Kompetenzdelegation für die Konzessionierung neuer oder erweiterter Kleinwasse... (VII B/531/1/1)
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Kompetenzdelegation für die Konzessionierung neuer oder erweiterter Kleinwasserkraftwerke

VII B/531/1/1 Kompetenzdelegation für die Konzessionierung neuer oder erweiterter Kleinwasserkraftwerke Vom 26. April 2006 (Stand 26. April 2006) (Erlassen vom Landrat am 26. April 2006) Ziff. 1
1 Der Landrat tritt die Kompetenz zur Ausführung des Landsgemeindebe - schlusses vom 5. Mai 1918 über die Verwertung von Wasserkräften im Kanton Glarus 1 ) für neue Kleinkraftwerke (Neuanlagen mit einer Leistung von weniger als 200 kW) oder für Änderungen bestehender Kleinkraftwerke (we - niger als 1000 kW Leistung), wenn die Änderung weniger als 50 Prozent der bisher genutzten Gewässerstrecke betrifft, an den Regierungsrat ab. Ziff. 2
1 Diese Kompetenzdelegation tritt sofort in Kraft. 1) GS VII B/531/1 SBE IX/7 425 1
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