Verordnung über die Pensionspreise der kantonalen Schülerheime (414.485.1)
CH - SO

Verordnung über die Pensionspreise der kantonalen Schülerheime

1 Verordnung über die Pensionspreise der kantonalen Schülerheime RRB vom 15. Januar 1991 Der Regierungsrat des Kantons Solothurn gestützt auf § 12 Absatz 1 des Stipendiengesetzes vom 30. Juni 1985
1 ) beschliesst:

§ 1.

2 ) Pensionspreise Die Preise für Verpflegung und Unterkunft betragen (Basis Index Mai 1993 = 100 Punkte; Teuerung 0,8% und Mehrwertsteuer von 7,5%): Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern im Kanton Solothurn Wohnsitz haben in Franken Für ausser- kantonale Schülerinnen und Schüler in Franken Pensionspreise Verpflegung pro Jahr 2977 3564 Unterkunft pro Jahr 1529 2279 Vollpension pro Jahr 4506 5843 Vollpension pro Quartal 1126 1461 Einzelpreise Morgenessen 2.90 3.20 Mittagessen 7.60 9.00 Abendessen 6.00 7.50 Total Verpflegung pro Tag 16.50 19.70 Ü bernachtung 11.00 13.00 Wochenende Samstag/Sonntag 20.00 25.00 Nichtbezug der Verpflegung Jahresaufenthalter Preisreduktion pro Ta g bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen 15 17 Kurzaufenthalter Preisreduktion pro Ta g bei Verrechnung der Wochenpauschale 15 17 ________________
1 ) BGS 419.11.
2 ) § 1 Fassung vom 11. Januar 1999.
2

§ 2. Pensionspreise für Kurzaufenthalter

Die Pensionspreise für Kurzaufenthalter werden vom Erziehungs-Departe- ment festgelegt.

§ 3. Rechnungstellung

Die Rechnungstellung erfolgt quartalsweise, bei Kurzaufenthaltern nach Beendigung des Aufenthaltes.

§ 4. Anpassung Pensionspreise

Steigt oder fällt der Landesindex der Konsumentenpreise um mehr als
5 Punkte seit der letzten Festlegung der Pensionspreise, können die Preise vom Erziehungs-Departement angepasst werden.

§ 5. Aufhebung geltender Bestimmungen

Der Regierungsratsbeschluss vom 4. Februar 1986
1 ) wird auf den 31. De- zember 1990 aufgehoben.

§ 6. Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1991 in Kraft.
2 ) Vorbehalten bleibt das Einspruchsrecht des Kantonsrates. _______________
1 ) Nicht publiziert.
2 ) Inkrafttreten der Änderungen vom: - 3. November 1992 am 1. Januar 1993; - 23. August 1994 am 1. Januar 1995; - 11. Januar 1999 am 1. August 1999.
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