstand:

Indikatoren zur Geschäftsent­wicklung, zur Investitions- und Innovationstätigkeit in der Industrie, im Baugewerbe und in den Dienstleistungsbranchen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe: Panelerhebungen

Befragte:

Unternehmen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich, quartalsweise, jährlich, dreijährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Branchenverbände

Besondere Bestimmungen:

171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Nominale Umsätze und Indikatoren zur Entwicklung des Geschäfts im Detailhandel nach Wirtschafts­aktivität und Produktegruppe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Unternehmen und Betriebe des Detailhandels

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Konjunkturforschungsstelle der ETH Zürich (KOF)

Besondere Bestimmungen:

172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur

Erhebungsorgan:

Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft (WSL)

Erhebungsgegenstand:

Einstellungen und Verhaltens­absichten der Schweizer Bevölkerung bezüglich Natur, Landschaft, Raum und deren Veränderungen. Langfristige Entwicklung dieser Einstellungen und Verhaltensabsichten.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe

Befragte:

Personen in Privathaushalten

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

173. Statistiken zur Kulturfinanzierung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Statistiken zur Kulturfinanzierung durch die öffentliche Hand (Bund, Kantone, Gemeinden) und der Kulturausgaben der Privathaushalte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zusammenstellung der Auswertungen der Eidgenössischen Finanzverwaltung und Auswertung der Daten aus der Haushaltsbudgeterhebung des BFS

Befragte:

öffentliche Hand, Privathaushalte

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Eidgenössische Finanzverwaltung

Besondere Bestimmungen:

174. Gemeindewahlen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Gemeindewahlen (Legislativen und Exekutiven) der Schweizer Städte

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Statistische Städte gemäss der Definition 2012 des BFS (ca. 160 Gemeinden)

Befragte:

Gemeinden

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Jährlich

Periodizität:

Alle 3 bis 5 Jahre pro Gemeinde

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerischer Städteverband

Besondere Bestimmungen:

175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über Aufträge und Umsätze im Baugewerbe

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Schweizerischer Baumeisterverband, Eidgenös­sische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit (BAZG)

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über Aufträge und Umsätze in der Industrie

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen:

Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Bundesamt für Energie, Schweizerische Pflichtlagerorganisation für flüssige Treib- und Brennstoffe, Verband der Schweizerischen Gasindustrie, Eidgenössische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG)

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Monatlich, vierteljährlich mit monatlichen Daten

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Daten über die Umsätze oder Ersatzvariable für folgende Aktivitäten:

– Handel und Instandhaltung und Reparatur von Motorfahrzeugen
– Grosshandel ausser Motorfahrzeuge
– Verkehr und Lagerei
– Gastgewerbe/Beherbergung und Gastronomie
– Information und Kommunikation
– Erbringung von freiberuflichen, wissenschaftlichen und technischen Dienstleistungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe, Vollerhebung bei den Grossunternehmen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenös­sische Steuerverwaltung (MWST), Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit (BAZG)

Befragte:

Unternehmen, Wirtschaftsorganisationen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Wirtschaftsorganisationen

Besondere Bestimmungen:

178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Strassen

Erhebungsgegenstand:

Verkehrszählungen nach Fahrzeugkategorien auf dem Strassennetz der Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung der Motorfahrzeuge nach Kategorien mit automatischen Zählgeräten an ausgewählten Strassenquerschnitten, ohne Erhebung der Herkunft

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Dauererhebung

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, kantonale Tiefbauämter

Besondere Bestimmungen:

Die Verkehrszählungen erfolgen namentlich auf National- und auf wichtigen Hauptstrassen.

179. Aufgehoben

180. Güterverkehr mit Lieferwagen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Inländische leichte Sachentransportfahrzeuge (inklusive leichte Sattelschlepper); Fahrleistungen (Kilo­meter), Gewicht (Tonnen) und Art der transportierten Güter, Art des Verkehrs, Herkunfts- und Bestimmungsorte, Fahrtzwecke, Wirtschaftszweig

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung auf dem Korrespondenzweg oder mittels Internet-Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Informationssystem Verkehrszulassung (IVZ-Register) des Bundesamts für Strassen, LSVA-Daten des Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (nur für leichte Sattelschlepper)

Befragte:

Halter/innen von inländischen leichten Sachentransportfahrzeugen

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für gewerbsmässig genutzte Fahrzeuge

Zeitpunkt der Durchführung:

Referenzperioden über das Jahr verteilt

Periodizität:

Alle zehn Jahre (erstmals 2013)

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Zoll und Grenz­sicherheit, Bundesamt für Strassen

Besondere Bestimmungen:

