Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Grenzverlegung zwischen den Schulgemeinde... (105a)
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Grossratsbeschluss betreffend Genehmigung der Grenzverlegung zwischen den Schulgemeinden Appenzell und Enggenhütten

betreffend den Schu gemeinden Appenzell und Enggenhütten gestützt auf Art. 6 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 29. April 1984, besch liesst: Die gestützt auf die Vereinbarung zwischen dem Schulrat Appenzell und dem Schu l- rat Enggenhütten betreffend Integration der Schulgemeinde Enggenhütten in die Schulgemeinde Appenzell vom 25. April 2002, welche sich auf die Beschlüsse der Schulgeme inde Enggenhütten vom 6. Februar 2002 und der Schulgemeinde A p- penzell vom 22. März 2002 abstützt, bedingte Grenzverlegung zwischen der Schu l- gemeinde Appenzell und der Schulgemeinde Enggenhütten wird gestützt auf Art. 6 Abs. 2 des Schulgesetzes vom 29. Apri l 1984 genehmigt. II. Der Grossratsbeschluss über die Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Ka n- tons Appenzell I.Rh. vom 29. November 1921 ist im Sinne von Ziff. I. anzupassen. Dieser Beschluss tritt nach Annahme durch den Grossen Rat in Kraft.
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