Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt
Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Privathaushalt Vom 18. Dezember 1984 (Stand 1. Januar 1985) Der Regierungsrat des Kantons Zug, zur Vollziehung von Art. 359 des Obligationenrechtes in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. Juni 1971 1 , beschliesst:
§ 1
1 Für die Arbeits- und Lehrverhältnisse im Privathaushalt wird der nachste - hende Normalarbeitsvertrag 2 ) erlassen.
§ 2
1 Dieser Beschluss tritt auf den 1. Januar 1985 in Kraft. Auf denselben Zeit - punkt wird der Regierungsratsbeschluss über den Normalarbeitsvertrag Pri - vathaushalt vom 28. Dezember 1980 3 ) aufgehoben.
§ 3
1 Dieser Beschluss ist in die Gesetzessammlung aufzunehmen und im Amts - blatt zu veröffentlichen. 1) AS 1971, 1465 2) 3) GS 21, 517
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 18.12.1984 01.01.1985 Erlass Erstfassung GS 22, 579
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 18.12.1984 01.01.1985 Erstfassung GS 22, 579
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