Standeskommissionsbeschluss betreffend die Stellenpläne am Gymnasium Appenzell (461.1)
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Standeskommissionsbeschluss betreffend die Stellenpläne am Gymnasium Appenzell

Standeskommissionsbeschluss n pläne am Gymnasium Appenzell Die Standeskommission des Kantons Appenzell I. Rh., in Ausführung von Art. 3 Abs. 3 der Gymnasialverordnung vom 30. November 1998, beschliesst: Art. 1 De r Stellenplan des Gymnasiums St. Antonius, Appenzell umfasst die Stellen der Lehrer, der Schulleitung, der schulischen Mitarbeiter, der Verwaltung und des Hau s- dienstes. Art. 2
2 Bezogen auf eine einfach geführte Jahrgangsklasse werden 1,8 volle Lehrerstelle n bewilligt. Art. 3
3 Für die Schulleitung werden folgende Stellen bewilligt: – Der Rektor: die Tätigkeit als Rektor gilt als Pensum im Umfange von 14 W o- chenlektionen. – Der Prorektor: die Tätigkeit als Prorektor gilt als Pensum im Umfange von 10 Wochenlekt ionen. Art. 4
4 Für die Hilfstätigkeit in der Schule werden folgende Stellen bewilligt: – Assistent in der Chemie: eine - Stelle; – Assistent in der Biologie: eine 20 % - Stelle. Art. 5 Für die Verwaltung werden folgende Stellen bewilligt: – der Verwalter: die Tätigkeit als Verwalter gilt als 30 % - Stelle;
1 Mit Revisionen vom 16. August 1999, 1. Mai 2000 und 27. Mai 2003.
2 Abgeändert durch StKB vom 1. Mai 2000 (Inkrafttreten: 1. August 2000).
3 Aufgehoben (Lemma 3) durc (Inkrafttreten: 1. August 2000).
4 Abgeändert (Lemma 1) durch StKB vom 27. Mai 2003.
– das Sekretariat: die Tätigkeit im Sekretariat umfasst anderthalb Sekretariat s ste l- len. Art. 6 Für den Hausdienst werden folgende Stellen bewilligt: – zwei volle Abwartsstellen; – drei volle Hauspflegerste llen; – eine Kochstelle. Art. 7 Die Standeskommission legt die Stellen nach Art. 1 in der Regel ein halbes Jahr vor Schulbeginn fest. Art. 8 Das Departement kann Weisungen betreffend die Anstellung des Personals g e mäss den Art. 3 - 5 erlassen. Art. 9 Dies
1999 in Kraft.
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