Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglieder der Pensionskasse
                            II D/2/2  Verordnung über die Teuerungszulagen für die Rentner  und Sparmitglieder der Pensionskasse  *  Vom 14. November 2000 (Stand 1. September 2014)  (Erlassen vom Regierungsrat am 14.  November 2000)
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Teuerungszulagen auf den Renten der Pensionskasse betragen:  1.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1951 und dem 30.  Juni 1958  pensioniert wurden: 296 Prozent  2.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1958 und dem 30.  Septem  -  ber 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent  3.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Oktober 1962 und dem 30.  Juni  1965 pensioniert wurden: 239 Prozent  4.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1965 und dem 31.  Dezember  1967 pensioniert wurden: 209 Prozent  5.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Januar 1968 und dem 30.  Juni  1970 pensioniert wurden: 186 Prozent  6.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1970 und dem 31.  März 1971  pensioniert wurden: 169 Prozent  7.  für Rentner, die zwischen dem 1.  April 1971 und dem 30.  Juni 1973  pensioniert wurden: 142 Prozent  8.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1973 und dem 31.  Dezember  1977 pensioniert wurden: 105 Prozent  9.  für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden:  91 Prozent  10.  für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden:  83 Prozent  11.  für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden:  61 Prozent  12.  für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden:  47 Prozent  13.  für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent  14.  für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent  15.  für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent  16.  für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent  17.  für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent  18.  für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent  19.  für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent  20.  für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent  21.  für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent  22.  für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent  23.  für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent  24.  für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent  SBE VIII/8 481  1
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II D/2/2  25.  für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Teuerungszulagen auf den Renten der Lehrerversicherungskasse be  -  tragen:  1.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juni 1952 und dem 30.  Juni 1958  pensioniert wurden: 296 Prozent  2.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1958 und dem 30.  Septem  -  ber 1962 pensioniert wurden: 273 Prozent  3.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Oktober 1962 und dem 30.  Juni  1965 pensioniert wurden: 239 Prozent  4.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1965 und dem 31.  Dezember  1967 pensioniert wurden: 209 Prozent  5.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Januar 1968 und dem 30.  Juni  1970 pensioniert wurden: 186 Prozent  6.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1970 und dem 31.  März 1971  pensioniert wurden: 169 Prozent  7.  für Rentner, die zwischen dem 1.  April 1971 und dem 30.  Juni 1973  pensioniert wurden: 142 Prozent  8.  für Rentner, die zwischen dem 1.  Juli 1973 und dem 31.  Dezember  1977 pensioniert wurden: 105 Prozent  9.  für Rentner, die in den Jahren 1978 und 1979 pensioniert wurden:  91 Prozent  10.  für Rentner, die in den Jahren 1980 und 1981 pensioniert wurden:  83 Prozent  11.  für Rentner, die in den Jahren 1982 bis 1984 pensioniert wurden:  61 Prozent  12.  für Rentner, die in den Jahren 1985 bis 1987 pensioniert wurden:  47 Prozent  13.  für Rentner, die im Jahr 1988 pensioniert wurden: 34 Prozent  14.  für Rentner, die im Jahr 1989 pensioniert wurden: 31 Prozent  15.  für Rentner, die im Jahr 1990 pensioniert wurden: 25 Prozent  16.  für Rentner, die im Jahr 1991 pensioniert wurden: 19 Prozent  17.  für Rentner, die im Jahr 1992 pensioniert wurden: 13 Prozent  18.  für Rentner, die im Jahr 1993 pensioniert wurden: 10 Prozent  19.  für Rentner, die im Jahr 1994 pensioniert wurden: 7 Prozent  20.  für Rentner, die im Jahr 1995 pensioniert wurden: 6 Prozent  21.  für Rentner, die im Jahr 1996 pensioniert wurden: 4 Prozent  22.  für Rentner, die im Jahr 1997 pensioniert wurden: 4 Prozent  23.  für Rentner, die im Jahr 1998 pensioniert wurden: 4 Prozent  24.  für Rentner, die im Jahr 1999 pensioniert wurden: 3 Prozent  25.  für Rentner, die im Jahr 2000 pensioniert wurden: 2 Prozent
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II D/2/2
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Die Teuerungszulagen auf den hypothetischen Renten der Sparmitglieder  bleiben auf 130 Punkten belassen.
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            Art.  4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            1  Diese Verordnung  tritt auf den 1.  Januar 2001 in Kraft.  *
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            2  Der Beschluss über die Teuerungszulagen für die Rentner und Sparmitglie  -  der der Beamten- und Lehrerversicherungskasse vom 2.  Dezember 1996  wird damit aufgehoben.  *  3
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II D/2/2  Änderungstabelle - Nach Beschluss  Beschluss  Inkrafttreten  Element  Änderung  SBE Fundstelle  22.04.2014  01.09.2014  Erlasstitel  geändert  SBE 2014 23  22.04.2014  01.09.2014  Art. 4 Abs. 1  geändert  SBE 2014 23  22.04.2014  01.09.2014  Art. 4 Abs. 2  geändert  SBE 2014 23
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            4
                        
                        
                    
                    
                    
                
                            II D/2/2  Änderungstabelle - Nach Artikel  Element  Beschluss  Inkrafttreten  Änderung  SBE Fundstelle  Erlasstitel  22.04.2014  01.09.2014  geändert  SBE 2014 23  Art. 4 Abs. 1  22.04.2014  01.09.2014  geändert  SBE 2014 23  Art. 4 Abs. 2  22.04.2014  01.09.2014  geändert  SBE 2014 23  5