Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baar... (732.4)
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Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg

Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg Vom 16. September 1963 (Stand 16. September 1963) Der Kantonsrat des Kantons Zug, nach Kenntnisnahme eines Berichtes des Regierungsrates vom 18. Juni 1963, beschliesst:
§ 1
1 Dem Regierungsrat wird zur Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg ein Kredit von Fr. 505 000.– zu Lasten der ordentlichen Verkehrsrechnung erteilt.
§ 2
1 Die Gemeinden haben dem Kanton 275 000 Franken zurückzuerstatten.
2 Dieser Betrag wird vorerst auf die Gemeinden nach der Zahl der Einwoh - ner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von min - destens Fr. 1.– je Kopf zu entrichten.
3 Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss der Benützung der Deponie durch die Gemeinden auf Grund der angelieferten Kehrichtmengen in Kubikmetern.
§ 3
1 Der Betrieb der Deponiestelle wird dem Kanton übertragen.
2 Über Einnahmen und Ausgaben des Betriebes wird eine separate Abrech - nung erstellt.
3 Von den jährlichen Nettokosten übernimmt der Kanton im Voraus die Hälfte zu seinen Lasten, während der Rest nach Massgabe der jeweils ange - lieferten Kehrichtmengen auf die Gemeinden umgelegt wird.
§ 4
1 Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.
2 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Änderungstabelle - Nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle 16.09.1963 16.09.1963 Erlass Erstfassung GS 18, 481
Änderungstabelle - Nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle Erlass 16.09.1963 16.09.1963 Erstfassung GS 18, 481
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