Standeskommissionsbeschluss betreffend den Ferienanspruch der Lehrer am Gymnasium Appenzell
Standeskommissionsbeschluss betreffend den Ferienanspruch der Lehrer am Gymnasium Appenzell vom 15. Dezember 1998 Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., in Ausführung von Art. 15 Abs. 1 der Gymnasialverordnung vom 30. November
1998, beschliesst: Art. 1
1 Die Lehrer am Gymnasium St. Antonius, Appenzell, haben einen Ferienanspruch von acht Wochen im Jahr.
2 Sie haben ihre unterrichtsfreie Arbeitszeit für die Vorbereitung der Lektionen, die Fortbildung und gegebenenfalls für wissenschaftliche Arbeit einzusetzen. Art. 2 Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch die Standeskommission am 1. August
1999 in Kraft.
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