Standeskommissionsbeschluss betreffend den Ferienanspruch der Lehrer am Gymnasium Appenzell
                            Standeskommissionsbeschluss  betreffend den Ferienanspruch der Lehrer  am Gymnasium Appenzell  vom 15. Dezember 1998  Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh.,  in  Ausführung  von  Art.  15  Abs.  1  der  Gymnasialverordnung  vom  30.  November
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1998,  beschliesst:  Art. 1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die  Lehrer  am  Gymnasium  St.  Antonius,  Appenzell,  haben  einen  Ferienanspruch  von acht Wochen im Jahr.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Sie  haben  ihre  unterrichtsfreie  Arbeitszeit  für  die  Vorbereitung  der  Lektionen,  die  Fortbildung und gegebenenfalls für wissenschaftliche Arbeit einzusetzen.  Art. 2  Dieser  Beschluss  tritt  nach  Annahme  durch  die  Standeskommission  am  1.  August
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1999 in Kraft.