Verordnung über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der... (126.515.855.31)
CH - SO

Verordnung über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen

Verordnung über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen Vom 25. Februar 1997 (Stand 1. Januar 1996) Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 7 bis Absatz 2 des Gesetzes über die Besoldungen der Lehr - kräfte an der Volksschule (Lehrerbesoldungsgesetz) vom 8. Dezember
1963
1 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom

13. Januar 1997

beschliesst:

§ 1 Geltungsbereich

1 Diese Verordnung regelt die Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen.

§ 2 Subventionsgrenze

1 Der Kanton leistet Staatsbeiträge an die Besoldungen der Kindergärtne - rinnen bis zu den in der Kantonsrätlichen Lehrerbesoldungsverordnung vom 17. Mai 1995
2 ) vorgesehenen Maximalbesoldungen.

§ 3 Vollzug

1 Der Regierungsrat regelt den Vollzug.

§ 4 Aufhebung bisherigen Rechts

1 Der Kantonsratsbeschluss über die Festsetzung der Subventionsgrenze für die Besoldungen der Kindergärtnerinnen vom 29. April 1970
3 ) wird aufge - hoben.

§ 5 Inkrafttreten

1 Diese Verordnung tritt rückwirkend auf den 1. Januar 1996 in Kraft. Sie unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 12. Juni 1997 unbenutzt abgelaufen.
1) BGS 126.515. 851.1 .
2) BGS 126.515.851.11 .
3) GS 85, 45 (BGS 126.515.855.31). GS 94, 87
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