Briefwechsel vom 15. Dezember 1981 zwischen der Schweiz und Mexiko über Handelsbeziehungen
In Kraft getreten am 7. August 1982 ¹ AS 1983 231
Anhang
Handelssekretariat | 15. Dezember 1981 |
Herrn Antonio Gazol | |
Genf |
Ich beziehe mich auf das Interesse Mexikos und der Schweiz, die Konzessionen sicherzustellen, die sie sich im Rahmen der Multilateralen Handelsverhandlungen der Tokio-Runde gegenseitig gewährt haben.
Wie Sie wissen, hat Mexiko mit der Schweiz Konzessionen auf natürlichem Honig, zubereiteten Spargeln oder in Konserven, Bleioxyden und den andern Metallsalzen der Kieselsäuren ausgehandelt. Hervorzuheben ist, dass die Konzessionen zugunsten Mexikos seit 1. Januar 1980 in Kraft sind.
In Konsultationen mit dem Sekretariat für Landwirtschaft und Wasserressourcen wurde vereinbart, dass die Direktion für Aussenhandelskontrollen es zur Sicherstellung der Konzessionen zugunsten Mexikos übernimmt, im Rahmen der Unterposition 0404 A 99 «andere» (Käse und Quark) ein jährliches Kontingent von total 100 Tonnen für die nachstehend erwähnten Schweizer Käse, zu den folgenden Bedingungen zu eröffnen:
– Emmentaler, Appenzeller, Royalp, deren Mindestpreis, CIF mexikanische Grenze, in mexikanischen Pesos, 3.30 Dollar pro Kilo, entspricht;
– Greyerzer, dessen Mindestpreis, CIF mexikanische Grenze, in mexikanischen Pesos, 4.– Dollar pro Kilo entspricht und
– Sbrinz, dessen Mindestpreis, CIF mexikanische Grenze, in mexikanischen Pesos, 5.30 Dollar pro Kilo entspricht.
Diese Produkte unterliegen einem Zollansatz von 30 Prozent ad valorem und das System der vorgängigen Importlizenzen bleibt aufrechterhalten.
Gestützt auf das Vorstehende bitte ich Sie, die notwendigen Anordnungen zu treffen, um das totale, jährliche Kontingent zu den oben genannten Bedingungen ab 1. Januar 1982 zu eröffnen. Gleichzeitig wollen Sie bitte diese Anordnungen im «Diario Oficial de México» publizieren.
Héctor Hernández C. | |
Unter-Sekretär |
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