Verordnung über die Strafdelegationsfälle des Bundes
                            1  Verordnung über die  Strafdelegationsfälle des Bundes  RRB vom 8. September 1981  In  Fällen,  in  denen  das  Eidgenössische  Justiz-  und  Polizeidepartement  die  Verfolgung  und  Beurteilung  von  Bundesstrafsachen  an  den  Kanton  Solo-  thurn  delegiert,  überweist  das  Justizdepartement  dem  Staatsanwalt  die  Akten zur weiteren Behandlung.