Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (221.411.1)
CH - Schweizer Bundesrecht

Verordnung über die Gebühren für das Handelsregister (GebV-HReg)

(GebV-HReg) vom 6. März 2020 (Stand am 1. Januar 2021)
Der Schweizerische Bundesrat,
gestützt auf Artikel 941 Absatz 2 des Obligationenrechts (OR)¹,
verordnet:
¹ SR 220
Art. 1 Gebührenpflicht
¹ Wer eine Verfügung einer Handelsregisterbehörde veranlasst oder von dieser eine Dienstleistung beansprucht, hat eine Gebühr zu bezahlen.
² Haben mehrere Personen gemeinsam eine Verfügung veranlasst oder eine Dienstleistung beansprucht, so haften sie für die Gebühr solidarisch.
Art. 2 Verzicht auf Gebührenerhebung
¹ Die Handelsregisterbehörde erhebt keine Gebühr für:
a. Eintragungen, die ein Gericht oder eine Verwaltungsbehörde in einem Urteil oder in einer Verfügung anordnet;
b. Mitteilungen und Auskünfte an andere Behörden.
² Auf die Gebührenerhebung kann verzichtet werden:
a. wenn ein überwiegendes öffentliches Interesse an der Verfügung oder Dienst­­leistung besteht;
b. wenn es sich um Verfügungen oder Dienstleistungen mit geringem Aufwand, insbesondere um einfache Auskünfte, handelt;
c. soweit die Gebühr voraussichtlich uneinbringlich ist, namentlich weil die gebührenpflichtige Person nachweislich mittellos, ohne bekannte Adresse oder im Ausland ist.
Art. 3 Gebührenansätze
¹ Für die Bemessung der Gebühren gelten die Ansätze im Anhang.
² Ist im Anhang kein Ansatz oder statt einer Pauschale ein Gebührenrahmen festgelegt, so werden die Gebühren, gegebenenfalls innerhalb des Rahmens, nach Zeitaufwand berechnet. Der Stundenansatz beträgt je nach erforderlicher Sachkenntnis des ausführenden Personals 100–250 Franken.
³ Für Verfügungen und Dienstleistungen von aussergewöhnlichem Umfang, besonderer Schwierigkeit oder Dringlichkeit kann die Handelsregisterbehörde Zuschläge bis zu 50 Prozent der Gebühr erheben.
Art. 4 Auslagen
¹ Auslagen sind Bestandteil der Gebühr und werden gesondert berechnet.
² Als Auslagen gelten Kosten, die im Zusammenhang mit einer Verfügung oder Dienstleistung zusätzlich anfallen, insbesondere:
a. Übermittlungs- und Kommunikationskosten;
b. Kosten für die Beschaffung der notwendigen Informationen, insbesondere von Unterlagen;
c. Übersetzungskosten.
Art. 5 Vorschuss und Vorauszahlung
Die Handelsregisterbehörde kann von der gebührenpflichtigen Person einen Vorschuss oder eine Vorauszahlung verlangen.
Art. 6 Rechnungsstellung und Fälligkeit
Die Gebühr wird mit der Rechnungsstellung oder mit Rechtskraft der Verfügung fällig.
Art. 7 Verjährung
¹ Die Gebührenforderung verjährt fünf Jahre nach Eintritt der Fälligkeit.
² Die Verjährung wird durch jede Verwaltungshandlung unterbrochen, mit der die Gebührenforderung bei der gebührenpflichtigen Person geltend gemacht wird.
³ Mit der Unterbrechung beginnt die Verjährung von Neuem.
Art. 8 Verteilung der Gebühreneinnahmen zwischen Bund und Kantonen
¹ Die Einnahmen aus den Gebühren für Handelsregistereintragungen nach den Ziffern 1–3 des Anhangs fallen zu 90 Prozent dem Kanton zu, der die Eintragung vorgenommen hat, und zu 10 Prozent der Eidgenossenschaft.
² Die Einnahmen aus den Gebühren nach den Ziffern 4 und 5 des Anhangs erhält der betreffende Kanton oder die Eidgenossenschaft, je nachdem, wer die Verfügung erlassen oder die Dienstleistung erbracht hat.
³ Der Anteil des Bundes an den von den kantonalen Handelsregisterämtern im vorangehenden Jahr bezogenen Gebühren ist zu Beginn jedes neuen Jahres der Eidgenossenschaft zu überweisen.
Art. 9 Übergangsbestimmung
Die Zahlungsmodalitäten und die Höhe von Gebühren für Verfügungen und Dienstleistungen, die vor Inkrafttreten dieser Verordnung ergehen beziehungsweise erbracht wurden, richten sich nach bisherigem Recht.
Art. 10 Aufhebung eines anderen Erlasses
Die Verordnung vom 3. Dezember 1954² über die Gebühren für das Handelsregister wird aufgehoben.
² [ AS 1954 1189 , 1972 2771 , 1974 191 , 1982 1998 , 1992 1223 , 1997 2233 , 2004 2669 Anhang Ziff. 1, 2007 4851 Anhang Ziff. II 2]
Art. 11 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft.