Erhebung freiwillig für Fahrzeuge, die ausschliesslich privat genutzt werden

181. Arealstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Bestimmung der Bodennutzung und Bodenbedeckung ab Luftaufnahmen nach 46 Nutzungs- und 27 Bedeckungskategorien für das Gebiet der ganzen Schweiz

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobenerhebung; computer­gestützte Interpretation von 4,1 Millionen Punkten eines Rasters von 100 x 100 m Zellgrösse auf der Grundlage von Luftaufnahmen und Hilfsdaten

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstmals 2013–2019

Periodizität:

Dann alle sechs Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Landestopografie als Lieferant von Luftaufnahmen und Georeferenzdaten; Eidgenössische Forschungsanstalt für Wald, Schnee und Landschaft zur fachlich-metho­dischen Unterstützung und Beratung

Besondere Bestimmungen:

182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Schätzung der Abdeckung der für das neue System der Volkszählung und der Gebäude- und Wohnungs­erhebung verwendeten Register; Gebäude- und Wohnungsmerkmale, soziodemografische Merkmale, Staatsangehörigkeit, Aufenthalts­bewilligung einer bestimmten Person und der Mitglieder ihres Haushalts

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Stichprobe der anzugebenden Flächen bestehend aus insgesamt rund 11 300 Gebäuden, 27 000 Haushalten und 57 000 Personen; Aufzählung der Gebäude und Wohnungen auf dem Grundstück; für Personen computergestützte persönliche Befragung und Telefonbefragung, kann ergänzt werden durch eine schriftliche Befragung in Papier- oder elektronischer Form

Befragte:

Personen, die in den für die Stichprobe ausgewählten Gebieten leben

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

2013, weitere Erhebungen bei Bedarf

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

183. Befragung Sport Schweiz

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sport

Erhebungsgegenstand:

Gesamtgesellschaftliche Entwicklung von Sport und Bewegung, repräsentative Erhebung des Sportverhaltens und der Bedürfnisse der Schweizer Bevölkerung; Bedeutung des Vereinssports und privater Anbieter, bestehende Sportanlagen und Bewegungsräume; soziodemographische und ökono­mische Merkmale.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von ca. 10 000 Personen (inkl. kantonale Aufstockungen); Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung)

Aufstockungsmöglichkeit

Kantonal oder regional möglich

Befragte:

Personen der ständigen Wohnbevöl­kerung ab 15 Jahren in Privathaus­halten; Zusatzbefragung bei Kindern im Alter von 10‑14 Jahren

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

In der Regel Februar bis Juli

Periodizität:

In der Regel alle sechs Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS; Befragungsinstitute; Lamprecht & Stamm Sozial­forschung und Beratung AG; Beratungsstelle für Unfallverhütung; Swiss Olympic, SUVA; Kantone

Besondere Bestimmungen:

184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich

Erhebungsorgan

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Zusammenführen der pseudonymisierten Personendaten im Bildungsbereich mit Personen- und Haushaltsdaten aus der registerbasierten Volkszählung sowie aus dem Sozialversicherungsregister, um die Verläufe innerhalb des Bildungssystems und zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt zu messen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Sekundärauswertung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen, Schulpersonal, Schweizerische Hochschulpersonaldatei, Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung, Strukturerhebung, Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS]) und Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO)

Befragte:

ZAS, SECO

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Daten dürfen länger als 30 Jahre in pseudonymisierter Form aufbewahrt werden.

185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Umwelt

Erhebungsgegenstand:

Ausgestaltung und Nutzung von Stall-Systemen für verschiedene Tierkategorien; Fütterung der Nutztiere; Weidedauer; Art der Lagerung, Aufbereitung und Ausbringung der flüssigen und festen Hofdünger; eingesetzte Mineraldüngermengen.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Erhebung bei einer repräsentativen Stichprobe von Landwirtschafts­betrieben, die vom BFS auf der Grundlage der Strukturerhebung gezogen wird. Verknüpfung der Daten durch das BFS mit der Landwirtschaftlichen Betriebszählung

Befragte:

Landwirtschaftsbetriebe

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

2015, 2019

Periodizität:

In der Regel alle 5 Jahre. Für die Zwischenjahre wird interpoliert und auf die Landwirtschaftliche Betriebszählung (Grund- und Zusatzerhebung) des BFS abgestellt.

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS, Berner Fachhochschule: Hochschule für Agrar-, Forst- und Lebensmittelwissenschaften (HAFL).

Besondere Bestimmungen:

Der Bund ist nach Artikel 44 des Umweltschutzgesetzes vom 7. Oktober 1983 (SR 814.01) verpflichtet, Erhebungen über die Umweltbelastung durchzuführen. Nach Artikel 12 der Luftreinhalte-Verordnung vom 16. Dezember 1985 (SR 814.318.142.1) besteht eine Auskunftspflicht von Anlagebetreibern, die Luftverunreinigungen verursachen. Die Schweiz ist nach Artikel 7 des Göteborg-Protokolls (UNECE; SR 0.814.327) verpflichtet, über die Emissionen Bericht zu erstatten.

