Kantonale Fachklassen für Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge in Solothurn
1 Kantonale Fachklassen für Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner- Lehrlinge in Solothurn Vf des Erziehungs-Departementes vom 5. Februar 1976 Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 19 der Verordnung vom 30. März 1965 zum Bundesge- setz über die Berufsbildung
1 ) vom 20. September 1963 und auf § 1 litera e der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April
1973
2 ) verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 1976/1977 werden alle Schreiner-, Bauschrei-
ner- und Möbelschreiner-Lehrlinge, die in das erste Lehrjahr eintreten für den obligatorischen Unterricht der gewerblich-industriellen Berufsschule Solothurn zugewiesen.
2. Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge, die bereits in
der Ausbildung stehen, besuchen den Unterricht wie bisher.
3. Schreiner-, Bauschreiner- und Möbelschreiner-Lehrlinge der Schulkreise
Breitenbach und Dornach besuchen den Unterricht an der Gewerbeschule Liestal. ________________
1 ) Aufgehoben. Es gilt die BBV vom 9. November 1979; SR 412.101.
2 ) Aufgehoben. Es gilt die BBV SO vom 19. August 1986; BGS 416.112.
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