Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Studiengänge der universitären Me... (811.112.022)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung des EDI über die Akkreditierung der Studiengänge der universitären Medizinalberufe

vom 20. August 2007 (Stand am 1. September 2007)
Das Eidgenössische Departement des Innern (EDI),
gestützt auf Artikel 8¹ der Verordnung vom 27. Juni 2007² über Diplome, Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung in den universitären Medizinal­berufen,
verordnet:
¹ Der Verweis wurde in Anwendung von Art. 12 Abs. 2 des Publikationsgesetzes vom 18. Juni 2004 ( SR 170.512 ) auf den 1. Jan. 2018 angepasst. ² SR 811.112.0
Art. 1 Gegenstand
Diese Verordnung bestimmt für die Studiengänge der universitären Medizinalberufe die Qualitätsstandards, welche die Akkreditierungskriterien und das Verfahren der Akkreditierung konkretisieren.
Art. 2 Akkreditierte Studiengänge
Akkreditiert werden die Studiengänge, die zu einem eidgenössischen Diplom führen in:
a. Humanmedizin;
b. Zahnmedizin;
c. Chiropraktik;
d. Pharmazie; oder
e. Veterinärmedizin.
Art. 3 Qualitätsstandards
¹ Die Qualitätsstandards konkretisieren die Akkreditierungskriterien gemäss Artikel 24 Absatz 1 des Medizinalberufegesetzes vom 23. Juni 2006³ (MedBG) für die Studiengänge nach Artikel 2.
² Studiengänge, die akkreditiert werden sollen, werden daraufhin überprüft, ob sie diese Qualitätsstandards erfüllen, um festzustellen, ob sie den gesetzlichen Akkreditierungskriterien nach Absatz 1 genügen.
³ Es gelten die Qualitätsstandards gemäss Anhang.
³ SR 811.11
Art. 4 Veröffentlichung
Die Akkreditierungsentscheide, die Expertenberichte und die Berichte des Akkreditierungsorgans werden vom Schweizerischen Akkreditierungsrat im Internet veröffentlicht.
Art. 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. September 2007 in Kraft.

Anhang

(Art. 3 Abs. 3)

Qualitätsstandards für die Akkreditierung der Studiengänge in Humanmedizin, Zahnmedizin, Chiropraktik, Pharmazie und Veterinärmedizin ⁴

⁴ Die Qualitätsstandards werden in der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (AS) und in der Systematischen Sammlung des Bundesrechts (SR) nicht veröffentlicht. Sie können beim Bundesamt für Gesundheit, Direktionsbereich Gesundheitspolitik, 3003 Bern oder unter der Internetadresse www.bag.admin.ch eingesehen werden.
Markierungen
Leseansicht