Belgien | - – Gültiger oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener belgischer Reisepass
- – amtliche Identitätskarte
- – Personalausweis, der auch als Meldebescheinigung gilt, ausgestellt von einem belgischen Diplomaten oder Konsular-beamten im Ausland für einen belgischen Staatsangehörigen⁶
- – mit Photographie versehener Identitätsausweis, ausgestellt von einer belgischen Gemeindeverwaltung für ein Kind unter
12 Jahren - – Identitätsausweis ohne Photographie, ausgestellt von einer belgischen Gemeindeverwaltung für Kinder unter 12 Jahren; dieser Ausweis wird nur anerkannt für Kinder, die in Begleitung ihrer Eltern reisen
- – gültige Identitätskarte für Ausländer, aus der die belgische Staatsangehörigkeit des Inhabers hervorsteht, ausgestellt von der zuständigen Behörde des Aufenthaltsstaates für Belgier, die ordnungsgemäss in Frankreich, Luxemburg und der Schweiz wohnhaft sind
- – behelfsmässiger Personalausweis⁷
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Frankreich | - – gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass der französischen Republik
- – gültige amtliche Identitätskarte der französischen Republik
Seit dem 1. Januar 2014, aufgrund des Dekrets Nr. 2013–1188 vom 18. Dezember 2013, sind die für Erwachsene ausgestellten amtlichen Identitätskarten (in plastifizierter Ausführung) 15 Jahre gültig, wie dies auf diesen Dokumenten vermerkt ist. Des Weiteren wird die Gültigkeit der Identitätskarten, welche zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 für erwachsene Personen ausgestellt worden sind, automatisch um fünf Jahre verlängert, auch wenn die plastifizierten Identitätskarten dies nicht nachweisen. Diese Verlängerung der Gültigkeit der Dokumente ohne nachweislichen Vermerk betrifft nur die zwischen dem 2. Januar 2004 und dem 31. Dezember 2013 ausgestellten Identitätskarten. Die amtlichen Identitätskarten, die seit dem 1. Januar 2014 ausgestellt werden, sind 15 Jahre gültig. Für minderjährige Personen beträgt die Gültigkeit der amtlichen Identitätskarten zehn Jahre, auch wenn die Personen in dieser Zeitspanne volljährig werden. Die Gültigkeit für zehn Jahre ist auf die Tatsache der Minderjährigkeit bei der Ausstellung des Dokuments zurückzuführen. |
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Bundesrepublik Deutschland | - – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass
- – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener behelfsmässiger Reisepass
- – gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass für Kinder oder Kinderausweis der
Bundesrepublik Deutschland - – gültige behelfsmässige Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland
- – gültige Identitätskarte der Bundesrepublik Deutschland
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Griechenland | - – gültiger Reisepass (neuer Typ)
- – gültiger Diplomatenpass (neuer Typ)
- – gültiger Dienstpass (neuer Typ)
- Seit dem 26. August 2006 sind diese Pässe mit biometrischen Daten versehen (Foto, persönliche Daten), welche in einem RF Chip gespeichert sind; seit dem 26. August 2009, enthält der Chip auch Bilder der Fingerabdrücke des Passinhabers.
- – Identitätskarte für Angehörige der griechischen Polizei (ID morphotyp)
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Italien | - – gültiger Reisepass der Italienischen Republik
- – amtliche Identitätskarte der Italienischen Republik
- – für Kinder: polizeilich visierter, mit Photographie versehener Zivilstandsausweis, ausgestellt von der Gemeindeverwaltung des Geburts- oder des Wohnorts
- – persönliche Identitätskarte für Staatsbeamte (neues Format)
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Liechtenstein | - – der Reisepass des Fürstentums Liechtenstein
- – der Personalausweis des Fürstentums Liechtenstein
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Luxemburg | - – biometrischer Pass
- – Identitätskarte für 15-jährige oder ältere Personen
- – Identitätskarte für Personen unter 15 Jahre
- – Aufenthaltsbewilligung (Schengen)
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Malta | - – Gültiger maltesischer Reisepass
- – gültige amtliche Identitätskarte
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Niederlande | - – nationaler Reisepass
- – niederländischee Identitätskarte
- – Business Pass
- – Diplomatenpass
- – Dienstpass
- – Laissez-passer
- – Notpass
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Österreich | - – Gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass
- – amtlicher Personalausweis
- – Kinderausweis
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Portugal | - – Gültiger oder seit weniger als 5 Jahren abgelaufener Reisepass
- – Gültige nationale Identitätskarte
- – Gültiger Kollektivausweis für Reisegesellschaften
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Schweiz | - – Schweizer Pass, gültig oder seit höchstens fünf Jahren abgelaufen
- – Gültige Schweizer Identitätskarte
- – Ein von einer Schweizer Vertretung im Ausland ausgestelltes Laisser-passer, das zu einer einmaligen direkten Rückkehr in die Schweiz berechtigt
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Slowenien | - – Gültiger Reisepass
- – Gültiger Diplomatenpass
- – Gültiger Dienstpass
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Spanien | - – Gültiger oder seit weniger als fünf Jahren abgelaufener Reisepass
- – gültige Identitätskarte
- – für Jugendliche unter 18 Jahren die gültige Identitätskarte mit beilgelegter Bewilligung der Person, welche die elterliche Gewalt wahrnimmt, wobei diese Bewilligung vor einem
Zentralkommissariat der Polizei, einem Untersuchungsrichter, einem Notar, einem Bürgermeister oder dem Kommandanten eines Postens der Zivilgarde abgegeben worden sein muss
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Türkei | - – Gültiger Reisepass
- – amtliche Identitäts- und Reisepapiere (nur für eine einzige Aus- und Rückreise in der Türkei)
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Ukraine | - – Reisepass eines Ukrainischen Staatsbürgers für die Reise ins Ausland
- – Diplomatenpass
- – Dienstpass
- – Reisedokument für Kinder
- – Identitätsdokument für Seemänner (sofern eine Registrierung auf der Bordliste oder einem Auszug davon vorliegt)
- – Ausweis für Besatzungsmitglieder (sofern eine Registrierung auf der Flugliste vorliegt)
- – Identitätsausweis für die Rückkehr in die Ukraine (nur für die Rückkehr in die Ukraine)
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Ungarn | - – Gültiger oder seit weniger als einem Jahr abgelaufener Reisepass
- – Gültiger provisorischer Reisepass
- – Gültiger Diplomatenpass
- – Gültiger Dienstpass für den diplomatischen Dienst
- – Gültiger Dienstpass
- – Gültiges Seemannsbuch
- – Gültige oder seit weniger als einem Jahr abgelaufene Identitätskarte
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