186. Au f g e h o ben

187. Nationale Krebsstatistik

Erhebungsorgan:

Nationale Krebsregistrierungsstelle

Erhebungsgegenstand:

Daten zur Inzidenz und Prävalenz der Krebserkrankungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung der Krebserkrankungen durch die kantonalen Krebsregister und das Kinderkrebsregister

Befragte:

Meldepflichtige Personen und Insti-tutionen nach Artikel 3 des Krebsre-gistrierungsgesetzes vom 18. März 2016⁴⁰.

Auskunftspflicht:

obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Ab 2020

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

Ein Abgleich mit den Daten der Todesursachenstatistik wird durchgeführt (Art. 22 Abs. 2 und 3 des Krebsregistrierungsgesetzes).

Die vor 2020 erhobenen Daten können weiterhin für statistische Berichte ausgewertet werden.

⁴⁰ SR 818.33

188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Eintritte, Austrittsmeldungen, Institutionenbefragung, soziodemografische Angaben der Patientinnen/Patienten; Risikover­halten; konsumierte Substanzen und damit verbundene Probleme; soziale Integration

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Zuständige kantonale Behörden; Suchthilfeinstitutionen für Personen mit problematischem Konsum und anderen Abhängigkeiten

Auskunftspflicht:

Obligatorisch für den Bereich der Substitutionsbehandlungen

Freiwillig im Rahmen der Sucht­behandlungen

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Sucht Schweiz; Kantone

Besondere Bestimmungen:

Artikel 3f und Artikel 29–29e des Betäubungsmittelgesetzes vom 3. Oktober 1951 (SR 812.121)

189. Parahotelleriestatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Angebot: Name, Adresse und Beherbergungskapazität von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften sowie Name und Adresse ihrer Betreiber/innen oder Vermieter/innen

Nachfrage: Monatliche Anzahl Ankünfte und Logiernächte nach Herkunftsland der Gäste

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Angebot: Vollerhebung

Nachfrage: Stichprobenerhebung

Schriftliche Befragung in Papier- und elektronischer Form

Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR)

Befragte:

Gemeinden, Tourismusorganisationen, Betreiber/innen, Vermieter/innen und Vermittler/innen von kommerziell bewirtschafteten Ferienwohnungen und von Kollektivunterkünften

Auskunftspflicht:

Obligatorisch,

Freiwillig für natürliche Personen in Privathaushalten

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Angebot: jährlich

Nachfrage: quartalsweise

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

190. Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Aufwände und Erträge sowie Anlage- und Abschreibungsrechnungen, aufgeteilt nach den Sparten Verkehr, Infrastruktur und Nebengeschäfte

Soziale Unfall-, Umwelt- und Gesundheitseffekte des Verkehrs

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung für Unternehmen des Schienenverkehrs und der öffentlichen Personenschifffahrt

Teilerhebung für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der Güterschifffahrt und des Luft­verkehrs

Befragte:

Unternehmen, die Verkehrsleistungen anbieten oder Verkehrsinfrastruktur betreiben, für die Verkehrsbereiche Schienenverkehr, öffentlicher Strassenverkehr, öffentliche Personenschifffahrt, Güterschifffahrt und Luftverkehr

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich für Unternehmen des Schienenverkehrs

Alle fünf Jahre, erstmals für des Referenzjahr 2015, für Unternehmen des öffentlichen Strassenverkehrs, der öffentlichen Personenschifffahrt, der Güterschifffahrt und des Luftverkehrs

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Raumentwicklung und Bundesamt für Verkehr

Besondere Bestimmungen:

191. Aufgehoben

192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Vorsorgliche Anordnungen bezüg­lich Schutzmassnahmen und deren Umsetzung im Falle einer Platzierung von Jugendlichen ausser Haus sowie Vollzug von Sanktionen und Schutzmassnahmen, die eine Platzierung ausser Haus zur Folge haben; Identifikationscode, soziodemografische Merkmale, Straftaten und Sanktionen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Jugendgerichte und -anwaltschaften sowie weitere zuständige kantonale Behörden

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Kantonale Institutionen der Jugendstrafrechtspflege

Besondere Bestimmungen:

Erreichen die verurteilten Jugend­lichen das Erwachsenenalter, werden zur Untersuchung der Rückfälle die Strafurteilsstatistik für Erwachsene, die Jugendstrafurteilsstatistik und die Jugendsanktionsvollzugsstatistik miteinander abgeglichen (Nachver­folgung der Entwicklung).

193. Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rechtsform, Art der Tätigkeit, Standorte, Leistungsangebot und Leistungsfinanzierung, Ausbildungs­möglichkeiten; Anzahl und Struktur der Angestellten als Gesamtheit, Angaben zu den einzelnen Angestellten und selbstständig erwerbenden Medizinalpersonen, zur Infrastruktur und zur Ausrüstung; Finanzbuchhaltung (Aufwand und Ertrag), Lohnbuchhaltung, Betriebsergebnis

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung; schriftliche Befragung in elektronischer Form

Befragte:

Arztpraxen, Einrichtungen der ambulanten Krankenpflege

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistun­gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Gruppen von Leistungserbringern veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

194. Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemografische Merkmale, Angaben über die Inanspruchnahme, Diagnosen, Art und Umfang der Leistungen, die für ambulant behandelte Personen erbracht werden

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Krankenhäuser, Geburtshäuser

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Die Kantone melden dem BFS Neugründungen und Aufhebungen von Betrieben.

Für die Betriebe, die KVG-Leistun­gen in Rechnung stellen, werden nebst statistischen Angaben auch Daten für aufsichtsrechtliche Zwecke erhoben. Die nach Artikel 59a Absatz 1 KVG (SR 832.10) erhobenen Daten werden durch das BAG nach Leistungserbringer veröffentlicht (Art. 31 KVV, SR 832.102). Sie werden gemäss den Vorgaben des Gesetzes den Adressaten nach Artikel 59a Absatz 3 KVG zur Verfügung gestellt.

195. Gesundheitsversorgungsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Betriebs- und Finanzdaten der Leistungserbringer; soziodemo­grafische Merkmale und Angaben über Ausbildung und Aktivität von Personen der Gesundheitsberufe; soziodemografische Merkmale sowie Morbiditäts- und Leistungs­daten von Patienten/Patientinnen und Klienten/Klientinnen der Leistungserbringer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Krankenhausstatistik, Medizinische Statistik der Krankenhäuser, Erhebung der Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern, Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren, Statistik der sozial-medizinischen Institutionen, Statistik der Hilfe und Pflege zuhause, Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten, Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungserbringern, Todesfälle gemäss der Statistik der natürlichen Bevölkerungsbewegung

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Feindschaft gegenüber muslimischen Personen, Feindschaft gegenüber Personen schwarzer Hautfarbe, Feindschaft gegenüber jüdischen Personen, Diskriminierung, soziodemografische und sozioökonomische Merkmale; AHV-Versicherten­nummer.

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von 3000 Personen: Mixed-Mode CAWI (Online-Fragebogen) und CATI (telefonische Befragung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR)

Befragte:

Personen der ständigen Wohnbevölkerung ab 15 Jahren in Privathaushalten

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

April bis Juni

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

197. Grenzgängerstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Soziodemographische Merkmale der in der Schweiz tätigen, ausländischen Grenzgänger/innen (Geschlecht, Alter, Erwerbsstatus, Wirtschaftszweig, Nationalität, Arbeitsort, Wohnort, Ausbildungs­niveau, Beschäftigungsgrad, beruf­liche Stellung); AHV‑Versicherten­nummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Zusammenstellung der Auswertungen basierend auf Unternehmens­befragungen (Beschäftigungs­statistik, Lohnstrukturerhebung); Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Zentrales Migrationsinformationssystem (ZEMIS), Statistik der Struktur und Demografie von Unternehmen (STATENT), Personen in Ausbildung

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Quartalsweise

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

198. Schweizerische Museumsstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Struktur, Funktionsweise und Entwicklung der Museen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Online-Befragung

Befragte:

Museen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Mitte April bis Juni

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kultur

Besondere Bestimmungen:

199. Resistenzen bei Krankheitserregern

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Antibiotikaresistenzen bei Krankheitserregern, Antibiotikakonsum

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung

Befragte:

Laboratorien und Spitäler

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Laufend

Periodizität:

Laufend

Mitwirkende bei der Durchführung:

Schweizerisches Zentrum für Antibiotikaresistenzen (anresis.ch)

Besondere Bestimmungen:

200. Schweizerischer Immobilienpreisindex

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Preise und Werte, Typ, Identifikator, Strukturdaten, Nutzung sowie Mikro- und Makrolage der Immo­bilie, Datum der Immobilientrans­aktion und Art der Transaktion

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Teilerhebung bei Hypothekarinstituten und Vollerhebung bei Grundbuchämtern / öffentlichen Verwaltungen; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Eidgenössisches Gebäude- und Wohnungsregister (GWR), Datenbanken mit geoloka­lisierten Daten (z. B. Lärmkarte, Distanzen zu den Schulen)

Befragte:

Grundbuchämter / öffentliche Verwaltungen, Hypothekarinstitute (Banken, Versicherungen, Pensionskassen usw.)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Vierteljährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Besondere Bestimmungen:

Liegen die Daten in elektronischer Form vor, so sind die Befragten verpflichtet, diese in der benötigten Form und im benötigten Umfang zur Verfügung zu stellen.

