Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik
1 Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik RRB vom 6. März 1984 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 24 des Berufsbildungsgesetzes vom 6. Juni 1971
1 ) beschliesst:
1. Die Organisation der kantonalen Technikerschule für Informatik (TSI)
wird dem Solothurnischen Verein für technische Ausbildung (SVTA) über- tragen.
2.–3. ...
2 )
4. Die Reglemente der TSI sind dem Erziehungs-Departement zur Geneh-
migung zu unterbreiten.
5. Die Stellenbeschreibung des Abteilungsvorstehers der TSI ist ebenfalls
dem Erziehungs-Departement zur Genehmigung einzureichen.
6. Der Regierungsrat wählt als Vertreter in die Aufsichtsbehörde des SVTA
gemäss Artikel 10 der Statuten drei Mitglieder in den Vorstand und zwei Mitglieder in die Aufsichtskommission. ________________
1 ) BGS 416.111.
2 ) Ziffern 2 und 3 nicht publiziert.
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