Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern
1 Gegenrechtsvereinbarungen betreffend die Befreiung von den Erbschafts, und Schenkungssteuern RRB vom 19. März 1991
1. Die Gegenrechtsvereinbarungen mit den Kantonen Bern, Glarus, Frei-
burg, Aargau, St. Gallen, Wallis, Genf und Jura über die Steuerbefrei- ung von Zuwendungen aus letztwilliger Verfügung oder aus Schen- kungen zu Gunsten der andern Kantone, ihrer Gemeinden und von In- stitutionen mit öffentlicher oder gemeinnütziger Zwecksetzung auf dem Gebiete der Erbschafts- und Schenkungssteuern werden geneh- migt. Das Inkrafttreten richtet sich nach der einzelnen Vereinbarung.
2. Die Gegenrechtszusicherung vom 1./5. Dezember 1899
1 ) an den Kanton Tessin wird mit sofortiger Wirkung widerrufen. ________________
1 ) GS 62, 500.
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