Anhang

(Art. 3 Abs. 1)

Gebührenansätze

1 Eintragungen

1.1 Einzelunternehmen

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

80.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung

30.–

Änderung der Firma

50.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Übersetzungen der Firma

50.–

Änderung des Zwecks

50.–

Löschung

30.–

1.2 Kollektiv- und Kommanditgesellschaft

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

160.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung

30.–

Änderung der Firma

50.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Übersetzungen der Firma

50.–

Änderung des Zwecks

50.–

Auflösung und Löschung der Gesellschaft und die Fortsetzung des Geschäftes durch eine bisherige Gesellschafterin oder einen bisherigen Gesellschafter als Einzelunternehmen

140.–

Auflösung

70.–

Widerruf der Auflösung

70.–

Löschung

80.–

1.3 Kapitalgesellschaften und Gesellschaften nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 ³

³ SR 951.31

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

420.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Änderungen der Statuten oder des Gesellschaftsvertrags

200.–

Herabsetzung und Wiedererhöhung des Kapitals ohne Statutenänderung

200.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle oder Prüfgesellschaft

30.–

Eintragung oder Löschung des Verzichts auf eine eingeschränkte Revision

30.–

Wechsel einer Gesellschafterin oder eines Gesellschafters bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung

70.–

Auflösung

70.–

Widerruf der Auflösung

210.–

Löschung

80.–

1.4 Genossenschaften

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

280.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Änderungen der Statuten

110.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle

30.–

Eintragung oder Löschung des Verzichts auf eine eingeschränkte Revision

30.–

Auflösung

70.–

Widerruf der Auflösung

210.–

Löschung

80.–

1.5 Vereine

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

280.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung, sofern die Statuten keinen festen Sitz vorsehen

30.–

Änderungen der Statuten

110.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle

30.–

Auflösung

70.–

Widerruf der Auflösung

140.–

Löschung

80.–

1.6 Stiftungen

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

210.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung, sofern die Urkunde keinen festen Sitz vorsieht

30.–

Änderungen der Urkunde

80.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle

30.–

Auflösung

70.–

Löschung

80.–

1.7 Institute des öffentlichen Rechts

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

350.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung, sofern die Statuten keinen festen Sitz vorsehen

30.–

Änderung der Statuten

140.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Revisionsstelle

30.–

Löschung

80.–

1.8 Zweigniederlassungen von Rechtseinheiten mit Sitz in der Schweiz

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

200.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung

30.–

Änderung der Firma

50.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Übersetzungen der Firma

50.–

Änderung des Zwecks der Zweigniederlassung

50.–

Änderung von Angaben zur Hauptniederlassung

50.–

Löschung

80.–

1.9 Zweigniederlassungen von Rechtseinheiten mit Sitz im Ausland

Beschreibung

Fr.

Neueintragung

400.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Personenangaben oder der Funktion einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung der Zeichnungsberechtigung einer Person

20.–

Eintragung, Änderung oder Löschung des Rechtsdomizils oder einer zusätzlichen Adresse

30.–

Sitzverlegung

30.–

Änderung der Firma

50.–

Eintragung, Änderung oder Löschung von Übersetzungen der Firma

50.–

Änderung des Zwecks der Zweigniederlassung

50.–

Änderung von Angaben zur Hauptniederlassung

50.–

Löschung

80.–

1.10 Diverse

Beschreibung

Fr.

Eintragung, Änderung oder Löschung eines Haupts einer Gemeinderschaft

50.–

Eintragung, Änderung oder Löschung einer nicht kaufmännischen Prokura

50.–

Eintragung eines Nachlassvertrages mit Vermögensabtretung

70.–

2 Umstrukturierungen

2.1 Fusion

Beschreibung

Fr.

Für die übernehmende Rechtseinheit

420.–

Löschung der übertragenden Rechtseinheit

80.–

2.2 Spaltung

Beschreibung

Fr.

Für jede übernehmende Rechtseinheit

420.–

Für jede übertragende Rechtseinheit

80.–

2.3 Umwandlung

Beschreibung

Fr.

Umwandlung in eine juristische Person

420.–

Umwandlung in eine Personengesellschaft

210.–

2.4 Vermögensübertragung

Beschreibung

Fr.

Für die übertragende Rechtseinheit

280.–

3 Sitzverlegungen in die Schweiz oder ins Ausland

Beschreibung

Fr.

Zuzug vom Ausland in die Schweiz

420.–

Löschung infolge Wegzugs ins Ausland

210.–

4 Aufforderungen

Beschreibung

Fr.

Aufforderung einer Rechtseinheit

50–200.–

5 Dienstleistungen

5.1 Handelsregisterämter

Beschreibung

Fr.

Beglaubigung einer Unterschrift

10–30.–

Beglaubigung von Belegen

10–120.–

Erstellung eines beglaubigten Auszugs

10–120.–

Erstellung von Kopien von Anmeldungen und Belegen

10–120.–

Bescheinigung, dass eine Rechtseinheit nicht eingetragen ist

10–120.–

5.2 Eidgenössisches Amt für das Handelsregister

Beschreibung

Fr.

Identitätsrecherche: pro Firma oder Name

30–50.–

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