Verordnung des UVEK über die Personensicherheitsprüfungen (120.425)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des UVEK über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV-UVEK)

(PSPV-UVEK) vom 15. Februar 2013 (Stand am 1. April 2013)
Das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK),
gestützt auf Artikel 9 Absatz 2 der Verordnung vom 4. März 2011¹ über die Personensicherheitsprüfungen (PSPV),
verordnet:
¹ SR 120.4
Art. 1 Gegenstand
¹  Diese Verordnung legt für die Funktionen innerhalb des UVEK nach Anhang 1 PSPV die jewe i lige Prüfstufe nach Artikel 9 Absatz 1 PSPV fest.
²  Die Prüfstufen werden im Anhang festgelegt.
Art. 2 Aktualisierung des Anhangs
Bei einer Änderung von Anhang 1 PSPV sind die entsprechenden Änderungen des Anhangs dieser Verordnung innerhalb von sechs Monaten vorzune h men.
Art. 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. April 2013 in Kraft.

Anhang

(Art. 1 Abs. 2)

Funktionen innerhalb des UVEK, für deren Ausübung eine Personensicherheitsprüfung durchgeführt werden muss

1. Generelle Funktionen innerhalb des UVEK

Funktionen

Prüfstufen

Direktorinnen/Direktoren von Ämtern und deren Stellvertreter/innen

12

Generalsekretär/-in und dessen/deren Stellvertreter/innen

12

Persönliche Mitarbeiter/innen des Departementsvorstehers /
der Departementsvorsteherin


11

Informationschef/in des Departementsvorstehers / der Departements­vorsteherin und dessen oder deren Stellvertreter/in


11

Sekretärinnen/Sekretäre des Departementsvorstehers / der Departementsvorsteherin


10

Referentinnen/Referenten

11

Verantwortliche für Datenschutz

10

Verantwortliche für Informationsschutz

10

Verantwortliche für Informatiksicherheit

11

Verantwortliche für Objektschutz

11

Mitglieder der ausserparlamentarischen Kommissionen, für welche die Kriterien nach Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe a oder b PSPV zutreffen


11

Anwender/innen SIBAD

10

Risikomanager/in des Departements

11

Pressesprecher/in

11

Bundesratsweibel/in

10

Bundesratschauffeuse/-chauffeur

10

Mitglieder des Stabs für ausserordentliche Lagen

11

2. Zusätzliche Funktionen innerhalb des UVEK

2.1 GS-UVEK

Funktionen

Prüfstufen

Chef/in Rechtsdienst

11

Mitarbeiter/innen der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle

11

Mitarbeiter/innen des Civil Aviation Safety Office (CASO)

11

2.2 Bundesamt für Energie

Funktionen

Prüfstufen

Abteilungsleiter/innen

11

Sektionschefinnen/Sektionschefs

10

Dienstleiter/innen

10

Mitarbeiter/innen Bundesrats- und Parlamentsgeschäfte

10

Mitarbeiter/innen Human Resources

10

Mitarbeiter/innen Finanzen und Controlling

10

Mitarbeiter/innen Informatik

10

Mitarbeiter/innen Safeguards

11

Mitarbeiter/innen Kernenergie und Rohrleitungsrecht

10

Mitarbeiter/innen Notfallschutz Talsperren

10

Mitarbeiter/innen des Sekretariats der Kommission für nukleare Sicherheit (KNS)

10

2.3 Bundesamt für Umwelt
– Sektion Landschaftsqualität und Ökosystemleistungen
– Sektion Störfall- und Erdbebenvorsorge
– Sektion Nichtionisierende Strahlung (NIS)

Funktionen

Prüfstufen

Sektionschef/in und wissenschaftliche Mitarbeiter/innen

11

2.4 Bundesamt für Zivilluftfahrt

Funktionen

Prüfstufen

Mitarbeiter/innen für Security-Fragen

11

Leiter/in Luftfahrtentwicklung

11

Leiter/in Sicherheit Infrastruktur

11

Mitarbeiter/innen, die im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit militärische Anlagen betreten müssen


10

2.5 Bundesamt für Strassen

Funktionen

Prüfstufen

Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizierungsstufe VERTRAULICH oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 2


10

2.6 Bundesamt für Kommunikation

Funktionen

Prüfstufen

Leiter/in Frequenzmanagement (FM)

11

Mitarbeiter/innen Frequenzplanung (FP)*

11

Mitarbeiter/innen Frequenzzuteilung (FZ)*

11

Mitarbeiter/innen Grundlagen Funk (GF)*

11

Mitarbeiter/innen Radiomonitoring (RM)*

11

Leiter/in Telecomdienste (TC)

11

Mitarbeiter/innen Festnetzdienste und Grundversorgung (FG)*

11

Leiter/in Medien und Post (MP)

11

Rechtsberater/in des Direktors

10

 

*
Mitarbeiter/innen mit Zugang zu Informationen und Material ab Klassifizierungsstufe GEHEIM oder zu militärischen Anlagen ab Schutzzone 3

 

2.7 Eidgenössisches Rohrleitungsinspektorat

Funktionen

Prüfstufen

Sämtliche

10

 

2.8 Eidgenössisches Nuklearsicherheitsinspektorat

Funktionen

Prüfstufen

Direktor/in und dessen oder deren Stellvertreter/in

12

Mitglieder der Geschäftsleitung und deren Stellvertreter/innen

11

Berater/in des Direktors / der Direktorin

11

Sektionschefinnen/Sektionschefs

11

Mitarbeiter/innen der Sektion Sicherung

11

Mitarbeiter/innen der Sektion Informatik

11

Mitarbeiter/innen der Sektion probabilistische Sicherheitsanalysen

11

Mitarbeiter/innen der Sektion deterministische Sicherheitsanalysen

11

Restliche Mitarbeiter/innen

10

2.9 ENSI-Rat

Funktionen

Prüfstufen

Mitglieder des ENSI-Rats

12

Mitarbeiter/innen des Sekretariats des ENSI-Rats

11

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