201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Ausbildung, Ausbildungszufriedenheit, Finanzierung der Ausbildung, Erwerbssuche nach der Ausbildung, weiterer Erwerbsverlauf unter besonderer Berücksichtigung der Erwerbssituation ein Jahr und fünf Jahre nach Abschluss der Ausbildung / Prüfung, Weiterbildung und berufsbiografischer Werdegang, soziodemographische Angaben; AHV-Versi­chertennummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Panel, Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Erhebungen im Bildungsbereich (Personen in Ausbildung, Bildungsabschlüsse, Schweizerische Studierendendatei SHIS, Stipendien und Darlehen)

Befragte:

Kandidaten/Kandidatinnen und Absolventen/Absolventinnen der eidgenössischen Prüfungen und der höheren Fachschulen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Erstbefragung: ein Jahr nach Ausbildungsabschluss

Zweitbefragung: fünf Jahre nach Ausbildungsabschluss

Periodizität:

Alle zwei Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI), Höhere Fachschulen (HF), Befragungs­institute

Besondere Bestimmungen:

Die zur Befragung notwendigen Kontaktinformationen (E-Mail-Adressen der Absolventen / Absolventinnen des ausgewählten Abschlussjahrgangs) dürfen von den Ausbildungsstellen und vom Staatssekretariat für Bildung, Forschung und Innovation (SBFI) bekannt gegeben werden.

202. Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Merkmale nach Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe b der Volkszählungsverordnung vom 19. Dezember 2008 (SR 431.112.1): Heizsysteme und Energieträger von Wohngebäuden, Energieträger für die Warmwasserversorgung

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe von Wohngebäuden; Befragung in elektronischer Form oder telefonische Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: eidgenössisches Gebäude- und Wohnungs­register (GWR), STATPOP.

Befragte:

Personen in Privathaushalten am Hauptwohnsitz sowie Hauseigentümer/innen und Immobilienverwaltungen

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Juni bis Juli

Periodizität:

Alle 5 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute, Bundesamt für Energie

Besondere Bestimmungen:

203. Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Leistungsbezüger/innen der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

204. Statistik der Invalidenversicherung

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Leistungsbezüger/innen der Invalidenversicherung (IV)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der IV (IV‑Stellen, Ausgleichskassen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der IV (IV-Stellen, Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

205. Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Bezüger/innen von Ergänzungs­leistungen (EL)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der EL (kantonale EL-Stellen), Zentrale Ausgleichs­stelle ZAS

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

206. Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Bezüger/innen von Leistungen der Erwerbsersatzordnung (EO) sowie Bezügerinnen von Mutterschafts­entschädigungen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der EO (Ausgleichskassen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der EO, Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

207. Statistik der Familienzulagen

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

Bezüger/innen von Familien­zulagen (FZ)

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der FZ (z. B. Familienausgleichskassen) und kantonale Aufsichtsbehörden

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

208. AHV-Einkommensstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Sozialversicherungen

Erhebungsgegenstand:

AHV-beitragspflichtige Personen und Einkommen

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung

Befragte:

Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen)

Auskunftspflicht:

Obligatorisch

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

Jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

Vollzugsorgane der AHV (Ausgleichskassen), Zentrale Ausgleichsstelle ZAS

Besondere Bestimmungen:

Datenlieferung der Vollzugsorgane auf der Grundlage der Weisungen des BSV

209. Statistiken der Medizinalberufe

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Gesundheit

Erhebungsgegenstand:

Zusammenführen der pseudonymisierten Daten aus dem Medizinalberuferegister, der soziodemografischen Merkmale, der Angaben zu den Abschlüssen und Weiterbildungen sowie der Tätigkeitsbereiche nach Sektor und Beschäftigungsgrad

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Sekundäranalyse; Verknüpfung durch das BFS der Daten aus folgenden Quellen: Medizinalberuferegister, Krankenhausstatistik

Befragte:

Auskunftspflicht:

Zeitpunkt der Durchführung:

Periodizität:

jährlich

Mitwirkende bei der Durchführung:

BFS

Besondere Bestimmungen:

210. Schweizerische Denkmalstatistik

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Anzahl, Merkmale, Verteilung und Finanzierung der Baudenkmäler, archäologischen Stätten und Ortsbilder

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Vollerhebung, Online-Befragung

Befragte:

Kantone

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

Februar–März

Periodizität:

Alle 5 Jahre

Mitwirkende bei der Durchführung:

Bundesamt für Kultur, Kantone

Besondere Bestimmungen:

