Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend... (945.3)
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Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020)

1 945.3 Grossratsbeschluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) vom 10.03.2020 (Stand 01.09.2020) Der Grosse Rat des Kantons Bern, gestützt auf Artikel 74 Absatz 2 der Kantonsverfassung (KV) 1 ) , auf Antrag des Regierungsrates, beschliesst:

Art. 1

1 Der Kanton Bern tritt der Interkantonalen Vereinbarung vom 20. Mai 2019 betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) 2 ) bei.

Art. 2

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustim men, soweit es sich um geringfügige Änderungen des Verfahrens oder der Or ganisation handelt.

Art. 3

1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss Artikel 7 Absatz
1 zu kündigen.

Art. 4

1 Der Grossratsbeschluss vom 4. September 2002 betreffend den Beitritt zur In terkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Lot terien (BSG 945.3) wird aufgehoben.

Art. 5

1 Dieser Beschluss tritt am 1. September 2020 in Kraft.

Art. 6

1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
1) BSG 101.1
2) BSG 945.3-1 * Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
20-078
945.3 2 Bern, 10. März 2020 Im Namen des Grossen Rates Der Präsident: Zaugg-Graf Der Generalsekretär: Trees Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. August 2020 Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbe schluss betreffend den Beitritt zur Interkantonalen Vereinbarung betreffend die gemeinsame Durchführung von Geldspielen (IKV 2020) innerhalb der festge setzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist. Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung auf zunehmen. Für getreuen Protokollauszug Der Staatsschreiber: Auer
3 945.3 Änderungstabelle - nach Beschluss Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle 10.03.2020 01.09.2020 Erlass Erstfassung 20-078
945.3 4 Änderungstabelle - nach Artikel Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle Erlass 10.03.2020 01.09.2020 Erstfassung 20-078
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