Verordnung über die Strafdelegationsfälle des Bundes
1 Verordnung über die Strafdelegationsfälle des Bundes RRB vom 8. September 1981 In Fällen, in denen das Eidgenössische Justiz- und Polizeidepartement die Verfolgung und Beurteilung von Bundesstrafsachen an den Kanton Solo- thurn delegiert, überweist das Justizdepartement dem Staatsanwalt die Akten zur weiteren Behandlung.
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