211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»

Erhebungsorgan:

Bundesamt für Statistik

Erhebungsgegenstand:

Grundkompetenzen (Lesen, Mathematik, Problemlösen), soziodemografische und ökonomische Merkmale, Aus- und Weiterbildung, aktueller Arbeitsmarktstatus und Erwerbsbiographie, Informationen zur aktuellen und zur letzten Arbeitsstelle, Nutzung von Kompetenzen im Arbeitskontext und im Alltag, non-economic Outcomes, soziale und emotionale Kompetenzen, AHV-Versicherten­nummer

Art der Erhebung und Erhebungsmethode:

Repräsentative Stichprobe; computergestützte persönliche Befragung; Verknüpfung von Daten aus folgenden Quellen: Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP), Betriebs- und Unternehmensregister (BUR), Register der Sozialversicherungen (Zentrale Ausgleichsstelle [ZAS])

Befragte:

Wohnbevölkerung ab 15 Jahren

Auskunftspflicht:

Freiwillig

Zeitpunkt der Durchführung:

September 2021 bis Oktober 2022

Periodizität:

2021/2022

Mitwirkende bei der Durchführung:

Befragungsinstitute

Besondere Bestimmungen:

Zweck und Geltungsbereich Art. 1
Erhebungsorgane Art. 2
Durchführung Art. 3
Statistische Grundsätze und Standards Art. 3 a
Zusammenarbeit mit der Europäischen Union Art. 3 b
Zusatzerhebungen für Kantone und Gemeinden Art. 4
Beizug von privaten Befragungsinstitutionen und Organisationen Art. 5
Mitwirkung der Befragten Art. 6
Geheimhaltungs- und Sorgfaltspflicht Art. 7
Verwendung der Angaben Art. 8
Bearbeitung von Einzeldaten Art. 8 a
Weitergabe von Einzeldaten Art. 9
Veröffentlichung der Ergebnisse Art. 10
Vernichtung der Personenbezeichnungen und der Erhebungspapiere Art. 11
Kostenteilung Art. 12
Posttaxen für eidgenössische Zählungen Art. 13
Stichprobenregister Art. 13 a
Bearbeitungsreglement Art. 13 b
Weitergabe von Stichproben Art. 13 c
Kundendaten der Festnetztelefonie Art. 13 d
Lieferung der Kundendaten Art. 13 e
Termine und Form der Lieferungen Art. 13 f
Entschädigung für Datenlieferungen Art. 13 g
Begriff Art. 13 h
Grundsätze Art. 13 i
Voraussetzungen Art. 13 j
Verknüpfungen im Auftrag Dritter Art. 13 k
Weitergabe verknüpfter Daten Art. 13 l
Vernichtung verknüpfter Daten Art. 13 m
Kennzeichnung von Datenverknüpfungen Art. 13 n
Vollzug Art. 14
Inkrafttreten Art. 15
1. Aufgehoben
2. Statistik der Geburten
3. Statistik des Gesundheitszustands der Lebendgeborenen
4. Statistik der Anerkennungen, Anerkennungen vor Gericht und gerichtlichen Feststellungen der Vaterschaft
5. Statistik der Adoptionen
6. Statistik der Heiraten
7. Statistik der eingetragenen Partnerschaften
8. Statistik der gerichtlichen Eheauflösungen
9. Statistik der gerichtlichen Auflösungen eingetragener Partnerschaften
10. Statistik der Todesfälle und Todesursachen
11. Aufgehoben
12. Statistik der soziodemografischen Biografien
13. Amtliches Gemeindeverzeichnis der Schweiz
14. Staaten- und Gebietsschlüssel für Statistiken des Bundes
15. Schweizerische Arbeitskräfteerhebung (SAKE)
16. Aufgehoben
17. Synthesestatistik soziale Sicherheit und Arbeitsmarkt (SESAM)
18. Beschäftigungsstatistik
19. Statistik der Gesamtarbeitsverträge (GAV)
20. Statistik der Lohnentwicklung aufgrund von Unfallmeldungen
21. Lohnstrukturerhebung
22. Aktualisierungserhebungen des Betriebs- und Unternehmensregisters
23. Statistik der Struktur und Demographie von Unternehmen (STATENT)
24. Betreibungs- und Konkursstatistik
25. Produzenten- und Importpreisindex
26. Landesindex der Konsumentenpreise und harmonisierter Verbraucherpreis­index
27. Mietpreisindex
28. Aufgehoben
29. Preiserhebungen für das inter­nationale Vergleichsprogramm
30. Schweizerischer Baupreisindex
31. Aufgehoben
32. Produktions- und Wertschöpfungsstatistik
33. Statistik der Detailhandelsumsätze, Strukturerhebung
34. Haushaltsbudgeterhebung
35. Statistik der Einkommen und Lebensbedingungen (Statistics on Income and Living Conditions, SILC)
36. Versicherungsprämienindex
37. Landwirtschaftliche Betriebszählung
38. Statistik der Schlachtungen
39. Schweizerische Forststatistik (Vollerhebung, FSv)
40. Eidgenössische Holzverarbeitungserhebung
41. Bau- und Wohnbaustatistik
42. Wohnbaustatistik
43. Zählung der leerstehenden Wohnungen
44. Beherbergungsstatistik
45. Fremdenverkehrsbilanz
46. Inverkehrsetzung neuer Fahrzeuge
47. Strassenfahrzeugbestand
48. Gütertransporte auf der Strasse
49. Grenzüberquerender Güterverkehr auf der Strasse
50. Statistik der Strassenverkehrsunfälle
51. Strassenrechnung
52. Einreise von Motorfahrzeugen in die Schweiz
53. Statistik des öffentlichen Verkehrs
54. Aufgehoben
55. Alpen- und grenzquerender Personenverkehr
56. Pensionskassenstatistik
57. Statistik der neuen Leistungsbeziehenden aus der Altersvorsorge (Neurentenstatistik)
58. Statistik der sozial-medizinischen Institutionen
59. Krankenhausstatistik
60. Statistik der Hilfe und Pflege zuhause (SPITEX)
61. Erhebungen der Struktur- und Patientendaten von ambulanten Leistungs­erbringern
62. Medizinische Statistik der Krankenhäuser
63. Schweizerische Gesundheitsbefragung (SGB)
64. Statistik der diagnosebezogenen Fallkosten
65. Statistik des Schwangerschaftsabbruchs
66. Statistik der medizinisch unterstützten Fortpflanzung
67. Statistik der Sozialhilfeempfängerinnen und Sozialhilfeempfänger
68. Sozialhilfestatistik im Flüchtlings- und im Asylbereich
69. Personen in Ausbildung
70. Bildungsabschlüsse
71. Schulpersonal
72. Schweizerische Studierendendatei SHIS (Schweizerisches Hochschulinformationssystem)
73. Erhebung bei den Hochschulabsolventinnen und Hochschulabsolventen
74. Soziale und wirtschaftliche Lage der Studierenden
75. Stipendien und Darlehen
76. Schweizerische Hochschulpersonaldatei
77. Statistik der Hochschulfinanzen
78. Forschung und Entwicklung in der Bundesverwaltung
79. Forschung und Entwicklung in den Privatunternehmen
80. Statistiken zur Informationsgesellschaft und zu den Massenmedien
81. Aufgehoben
82. Schweizerische Bibliothekenstatistik
83. Film- und Kinostatistik
84. Nationalratswahlen
85. Kantonale Wahlen
86. Eidgenössische Volksabstimmungen
87. Polizeiliche Kriminalstatistik
88. Strafurteilsstatistik
89. Jugendstrafurteilsstatistik
90. Erhebung über den Freiheitsentzug und die Untersuchungshaft
91. Statistik des Vollzugs von Sanktionen
92. Anstaltenkatalog (Strafvollzug)
93. Statistik der gemeinnützigen Arbeit
94. Statistik des elektronisch überwachten Strafvollzugs (EM)
95. Opferhilfestatistik
96. Aufgehoben
97. Aufgehoben
98. Strukturerhebung
99. Statistik der Bevölkerung und der Haushalte (STATPOP)
100. Gebäude und Wohnungsstatistik (GWS)
101. Thematische Erhebung zum Bereich Aus- und Weiterbildung
102. Erhebung zu Familien und Generationen (EFG)
103. Erhebung zu Sprache, Religion und Kultur (ESRK)
104. Thematische Erhebung zum Bereich Mobilität und Verkehr: Mikrozensus Mobilität und Verkehr
105. Omnibus-Erhebung
106. Finanzstatistik der Sozialhilfe im weiteren Sinn
107. Erhebung der Umweltschutzausgaben
108. Statistik der Auslandschweizer
109. Kantonale und kommunale Hilfe an Entwicklungsländer
110. Statistik der Leistungen von privaten Institutionen an Entwicklungsländer
111. Industrieholzerhebung
112. Eidgenössische Jagdstatistik
113. Fischereistatistik
114. Schweizerische Forststatistik (Testbetriebsnetz, TBN)
115. Abfallstatistik
116. Sonderabfallstatistik
117. Treibhausgasinventar
118. Infektionskrankheiten
119. Statistik über die Dosimetrie der beruflich strahlenexponierten Personen
120. Bericht der Kantone über die Ausführung des Betäubungsmittelgesetzes
121. Sentinella
122. Swiss Paediatric Surveillance Unit (SPSU)
123. Statistik der Prämienverbilligung
124. Aufgehoben
125. Aufgehoben
126. Krankenversicherungsstatistik
127. Aufgehoben
128. Health Behaviour in School-Aged Children (HBSC)
129. Statistik der beruflichen Vorsorge
130. Sportliche Leistungsprüfung für die Rekrutierung
131. Observatorium Sport und Bewegung Schweiz
132. Eidgenössische Jugend- und Rekrutenbefragungen «ch-x»
133. Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland
134. Amtliches Verzeichnis der Zivilstandskreise der Schweiz
135. Aufgehoben
136. Berichterstattung (Jahresrechnung und statistische Erhebung SDDS+) der in der Schweiz tätigen Versicherungsunternehmen
137. Finanzstatistik der öffentlichen Haushalte
138. Statistik der direkten Bundessteuer
139. Aufgehoben
140. Steuerbelastung in der Schweiz
141. Gesamtschweizerische Vermögensstatistik
142. Aussenhandelsstatistik
143. Transitstatistik
144. Mineralölsteuerstatistik
145. Kollektive Arbeitsstreitigkeiten
146. Private und öffentliche Arbeitsvermittlungen und Personalverleih
147. Statistik über die Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung
148. Offenen Stellen
149. Registrierte arbeitslose und nicht arbeitslose Stellensuchende
150. Arbeitsmarktliche Massnahmen (AM)
151. Konsumentenstimmungsindex
152. Aufgehoben
153. Standardisierte Vollkostenrechnung im Berufsbildungsbereich
154. Zentrale Auswertung von Buchhaltungs- und umweltrelevanten Daten landwirtschaftlicher Betriebe
155. Obstanlagen der Schweiz
156. Rebbau-Statistik
157. Aufgehoben
158. Tierseuchenstatistik
159. Fleischkontrollstatistik
160. Tierversuchsstatistik
161. Tätigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörden
162. Alpenquerender Güterverkehr auf Strasse und Schiene
163. Bauzonenstatistik Schweiz
164. Luftverkehrsstatistik
165. Statistik der Wasserkraftanlagen der Schweiz
166. Elektrizitätsstatistik
167. Gesamtenergiestatistik
168. Aufgehoben
169. Aufgehoben
170. Konjunktur-, Investitions- und Innovationsumfragen
171. Detailhandelsumsätze, Konjunkturerhebung
172. Erhebung zum Verhältnis Mensch – Raum, Landschaft, Natur
173. Statistiken zur Kulturfinanzierung
174. Gemeindewahlen
175. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik des Baugewerbes
176. Produktions-, Auftrags- und Umsatzstatistik der Industrie
177. Statistik des Umsatzes «Sonstige Dienstleistungen»
178. Schweizerische automatische Strassenverkehrszählung (SASVZ)
179. Aufgehoben
180. Güterverkehr mit Lieferwagen
181. Arealstatistik
182. Abdeckungserhebung zur eidgenössischen Volkszählung
183. Befragung Sport Schweiz
184. Verlaufsstatistische Analysen im Bildungsbereich
185. Landwirtschaftliche Betriebsparameter zur Berechnung der Ammoniak-Emissionen
186. Aufgehoben
187. Nationale Krebsstatistik
188. Statistik der Suchtberatung und Suchtbehandlung in der Schweiz (act-info)
189. Parahotelleriestatistik
190. Erhebung zu Kosten und Finanzierung des Verkehrs
191. Aufgehoben
192. Jugendsanktionsvollzugsstatistik (JUSAS)
193. Erhebung der Strukturdaten von Arztpraxen und ambulanten Zentren
194. Erhebung der ambulanten Patientendaten von Spitälern und Geburtshäusern
195. Gesundheitsversorgungsstatistik
196. Erhebung «Zusammenleben in der Schweiz» (ZidS)
197. Grenzgängerstatistik
198. Schweizerische Museumsstatistik
199. Resistenzen bei Krankheitserregern
200. Schweizerischer Immobilienpreisindex
201. Erhebung der Absolventinnen und Absolventen der höheren Berufsbildung
202. Statistik der Energieträger von Wohngebäuden (SETW)
203. Statistik der Alters- und Hinterlassenenversicherung
204. Statistik der Invalidenversicherung
205. Statistik der Ergänzungsleistungen zur AHV und zur IV
206. Statistik der Erwerbsersatzordnung und der Leistungen bei Mutterschaft
207. Statistik der Familienzulagen
208. AHV-Einkommensstatistik
209. Statistiken der Medizinalberufe
210. Schweizerische Denkmalstatistik
211. Erhebung «Evaluation der Grundkompetenzen von Erwachsenen (Programme for the International Assessment of Adult Competencies, PIAAC)»
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